Die Gastherme in meiner Küche wurde im Zuge allgemeiner Sanierungsarbeiten im Haus durch einen Durchlauferhitzer ersetzt. Dabei wurden größere Löcher in die Wand gemacht und an zwei Wänden sind schwarze Fingerabdrücke der Arbeiter zu sehen. Insgesamt ist viel Staub und Dreck entstanden.
Da mir zuvor nicht vermittelt wurde, wieviel Schmutz entstehen würde, habe ich erstmal nichts abgedeckt. Nach den Arbeiten war der Fußboden so schmutzig, dass ich ihn vier Stunden mit einer Wurzelbürste schrubben musste. Die Vermieterin stellt sich auf den Standpunkt, dass ich mir das hätte denken können.
Ich meinte, dass die Küche in jedem Fall gestrichen werden muss, worauf sie sich nach mehrfachen längeren Diskussionen lediglich darauf einließ, die zwei Wände mit den Abdrücken auf ihre Kosten zu streichen. Die anderen Wände sollte ich aus eigener Tasche bezahlen.
Kennt sich jemand aus? Wie ist hier die Rechtslage? Kann man von ihr verlangen, die Küche komplett zu streichen?