Küchendienst im Büro verpflichtend?

Hallo,

in einem Büro gibt es eine Küche und einen dazugehörigen Küchendienstplan in welchen festgelegt ist in welcher Woche welche Abteilung für die Sauberkeit der Küche zuständig ist.
Es sind alle Mitarbeiter betroffen. Ohne Ausnahme.

In den Arbeitsverträgen steht dazu nichts.

Kann der AG aus der Weigerung eines AN diesen Küchendienst auszuführen Konsequenzen ziehen?

Wenn Ja: Welche?

Danke sehr!

Hallo,

was ist daran so schlimm die Küche aufzuräumen, und warum sollte ein Mitarbeiter sich weigern?

in einem Büro gibt es eine Küche und einen dazugehörigen
Küchendienstplan in welchen festgelegt ist in welcher Woche
welche Abteilung für die Sauberkeit der Küche zuständig ist.
Es sind alle Mitarbeiter betroffen. Ohne Ausnahme.

Finde ich gut, sonst bleibt diese Arbeit immer an einigen wenigen Personen hängen.

In den Arbeitsverträgen steht dazu nichts.

Steht im Arbeitsvertrag vielleicht etwas von „anderen zumutbaren Tätigkeiten“? Dazu kann dann auch Küchendienst gehören.

Kann der AG aus der Weigerung eines AN diesen Küchendienst
auszuführen Konsequenzen ziehen?

Die Frage hat Demenzia ja schon treffend beantwortet.

Wenn wirklich nichts dazu im Arbeitsvertrag steht, kann der AG nicht viel machen. Aber der AN ist bei seinen Kollegen wahrscheinlich unten durch.

Grüße
Jeanine

Hallo,

was man von solchen Kollegenschweinen hält, wurde ja schon gesagt, ist aber sicher nicht die Antwort die Du hören wolltest. Also mal eine Dir sicher genehmere Lösung:

Cheffe kann natürlich einfach einen professionellen Küchendienst engagieren. Und wenn es dann um freiwillige Leistungen geht, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, oder einfach nur um die nächste Lohnerhöhung oder Beförderung, wird Cheffe dann eben darauf verweisen müssen, dass dafür nunmal leider kein Geld mehr da ist, seit er einen professionellen Küchendienst beschäftigen muss, weil sich einige Leute zu fein sind mal ein paar Tassen abzuspülen.

Oder wie wäre es mit folgender Alternative: Cheffe hat natürlich großes Verständnis dafür, dass sich einige Leute für solch niedere Tätigkeiten zu fein sind, und baut die Küche einfach ab, und richtet da einen Lagerraum ein.

Gruß vom Wiz

Hallo,

grundsätzlich kann nur das Reinigen des Arbeitsplatzes vom Direktionsrecht umfasst sein. Daher ist es auch üblich, dass Verkäufer in manchen Shops leichte Reinigungstätigkeiten verrichten müssen, z.B. den Boden wischen oder staubsaugen.

Für Sozialräume wie Küchen, Pausenräume, Toiletten gilt das nicht.

Die Weigerung kann aber die Folge haben, dass der AG die Küche abschafft, denn es besteht keine Verpflichtung, eine bereitzustellen. Das finden die Kollegen bestimmt prima.

Im übrigen kann ich an leichten Reinigungsarbeiten wie Spülmaschine ein- und ausräumen, Arbeitsplatte abwischen etc. nichts Unzumutbares erkennen. Wenn der AG schon so nett ist, eine Küche bereitzustellen, dann ist eben etwas Einsatz gefragt.

Viele Grüße
EK

http://www.lappan.de/Cartoons.Comic.Cartoons-Satire…

Ich schreibe das nicht weil ich mich weigere das zu reinigen.
Man trifft nur im Leben immer wieder auf Leute die „wichtigeres“ zu tun haben. Und weil ich grundsätzlich mal wissen möchte ob das Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, frage ich :smile:

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