Meine Eigentumswohnung ist mit Einbauküche vermietet. Im Kühlschrank muss die Gefrierabteil-Tür ausgewechselt werden, weil ein Kunststoffstück abgebrochen ist. Eine Garantie besteht nicht mehr. Ob der Mieter schuld ist oder ob es sich um Abnutzung handelt, lässt sich nicht klären.
Es besteht ein Standardmietvertrag ohne besondere Vereinbarungen und Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Wer trägt die Kosten für das Ersatzteil?
Vielen Dank.
Besteht eine Kleinreparaturklausel?
grundsätzlich der Vermieter.
ABER- er kann über die sogenannte „Kleinreparaturklausel“ Schäden an Dingen die dem täglichen Gebrauch und damit Abnutzung unterliegen bis zu bestimmter Summe und Fall auf Mieter übertragen. Das muss im Vertrag stehen, mit Höchstsumme im Jahr .
Beispiel: Summe je Schadensfall bis 150 € aber max. bis 300€ im Jahr.
MfG
duck313