Hallo!
Vielleicht habt Ihr ja eine Ahnung, wie hier die Regelung ist/sein könnte.
Folgende Situation ist gegeben:
- Die Spülmaschine in einer Mietswohnung ist defekt.
- Im Mietvertrag ist geregelt, dass die EBK und die Elektrogeräte nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.
So wie ich das jetzt sehe, ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass er die Spülmaschine repariert/erneuert, wenn er eine nutzen möchte. Er kann daher keine Ansprüche an den Vermieter stellen.
Wenn der Mieter jetzt eine neue Spülmaschine kauft, muss er diese dann bei einem evtl. Auszug aus der Wohnung drinlassen oder kann er diese mitnehmen?!
Grüße,
uselessone