Küchengeräte in Mietwohnung

Hallo!

Vielleicht habt Ihr ja eine Ahnung, wie hier die Regelung ist/sein könnte.

Folgende Situation ist gegeben:

  • Die Spülmaschine in einer Mietswohnung ist defekt.
  • Im Mietvertrag ist geregelt, dass die EBK und die Elektrogeräte nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.

So wie ich das jetzt sehe, ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass er die Spülmaschine repariert/erneuert, wenn er eine nutzen möchte. Er kann daher keine Ansprüche an den Vermieter stellen.

Wenn der Mieter jetzt eine neue Spülmaschine kauft, muss er diese dann bei einem evtl. Auszug aus der Wohnung drinlassen oder kann er diese mitnehmen?!

Grüße,
uselessone

Hallo uselessone

Wenn der Mieter jetzt eine neue Spülmaschine kauft, muss er
diese dann bei einem evtl. Auszug aus der Wohnung drinlassen
oder kann er diese mitnehmen?!

ich würde da empfehlen das agnze mit dem Vermieter abzuschnacken.

  • braucht er die Spülmaschine noch?
  • Kauft er eine neue, wenn die alte defekt ist?
  • evtl. schießt er ja noch Geld dazu.

Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo der Vermieter gesagt hat, verkauf die Geräte aus der Küche, vom Erlös machen wir halbe / halbe.

Auch ahbe ich schon gehört, dass der Vermieter die neuen Geräte beim Auszug abkauft.

Das ganze kommt halt auf den Vermieter an.

Grüße Alex

Hallo!

Also der Vermieter sagte das der Mieter selbst eine Neue Spühlmaschine Kaufen müsste.

Diese müsste bei dem Auszug dann in der Wohnung bleiben.
Geld gibt der Vermieter nicht dazu. Eher wäre es Ihm aber Recht das der Mieter noch eine Hochwertige/Teure Maschine kauft.

Ich denke das wenn der Mieter sich eine Neue Spülmaschine kauft, ist es auch seine und diese könnte er beim Auszug auch mitnehmen.

Grüße,
uselessone

Hallo,

Also der Vermieter sagte das der Mieter selbst eine Neue
Spühlmaschine Kaufen müsste.

Diese müsste bei dem Auszug dann in der Wohnung bleiben.
Geld gibt der Vermieter nicht dazu. Eher wäre es Ihm aber
Recht das der Mieter noch eine Hochwertige/Teure Maschine
kauft.

Ich denke das wenn der Mieter sich eine Neue Spülmaschine
kauft, ist es auch seine und diese könnte er beim Auszug auch
mitnehmen.

na, wenn der Vermieter so unkooperativ ist gibt es noch eine „Not-Lösung“.

  • Neue Geschirrspüler kaufen und beim Auszug mitnehmen
  • Den alten Geschirrspüler bi zum Auszug in eine Abstellkammer, oder in den Keller und beim Auszug wieder in die Wohnung stellen

Der Mieter ist ja nicht dazu verpflichtet dem Vermieter hochwertige, neue Geräte zu kaufen.

Grüße Alex

Der Mieter ist ja nicht dazu verpflichtet dem Vermieter
hochwertige, neue Geräte zu kaufen.

Hallo,
der Vermieter ist bei oben genannter Vertragslage gleichermassen nicht verpfichtet, dem Mieter neue Geraete zu kaufen.

Miteinander reden.
Gruss Helmut

äääh ja

Also der Vermieter sagte das der Mieter selbst eine Neue
Spühlmaschine Kaufen müsste.
Diese müsste bei dem Auszug dann in der Wohnung bleiben.

??? ah so - netter „Vermieter“

Zitat:
„Im Mietvertrag ist geregelt, dass die EBK und die Elektrogeräte nicht Bestandteil des Mietvertrages sind“

???
…du sie also demnach gar nicht hättest benützen dürfen!
Da du das dennoch getan hast, musst du die Reparatur natürlich bezahlen!

eigentlich wollte ich nur nen Scherz machen - aber ob das ein Scherz bleibt ist die Frage

Für die Fläche, die er mit seiner Küche all die Jahre belegt hat, hast du bestimmt auch Miete bezahlt, oder?

Hallo,

es kommt hier auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an…so zur Orientierung mal:
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCche-im-Mietve…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ausgestaltung-Mietve…
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BChlschrank-def…

Gruß
Maja