Kündigen bei Wechsel von freiwilliger GKV in die Familienversicherung?

Ein Arbeitnehmer wechselt aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung von der PKV in die GKV (er ist nun pflichterversichert).

Die Ehefrau, die vorher freiwillig in der GKV versichert war (kein Einkommen), kann nun in die Familienversicherung des Mannes eintreten. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Krankenversicherer.

Wie muss man nun vorgehen:
Die Ehefrau bei der GKV des Mannes in der Familienversicherung anmelden und mit der Bescheinigung der neuen GKV bei der bisherigen GKV der Frau kündigen?
Oder bei der bisherigen GKV der Frau kündigen und mit der Bescheinigung der alten GKV die Ehefrau bei der GKV des Mannes in der Familienversicherung anmelden?

Der Grund der Frage ist, dass jede GKV meint, sie bräuchte erst ein Schreiben von der anderen GKV, um den Vorgang zu bearbeiten.
Deshalb wäre es schön, eine Quelle bzw. gesetzliche Regelung zu haben, auf die man verweisen könnte.

Gruß,
g7rpysoypi

Hallo,
ja, so kenne ich es - Bescheinigung der neuen Kasse an die alte Kasse das Anspruch auf Familienversicherung ab ###### besteht und bei der alten Kasse die Mitgliedschaft kündigen, die Mitgliedschaft wird dann zum Ende des Monats beendet.
Gruss
Czauderna