Kündigen in der Probezeit

Hallo zusammen,

Hab mal eine Frage zum Kündigen in der Probezeit.
Stimmt es das man 2 wochen kündigungsfrist in der Probezeit hat?
Kann man nicht einfach Fristlos kündigen?

hier mal ein Original auszug aus meinen Vertrag!

„Das Arbeitsverhältnis kann nach einer Probezeit von 3 Monaten fristlos sowol
vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden.
Nach beendigung der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats sowohl vom Arbeitsgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden.“

Kann mir da jemand helfen ob ich da von heut auf morgen rauskomme?

MFG

Also während der ersten drei Monate kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
ohne Angaben von Gründen. Also im Prinzip… „ich Kündige“… und damit war``s das. Allerdings ist es immer besser schriftlich zu kündigen.

Danach nur noch 14 -Tägig bzw. zum 30/31. oder zum 15. eines Jeden MOnates

befinde ich mich nciht mehr in der Probezeit, also nach den ersten drei Monaten,

Könnte ich heute bis zum 1.11., um die Kündigungsfrist, einzuhalten zum 15.11. Kündigen.

AB dem 2.11. ginge das dann nur noch zum 30.11.

Mfg
Bürger79

Moin,

hst du das wirklich richtig abgeschrieben? Da steht NACH einer Probezeit von 3 Monaten fristlos zu kündigen und dann noch zwei Wochen nach Ende der PRobezeit. Das ist ein Widerspruch in sich …

Gruß
Ex.

Ja das Lustige ist, das es richtig geschrieben ist. Der Vertrag an sich ist ziemlich merkwürdig

Mfg jinda

Hiho,

welches Kristallkugelmodell hast Du? Das ist ja klasse, wie die den Vertrag dort ergänzt, wo er unvollständig ist. Was denkst Du: Würde am Arbeitsgericht eher der Vertrag zählen, wie er ist, oder eher, wie Du ihn weiterentwickelt hast?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

och, wenn der Vertrag ungültige Klauseln enthält , sind diese eben unwirksam und wenn er unvollständig ist ebenso, dann tritt an dessen Stelle die gesetzliche Regelung in Kraft. Das hat nichts mit Hellsichtigkeit zu tun,

Aber noch einmal vereinfacht.
Drei Monate Probezeit - das Arbeitsgesetzt sagt, in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden.( Ein Arbeitsvertrag darf auf keinen Fall die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers verschlechtern, wohl aber verbessern.)

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Aber noch einmal vereinfacht.
Drei Monate Probezeit - das Arbeitsgesetzt sagt, in der
Probezeit kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten
gekündigt werden.( Ein Arbeitsvertrag darf auf keinen Fall die
Möglichkeiten eines Arbeitnehmers verschlechtern, wohl aber
verbessern.)

Auch durch die Vereinfachung wird der von dir verzapfte Unsinn nicht richtiger. Was soll im Übrigen ein Arbeitsgesetz sein?

Gruß

TET

Stimmt, ich habe was Falsches geschrieben, ich habe was durcheinandergebracht. Gerne würde ich meine Antwort löschen, leider weiß ich nicht wie.
Entschuldigung.
Bürger 79