Hallo.
Auch wenn ich mich innerlich eigentlich sträube Dir helfen zu wollen, da Du bei Deiner Versicherungssuche lieber einem Portalbetreiber eine Vermittlungsprovision zukommen lässt, die Beratung dann aber von Experten (kostenlos) via Internet suchst, so kommt dann doch der „Gutmensch“ aus mir raus und hilft Dir dann doch.
Du musst innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigung zum Vortag des Versicherungsjahres 24 Uhr kündigen
z.Bsp: 31.12.2013 um 24.00 Uhr (wenn der Ablauf fiktiv der 1.1.2014 wäre)
Die neue Gesellschaft schickt die EVB (ehemals Deckungskarte) direkt an die Zulassungsstelle - du musst nichts weiter unternehmen.
Vielleicht überlegst Du es Dir auch nochmal und gehst zu einem Versicherungsmakler vor Ort. Der verfügt i.d.R. auch über Vergleichsprogramme und gibt Dir aber auch noch eine professionelle Beratung dazu und hilft, im Gegensatz zu den meisten Portalbetreibern, auch bei Störfällen - kostet Dich auch keinen Cent mehr als bei Ch***24 und Co.
Grüße
Claude Burgard
Finanz- und Versicherungsfachwirt (IHK)
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB