Kündigung Bausparvertrag ohne Prämienverlust?

Hallo zusammen,

Nach stundenlanger Suche im Netz habe ich leider keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden und benötige nun eure Hilfe.

Ich habe einen Bausparvertrag, dessen Sperrfrist im August abläuft. Die Mindestsparsumme ist noch nicht erreicht, also gibt es noch keinen Anspruch auf Zuteilung. Ich habe Arbeitnehmersparzulage beantragt, die laut Steuerbescheid mit Ablauf der Sperrfrist auf das Bausparkonto eingezahlt wird.

Ich möchte das Darlehen und den Bonus, den ich bei Zuteilung bekommen würde, nicht in Anspruch nehmen und mein Guthaben frühestmöglich auszahlen lassen, ohne dabei den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Ich lese überall nur, dass dafür das Guthaben nicht vor der Sperrfrist in Anspruch genommen werden, bzw. dass der Bausparvertag nicht eher gekündigt werden darf. Ich finde aber keinerlei Hinweis darauf, was bei der Kündigung genau maßgeblich ist. Das Guthaben wird ja frühestens 6 Monate nach Zugang der Kündigung ausgezahlt (wenn man nicht Abzüge in Kauf nehmen möchte).
Kann ich den Vertrag jetzt schon (also noch mehr als 6 Monate vor der Sperrfrist) kündigen mit Wirksamkeit nach Ablauf dieser (vielleicht 2 Wochen später), sodass das Guthaben incl. Sparzulage kurz danach ausgezahlt wird, oder muss ich die Kündigung erst nach Ablauf der Frist zusenden, sodass ich ab dem Zeitpunkt nach weiteren 6 Monaten über das Geld verfügen kann? Ist also die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend, oder dass die Kündigung noch nicht geschrieben sein darf?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank vorab!

frühestmöglich auszahlen lassen, ohne dabei den Anspruch auf
Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Dann mußt Du die Sperrfrist abwarten.

maßgeblich ist. Das Guthaben wird ja frühestens 6 Monate nach Zugang der Kündigung ausgezahlt (wenn man nicht Abzüge in Kauf nehmen möchte).

Das kenne ich anders. Ist das die Regelung Deiner Bausparkasse oder hast Du das auch irgendwo im Netz gefunden ?

Kann ich den Vertrag jetzt schon (also noch mehr als 6 Monate vor der Sperrfrist) kündigen

Mit Vorsicht: Entscheidend ist, dass das Geld erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügbar ist. D.h. Die Kündigung darf früher erfolgen. Frag sicherheitshalber bei der BSK nach.

@Nordlicht: Viele BSK haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, will man diese nicht einhalten, ist ein Strafzins fällig… (Kenne z.B. 3,6% aufs Guthaben…)

Alternativ kann man den Vertrag evtl. auch vorher durch Teilung etc. zur Zuteilung bringen und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (Renovierung z.B.) auch VOR Ablauf der Frist über das Guthaben verfügen.

Hallo aspax,

@Nordlicht: Viele BSK haben eine Kündigungsfrist von 6
Monaten, will man diese nicht einhalten, ist ein Strafzins
fällig… (Kenne z.B. 3,6% aufs Guthaben…)

mir waren bisher nur drei Monate bei Kündigug bekannt, die sechs nur bei Zuteilung.

Gruß

Nordlicht