Hallo,
Deine Frage kann nicht abschließend beantwortet werden, weil sie weitere Fragen aufwirft.
Ausgangssituation:
Ein OFw Z12, der (Jg 1982, mit 17 zum Bund) schon BS ist, hat
laut dessen Mutter „gekündigt“.
Wenn er SaZ12 ist, kann er kein BS sein. Welchen Status hat er tatsächlich?
Was passiert mit dem jetzt?
Verkürzung auf Z8, dann Abgang, oder muß der seine 12 Jahre
machen?
Erneut: Ist er BS oder SaZ?
Was bekommt der noch als Abfindung oder Berufsförderung (was
ja Zeitsoldaten zusteht)?
Auch hier lässt sich keine verbindliche Aussage treffen, da nichts über seinen Status, dem er zum Entlassungszeitpunkt besitzt, bekannt ist. Und selbst dann wäre eine Beantwortung überaus schwierig, weil noch viele andere Details bekannt sein müssten, die für die zuständigen Stellen von Bedarf sind, um die zustehenden Ansprüche gem. geltender Rechtlage zu bemessen.
Er hat, lt. der Mutter, auch keinerlei Rentenansprüche (was
ich mir nicht vorstellen kann).
Das stimmt auch tatsächlich nicht (vgl. §30 Abs. 1 Soldatengesetz). Ein SaZ wird durch von der Bundeswehr für die Dauer seiner Dienstzeit nachversichert. Da sich die Rentenbeiträge jedoch an der Höhe des Bruttogehalts bemessen, welches bei Soldaten vergleichweise niedrig ist, entstehen den Soldaten Nachteile im Zuge dieser Nachversicherung. Um diese Nachteile auszugleichen, wird die von Dir bereits angesprochene „Abfindung“ ausgezahlt. Sie ist mithin nicht als nettes Abschiedsgeschenk gedacht, sondern sollte vom Empfänger eigentlich an die Rentenkasse weitergeleitet werden, wird aber häufig zum Abbau bestehender Verbindlichkeiten oder dem Kauf von Konsumgütern oder Dienstleistungen zweckentfremdet.
Meine Frage: Warum fragst Du Deinen Bekannten nicht einfach?
Gruß
tigger