Kündigung bei der Bundeswehr

Hallo,

was passiert mit einem Soldaten, der bei der Bundeswehr seinen Dienst vorzeitig quitiert?

Ausgangssituation:
Ein OFw Z12, der (Jg 1982, mit 17 zum Bund) schon BS ist, hat laut dessen Mutter „gekündigt“.
Anscheinend liegen sehr triftige Gründe vor.

Was passiert mit dem jetzt?
Verkürzung auf Z8, dann Abgang, oder muß der seine 12 Jahre machen?
Was bekommt der noch als Abfindung oder Berufsförderung (was ja Zeitsoldaten zusteht)?
Er hat, lt. der Mutter, auch keinerlei Rentenansprüche (was ich mir nicht vorstellen kann).

Eine andere Frage:
Bekommt ein Soldat, wenn er zb jetzt vier Monate auf einem Kommandolehrgang in Franz.-Gyana ist, zusätzliche Bezüge oder Zulagen?
Wie ist das, wenn er nur innerhalb Europas im Land eines Natopartners eine Übung bzw Springer-LG o.ä. macht?

Danke für die Antwort.

Michl

Hallo,

Deine Frage kann nicht abschließend beantwortet werden, weil sie weitere Fragen aufwirft.

Ausgangssituation:
Ein OFw Z12, der (Jg 1982, mit 17 zum Bund) schon BS ist, hat
laut dessen Mutter „gekündigt“.

Wenn er SaZ12 ist, kann er kein BS sein. Welchen Status hat er tatsächlich?

Was passiert mit dem jetzt?
Verkürzung auf Z8, dann Abgang, oder muß der seine 12 Jahre
machen?

Erneut: Ist er BS oder SaZ?

Was bekommt der noch als Abfindung oder Berufsförderung (was
ja Zeitsoldaten zusteht)?

Auch hier lässt sich keine verbindliche Aussage treffen, da nichts über seinen Status, dem er zum Entlassungszeitpunkt besitzt, bekannt ist. Und selbst dann wäre eine Beantwortung überaus schwierig, weil noch viele andere Details bekannt sein müssten, die für die zuständigen Stellen von Bedarf sind, um die zustehenden Ansprüche gem. geltender Rechtlage zu bemessen.

Er hat, lt. der Mutter, auch keinerlei Rentenansprüche (was
ich mir nicht vorstellen kann).

Das stimmt auch tatsächlich nicht (vgl. §30 Abs. 1 Soldatengesetz). Ein SaZ wird durch von der Bundeswehr für die Dauer seiner Dienstzeit nachversichert. Da sich die Rentenbeiträge jedoch an der Höhe des Bruttogehalts bemessen, welches bei Soldaten vergleichweise niedrig ist, entstehen den Soldaten Nachteile im Zuge dieser Nachversicherung. Um diese Nachteile auszugleichen, wird die von Dir bereits angesprochene „Abfindung“ ausgezahlt. Sie ist mithin nicht als nettes Abschiedsgeschenk gedacht, sondern sollte vom Empfänger eigentlich an die Rentenkasse weitergeleitet werden, wird aber häufig zum Abbau bestehender Verbindlichkeiten oder dem Kauf von Konsumgütern oder Dienstleistungen zweckentfremdet.

Meine Frage: Warum fragst Du Deinen Bekannten nicht einfach?

Gruß
tigger

Hi tigger,

Wenn er SaZ12 ist, kann er kein BS sein. Welchen Status hat er
tatsächlich?

Er ist dieses Jahr BS geworden, war als Z12 ´99 mit 17 zur Bundeswehr gegangen.

Erneut: Ist er BS oder SaZ?

Das letzte mal als ich traf hatte er mir gesagt, dass er inzwischen BS ist.
Das war so um Ostern rum.

Meine Frage: Warum fragst Du Deinen Bekannten nicht einfach?

weil er mal wieder sonst wo in der weltgeschichte rumfliegt und zudem auch über 200km weit weg wohnt, so dass ich auch nciht mal schnell vorbeifahren kann.

Michl

Was passiert mit dem jetzt?

Wenn er entlassen wurde, dann auf Grund seines Antrages nach § 46(3) Soldatengesetz.

Und §49 (3) SG sagt welche Folgen das hat:

„Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als Berufssoldat und nach der Entlassung hat der frühere Berufssoldat keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“

Soll heißen: Er bekommt von der Bundeswehr gar nichts mehr, es sei denn er bekommt Beschädigtenversorgung auf Grund einer Wehrbeschädigung! Da er BS ist hat der ehemalige Status als SaZ hierauf keinen Einfluss und er bekommt auch nicht die Zuwendungen und Weiterbildungförderungen, die SaZ bekommen.

Er hat, lt. der Mutter, auch keinerlei Rentenansprüche (was
ich mir nicht vorstellen kann).

Das ist korrekt.

Eine andere Frage:
Bekommt ein Soldat, wenn er zb jetzt vier Monate auf einem
Kommandolehrgang in Franz.-Gyana ist, zusätzliche Bezüge oder
Zulagen?
Wie ist das, wenn er nur innerhalb Europas im Land eines
Natopartners eine Übung bzw Springer-LG o.ä. macht?

Bei Verwendungen im Ausland bekommen SOldaten entsprechende Auslandsverwendungszuschläge.

Gruß Andreas

Wenn er entlassen wurde, dann auf Grund seines Antrages nach §
46(3) Soldatengesetz.

Gibts da jetzt auch so was wie eine Kündigungsfrist?
Seine Mutter sagte, er müsse das (seine Dienstzeit) jetzt noch zwei Jahre bis zum Ende machen…???

Aber sie weiß auch nichts genaues.

Wenn das so ist und es zeitlich hinkommt wurde er entweder wieder zum SaZ12 zurückgestuft oder er hat eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr erhalten und muss dementsprechend noch eine entsprechende Zeit dienen bevor er entlassen werden kann.

Gruß Andreas

PS: Wieso fragst du deinen bekannten eigentlich nicht selber? ;o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Er hat, lt. der Mutter, auch keinerlei Rentenansprüche (was
ich mir nicht vorstellen kann).

Das ist korrekt.

da seien Sie sich bitte nicht so sicher, werter Herr Kollege. Welche Rechtgrundlage ziehst Du für Deine Behauptung heran? Ich halte nämlich dagegen mit §30(1) SG, §8(2)1 SGB IV sowie dieser kleinen Erläuterung

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12172/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Berufsgruppen/bundeswehr_20und_20beamte/Berufssoldaten node.html nnn=true)

in der es z. B. heißt:

Scheidet der Berufssoldat vor Erreichen des Pensionsalters aus der Bundeswehr und somit auch aus dem Beamtenstatus aus, wird er durch die Wehrbereichsverwaltung nachversichert wie ein Zeitsoldat. Dadurch entsteht ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente; der Pensionsanspruch entfällt.

Du hast möglicherweise übersehen, dass Kollege Michl von Rentenansprüchen, nicht aber von Pensionsansprüchen sprach.

MfG
tigger

PS: Wieso fragst du deinen bekannten eigentlich nicht selber?
;o)

das hab ich weiter unten schon geschrieben :smile:

Du hast möglicherweise übersehen, dass Kollege Michl von
Rentenansprüchen, nicht aber von
Pensionsansprüchen sprach.

;o) Ja, ein kleiner Lapsus. Danke für die Richtigstellung.

Gruß Andreas