Seit 01.09.2013 bin ich in einer Bäckerei angestellt,es handelt sich um eine Nachtarbeit,derzeit befinde ich mich noch in der Probezeit.
Da ich seit ca.3 Wochen krankgeschrieben bin,habe ich heute meine Kündigung zum 18.12.2013 erhalten.
Meinen vom Chef unterschriebenen Arbeitsvertrag habe ich bisher noch nicht unterschrieben,da ich zwischenzeitlich krank geworden bin,daher befinden sich beide Ausfertigungen in meinen Händen.
Die darin aufgeführte Kündigungsklausel lautet wie folgt:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.Während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 1 Woche kündbar.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Meine Frage dazu ist nun: Ist die Kündigung unter diesen Voraussetzungen rechtskräftig und wie sieht das mit den Urlaubstagen aus,soweit mir bekannt ist,stehen mir 2 Urlaubstage pro Monat zu,in diesem Fall wären das 6 Tage plus wahrscheinlich 1 Tag im Dezember(da bis zum 18.12. gekündigt wurde)
Wer kann mir darauf eine konkrete Antwort geben?
Vielen dank im Voraus
hyj49