Hallo, Herr S., Angestellter, kündigt im Mai 22, fristgerecht nach 17 Jahren in der Firma zum 31.8.22
Im Juli 22 wird durch eine Kommisson festgestellt, das im Bereich in dem Herr S. arbeitet ( 9 weitere Angestellte) eine höhere Eingruppierung ( von Stufe 7 auf Stufe 8) erfolgt, diese ist ab Juli + 1 Monat rückwirkend gültig.
Alle erhalten die Erhöhung bis auf Herr S., mit der Aussage das er ja bereits gekündigt hat.
Steht ihm die höhere Gruppierung dann wirklich nicht zu ??
Er ist trotz Kündigung bis zum 31.08.22 Mitglied der Belegschaft, erst dann endet das Vertragsverhältnis. Demzufolge müsste er auch die Erhöhung erhalten.
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