Hallo,
es gib unterschiedliche Formen von Darlehensverträgen. In den Verträgen sind die ordentlichen wie auch die außerordentlichen Kündigungen geregelt.
Da von einer Zustellung der Grundschuld gesprochen wird, vermute ich, dass die Bank von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Dies setzt voraus, dass das Darlehen nicht vertragsgemäß bezahlt wurde. Üblicherweise ist es so, dass mehrfach (drei Mal) gemahnt wird, wo bei die letzte Mahnung die Androhung der Kündigung des Darlehens sowie die Androhung der Verwertung der gestellten Sicherheiten beinhaltet. Nach dem oder zeitgleich wird mit Ablauf dieser Frist die Kündigung des Darlehensvertrages sowie des Sicherungsvertrags vorgenommen. Ferner wird die Grundschuld zugestellt, sofern dies nicht bereits bei der Darlehensauszahlung geschehen ist.
Daher ist die Verwertung (Zwangsversteigerung) der Immobilie einer der letzten Schritte und nimmt meistens mehrere Wochen, teilweise Monate in Anspruch.
Aus Sicherheitsgründungen (Beweiskraft) erfolgen viele dieser Schritte mit entsprechenden Zustellungsurkunden oder vergleichbaren Nachweisen.
Sollte die Einleitung der Verwertung also ohne sach- und fristgerechte Kündigung erfolgt sein, kann ich nur raten einem Anwalt den Sachverhalt prüfen und im unberechtigten Falle den Gerichtsweg zu beschreiten.
Thomas