Kündigung Darlehen/ Kredit

Liebe/-r Experte/-in,

weiß jemand, ob ein Darlehensvertrag (Landesbank, Anstalt öffentlichen Rechts) für eine Immobilie auch um 11 Monate rückwirkend gekündigt werden darf auf den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie durch mich (Zustimmung des Gläubigers lag vor, Löschungsbewilligung war erteilt).
Auf der Grundlage der zugestellten Grundschuldbestellungsurkunde wird derzeit leider vollstreckt.
Bedanke mich im voraus für Eure Mühe und sicher könnt Ihr Euch denken, dass die Sache eilig ist. Nochmals VIELEN DANK im Voraus!

Hallo

Soweit ich weiß hat man nur beim Verkauf das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Nachhinein geht dass nur per regulärer Kündigung (je nach Vertrag nach 10 jährige Laufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist). Am Besten nochmal im Darlehensvertrag nachlesen.
Vielleicht die Sache nochmal mit einem Anwalt klären!
Freundliche Grüße

Katrin

Hallo Katrin,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe! Die Kündigung bei Veräußerung ist lt. Darlehensvertrag korrekt, hätte dann aber unmittelbar erfolgen müssen (Vertrag lief schon über 10 Jahre) und ich hoffe auf einen Formfehler seitens der Bank, um Zeit zu gewinnen. Der außergerichtliche Einigungsversuch läuft derzeit und dass trotzdem vollstreckt wird (rechtlich zulässig), könnte mit dem Haushaltsrecht zusammen hängen. Da kann vielleicht tatsächlich nur ein Anwalt helfen. Falls jemand noch eine andere Idee hat- wäre super.

Freundliche Grüße
katrin3791

Hallo,

es gib unterschiedliche Formen von Darlehensverträgen. In den Verträgen sind die ordentlichen wie auch die außerordentlichen Kündigungen geregelt.

Da von einer Zustellung der Grundschuld gesprochen wird, vermute ich, dass die Bank von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Dies setzt voraus, dass das Darlehen nicht vertragsgemäß bezahlt wurde. Üblicherweise ist es so, dass mehrfach (drei Mal) gemahnt wird, wo bei die letzte Mahnung die Androhung der Kündigung des Darlehens sowie die Androhung der Verwertung der gestellten Sicherheiten beinhaltet. Nach dem oder zeitgleich wird mit Ablauf dieser Frist die Kündigung des Darlehensvertrages sowie des Sicherungsvertrags vorgenommen. Ferner wird die Grundschuld zugestellt, sofern dies nicht bereits bei der Darlehensauszahlung geschehen ist.

Daher ist die Verwertung (Zwangsversteigerung) der Immobilie einer der letzten Schritte und nimmt meistens mehrere Wochen, teilweise Monate in Anspruch.

Aus Sicherheitsgründungen (Beweiskraft) erfolgen viele dieser Schritte mit entsprechenden Zustellungsurkunden oder vergleichbaren Nachweisen.

Sollte die Einleitung der Verwertung also ohne sach- und fristgerechte Kündigung erfolgt sein, kann ich nur raten einem Anwalt den Sachverhalt prüfen und im unberechtigten Falle den Gerichtsweg zu beschreiten.

Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für die schnelle und konstruktive Antwort! Den Verkauf der Immobilie hatte ich mit Zustimmung des Gläubigers in der Vergangenheit noch freihändig realisiert.
Nach meiner Fragestellung hier im Forum hatte ich dann ebenfalls noch Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen und konnte mich kurzfristig vereinbaren. Die unabhängig davon parallele Konsultation eines Anwalt bestätigte mir, dass der Zeitpunkt der Kündigung wohl anfechtbar sei.
Vielen Dank nochmals den Experten, die mir geantwortet haben!!

Viele Grüße
katrin3791