Bei der Herstellung eines Mehrfamilienhauses schließt der Bauträger eine Wohngebäudeversicherung ab. Die Wohnungen in dem Gebäude werden alle verkauft.
Bereits vor Fertigstellung der einzelnen Wohnungen entsteht so eine „Werdenen Wohnungseigentümergemeinschaft“. Diese hat bereits die Beschlusskompetenz einer normalen Wohnungseigentümergemeinschaft.
Nach Fertigstellung der Wohnungen erfolgt die Umschreibung der Wohnungen im Grundiuch auf die neuen Eigentümer. Da für den Fall eines Eigentümerwechsels bei Wohngebäudeversicherungen ein Sonderkündigungsrecht besteht, beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohngebäudeversicherung zu wechseln und fasst hierzu einen Beschluss. Die Versicherung lehnt jedoch die Sonderkündigung ab, mit der Begründung, dass der Eigentümerwechsel der einzelnen Wohnungen nicht an ein und dem selben Tag, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden habe.
Ist es nicht so, dass das Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt gilt, wenn die letzte der Wohnungen auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wurde?
Vielen Dank!