Hallo zusammen,
in der Regel kann man bis Ende November die Kfz Versicherung kündigen sofern der 01.01. die Fälligkeit ist.
In diesem Jahr fällt dieser Tag auf ein Wochenende (heute Samstag).
Gibt es die Regelung, dass
wenn der 30.11. auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht???
Falls ja, würde das heißen, dass man (zumindest dieses Jahr) die Kfz-Versicherung noch am 02.12.2013 kündigen kann?!?! (per Fax oder E-Mail)
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino