Kündigung der Kfz-Versicherung am nächsten Wochentag

Hallo zusammen,

in der Regel kann man bis Ende November die Kfz Versicherung kündigen sofern der 01.01. die Fälligkeit ist.

In diesem Jahr fällt dieser Tag auf ein Wochenende (heute Samstag).

Gibt es die Regelung, dass
wenn der 30.11. auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht???

Falls ja, würde das heißen, dass man (zumindest dieses Jahr) die Kfz-Versicherung noch am 02.12.2013 kündigen kann?!?! (per Fax oder E-Mail)

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße
Pitufino

Hallo,

nachdem dieses Jahr viele Versicherer die Beiträge in der Kfz-Versicherung erhöht hat,
kann nach Zustellung des Erhöhungsschreibens der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden. Also auch noch über den 30. November hinaus.

Außerdem erkennen die meisten Versicherer auch ein Kündigungs-Fax an.

Der 30. November ist starr und wird nicht durch einen Samstag oder Sonntag verändert.

Gruß Merger

Der 30. November ist starr und wird nicht durch einen Samstag
oder Sonntag verändert.

Gruß Merger

Mit Verlaub Merger,das sehe ich ein wenig anders.Für die Abgabe einer Willenserklärung (in diesem Fall einer Kündigung) gilt der darauf folgende Werktag,wenn dieser Stichtag ein Samstag,Sonntag oder ein Feiertag ist.Bei Feiertagen ist Vorsicht geboten:smiley:er Feiertag muss in dem Bundesland anerkannt sein,in dem der Empfänger des Schreibens seinen Sitz hat.Der Stichtag für eine Kündigung zum Ablauf wäre in diesem Fall der Montag,02.12…
Quelle:Bürgerliches Gesetzbuch,§ 193.

Grüße,sapine

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Dem kann ich nur zustimmen. :smile:
Viele vergleichsseiten bieten eine so genannte Kündigungsdienst an. Ist ganz praktisch wenndu selber keine Lust auf so was hast!

Mit Verlaub Merger,das sehe ich ein wenig anders.

Das spielt aber leider keine Rolle. Merger hat Recht. Die Kündigung muß dem Versicherer am 30.11. zugegangen sein. Ist der 30.11. ein Sonn- oder Feiertag,muß die Kündigung eben früher da sein. Geht die Kündigung am 2.12. zu wird sie mit sicherheit wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen.

Stichtag für eine Kündigung zum Ablauf wäre in diesem Fall der Montag,02.12.

Versuch das mal und wirst Dich wundern.

Quelle:Bürgerliches Gesetzbuch,§ 193.

Versuchs mal mit dem VVG, das sollte hier einschlägig sein.

1 Like

Falls ja, würde das heißen, dass man (zumindest dieses Jahr)
die Kfz-Versicherung noch am 02.12.2013 kündigen kann?!?! (per
Fax oder E-Mail)

Nein, wenn sie am 2.12. zugeht ist das eine Fristüberschreitung.

Gilt das BGB nicht grundsätzlich auch für Versicherungen? Ich habe im VVG nichts gefunden, das den § 193 BGB aushebeln würde?!?

Viele Grüße Pitufino

Stichtag für eine Kündigung zum Ablauf wäre in diesem Fall der Montag,02.12.

Versuch das mal und wirst Dich wundern.

Oh, ohhh. Ich denke nicht das all diese Quellen hier Lügen verbreiten:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versic…

http://www.sueddeutsche.de/auto/kfz-versicherung-sti…

http://www.finanzen.de/news/14834/kfz-versicherung-f…

http://ratinger-zeitung.de/kuendigung-kfz-versicheru…

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link…

Und da kann man sicher noch mehr finden.
Ergo: sapine hat Recht, §193 BGB ist einschlägig.

Gruß Crack

Nein, wenn sie am 2.12. zugeht ist das eine
Fristüberschreitung.

Stimmt für dieses Jahr nicht.
Die Kündigung ist auch dann noch fristgerecht wenn sie am 02.Dezember eingeht.

Gruß Crack

ja !

(wobei ich bei e-mail vorsichtig wäre, welche Form der Kündigung steht in Deinen Bedingungen und wie wird der Zugang nachgewiesen ?)

Gruss

Barmer

Mit Verlaub Merger,das sehe ich ein wenig anders.

Das spielt aber leider keine Rolle. Merger hat Recht. Die
Kündigung muß dem Versicherer am 30.11. zugegangen sein. Ist
der 30.11. ein Sonn- oder Feiertag,muß die Kündigung eben
früher da sein. Geht die Kündigung am 2.12. zu wird sie mit
sicherheit wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen.

Das mag ja sein.Das heißt dann aber auch,dass der Versicherer rechtswidrig handelt.Die Regelung ist wasserdicht.

Stichtag für eine Kündigung zum Ablauf wäre in diesem Fall der Montag,02.12.

Versuch das mal und wirst Dich wundern.

Das habe ich.Nicht nur einmal,und die Kündigung wurde selbstredend auch zu diesem späteren zeitpunkt nicht wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen.

Quelle:Bürgerliches Gesetzbuch,§ 193.

Versuchs mal mit dem VVG, das sollte hier einschlägig sein.

Es wäre mir neu,dass das VVG Vorrang vor dem BGB hat.Das BGB ist hier eindeutig,eine Kündigung ist definitiv in diesen Sonderfällen auch nach dem 30.11. möglich.

Hallo Sapine,

ich interpretiere den § 193 BGB etwas anders.

Der 30. November ist starr und wird nicht durch einen Samstag
oder Sonntag verändert.

Gruß Merger

Mit Verlaub Merger,das sehe ich ein wenig anders.

lt. obiger Überschrift geht es um die Kündigung selbst.

Für mich bedeutet dies, dass die Kündigung selbst spätestens am 30. November abgeschickt werden muss.
Gemäß § 193 ist die Kündigungsfrist allerdings auch dann noch gewahrt, wenn das Schreiben erst am darauffolgenden Werktag bei dem Versicherer eingeht.

Aber vielleicht haben wir hier ja Juristen im Forum, die uns dies genau beantworten können.

Gruß Merger