Kündigung der PKV wg. vorvertragsl. Anzeigepflicht (und BU)

Hallo zusammen,

nehmen wir an Frau Y hat sich zum Zeitpunkt ihrer Selbstständigkeit PKV versichert (bspw. ab 01.06.2013). Die Annahmebestätigung der PKV sendet sie der GKV. Somit ist die Kündigung der GKV (bspw. 31.05.2013) wirksam.
Aufgrund einer Arztanfrage träte der PKV Versicherer vom Vertrag zurück (bspw. Ende 24.10.2013).
Damit wir Frau Y nicht gleich vorverurteilen, nehmen wir an, dass sie jung und unbedarft im Theam Versicherungen ist, der Vermittler sagt „das ist nicht so wichtig“ (in Bezug auf Gesundheitsfragen) und dass Frau Y bei einem Arztbesuch lapidar nebenbei (weil sie eh grad beim Arzt ist) fragt, ob er nicht etwas pflanzliches zur Beruhigung hätte, da sie in zwei Wochen eine wichtige Prüfung hätte. Dass der Arzt dann etwas von Depression in die Krankenakte schreiben würde, wüsste sie nicht.

Jetzt zum Problem: Was konnte Frau Y in diesem Fall machen?

  • sich eine neue PKV suchen, was sich sicherlich als schwierig darstellen wird?
  • zurück in die GKV, obwohl gekündigt?
  • in diesen Basis-Tarif der PKV?

Um die Sache abzuschließen, nehmen wir weiterhin an, dass Frau Y zum selben Zeitpunkt auch eine BU abgeschlossen hätte, die jetzt noch ungekündigt bestehen würde. Vermutlich hat sich dieser Versicherer nicht die Mühe einer Arztanfrage gemacht. Dieser Vertrag würde ihr sicherlich erst dann um die Ohren fliegen, wenn der BU-Fall eintreten würde, oder? Vermutlich hätte sie bis dahin brav ihre Beiträge gezahlt und hätte keinen BU-Schutz, oder? Also Geld weg und keinen Schutz?
Was würde man ihr hier raten? Baldmöglichst vertrag kündigen? Wenn man die Gesundheitsfragen im nachhinein richtig und komplett beantworten würde, würde der BU-Versicherer sicherlich auch zurücktreten.
In so einem Fall kommt man doch in so eine Wagniskartei? Ist diese Wagnisdatein von Krankenversicherern und BU-Versicherern unterschiedlich?

Zum Schluss: dubios wäre sicherlich, wenn der Vermittler (der die PKV und die BU vermittelt hätte) von dem Rücktritt der PKV wüsste und den BU-Schutz ungekündigt bestehen lässt (wenn man davon ausgeht, dass die Gesundheitsfragen identisch ausgefüllt wurden). Ein Schelm, wer böses dabei denkt :smile:

Unserer fiktive Frau Y wäre für Hilfestellungen dankbar.

Viele Grüße
Pitufino

Wenn da tatsächlich keine Depression gewesen wäre, könnte man die Arztakte korrigieren lassen. Gut möglich natürlich, dass der Arzt das ganz anders in Erinnerung hätte als unsere hypoothetische Dame. Hinweis dazu: http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/a…

Wenn sich die ärztlichen Aufzeichnungen erhärteten, dann in den Basistarif einer anderen PKV (die eigene muss einen da nicht nehmen) und der BU reinen Wein einschenken. Voraussichtlich erfolgt dann Kündigung seitens der BU, dem kann man natürlich selber zuvorkommen, wenn man das aus irgendwelchen Gründen für besser hält.

Ob die Wagnisdateien gemeinsam geführt werden (derzeit offiziell nicht), ist eine weniger interessante Frage. Denn das kann (und wird sich aller Erfahrung des digitalen Zeitalters folgend) auf absehbare Zeit sicherlich ändern.

Wenn dem hypothetischen Vermittler das vorgeworfene Verhalten nachgewisen werden kann, haftet er für den gesamten finanziellen Schaden der hypothetischen Dame.

P.S.: Selbstverständlich würde die BU erst bei Eintritt des Leistungsfalls prüfen und nicht zuvor. Sonst würden sie doch viele Jahre lang keine Beitragseinnahmen von nicht versicherbaren Versicherten erhalten. Das fänden sie blöd.

Kurz zu BU: ? Mein Rat wäre sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und um Aufklärung bitten. Bitte zu vor die Krankenakte korrigieren lassen.
Der BU Versicherer kann auf Grund vorvertraglichen Anzeigenpflicht Verletzung zurück treten, allerdings nur innerhalb der ersten 10 Jahre. 

In so einen Fall wäre ein Gespräch mit ihrem Anwalt nicht verkehrt.  Hier tun sich einige Fragen auf. Haftung des Vermittlers, falsche Abrechnung und Begründung des Arztes usw…

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Abschluss von Versicherungsprodukte immer erst zu vergleichen. Meine Erfahrungen mit neutrale Vergleichsportalen waren immer ganz gut z.B. neutral-vergleichen.de
Grüße

Hallo,

Jetzt zum Problem: Was konnte Frau Y in diesem Fall machen?

  • sich eine neue PKV suchen, was sich sicherlich als schwierig darstellen wird?

das dürfte bei dieser Erkrankung aussichtslos sein.

  • zurück in die GKV, obwohl gekündigt?

Wenn die PKV den Versicherungsvertrag rückabwickelt, muß die GKV die Frau wieder aufnehmen. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

  • in diesen Basis-Tarif der PKV?

Lieber nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Jetzt zum Problem: Was konnte Frau Y in diesem Fall machen?

  • sich eine neue PKV suchen, was sich sicherlich als schwierig darstellen wird?

das dürfte bei dieser Erkrankung aussichtslos sein.

  • zurück in die GKV, obwohl gekündigt?

Wenn die PKV den Versicherungsvertrag rückabwickelt, muß die
GKV die Frau wieder aufnehmen. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe
durchsetzen.

Nehmen wir an, die PKV hat den Vertrag nicht rückabgewickelt, sondern nach Kenntnis der nichtangegebenen Vorerkrankungen sofort gekündigt (bspw. 23.10.2013). Die PKV würde auch für eingetretene Versicherungsfälle leisten, sofern diese nicht im Zusammenhang mit den nicht angegebenen Umständen stünden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge bestünde in diesem Beispiel auch nicht.

  • in diesen Basis-Tarif der PKV?

Lieber nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

zunächst mal sollte man mit dem Arzt reden, ob der durch einen vernünftigen Bericht die Sache wieder geraderücken kann. Wenn er sich überhaupt dran erinnert. Es muss ja klar darzulegen sein, dass außer einer Verschreibung von Baldrian (das er garnicht verschreiben muss und darf) nichts war.Die Chancen sind nicht gut . Der Abgleich mit den Daten des Arztes muss vor einer Antragstellung erfolgen.

Eine Rückabwicklung und einen Verbleib in der GKV sehe ich nicht (obwohl davon in vergleichbaren Fällen schon berichtet wurde).

In die GKV kommt sie nur durch eine versicherungspflichtige Bescäftigung oder die Familienversicherung. Ob das hier realistisch ist, kann man so nicht sagen.

WEnn mit dem Arzt Einvernehmen hergestellt werden konnte, würde ich mich an die BU-Versicherung wenden.

In der PKV gibt es keine zentrale Wagnisdatei, sie greift auch nicht auf die Datei anderer Sparten zu.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

zunächst mal sollte man mit dem Arzt reden, ob der durch einen
vernünftigen Bericht die Sache wieder geraderücken kann. Wenn
er sich überhaupt dran erinnert. Es muss ja klar darzulegen
sein, dass außer einer Verschreibung von Baldrian (das er
garnicht verschreiben muss und darf) nichts war.Die Chancen
sind nicht gut . Der Abgleich mit den Daten des Arztes muss
vor einer Antragstellung erfolgen.

Vielen Dank schon mal für den Tipp. Angenommen bei der „Prüfungsangst“ vor der Meisterprüfung wurde eine „Angststörung“ diagnostiziert und ein angstlösendes, berühigendes und verschreibungspflichtiges Medikament verschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt dies noch schön schreiben kann, bzw. in diesem Fall eine Fehldiagnose zugeben müsste. Aber ein Versuch wäre es wert.

Eine Rückabwicklung und einen Verbleib in der GKV sehe ich
nicht (obwohl davon in vergleichbaren Fällen schon berichtet
wurde).

Ich denke fragen kostet nichts. Mehr als „nein“ sagen könnte die GKV nicht.
Falls das nicht funktionierten würde, wäre Frau Y tatsächlich in einem Schlamassel. Käme dann nur noch der Basis-Tarif in der PKV in Frage?
Wenn so ein rein fiktives Szenario tatsächlich eintreten würde, müsste man fast den Vermittler zur Rechenschaft ziehen.

In die GKV kommt sie nur durch eine versicherungspflichtige
Bescäftigung oder die Familienversicherung. Ob das hier
realistisch ist, kann man so nicht sagen.

In diesem fiktiven Fall wohl nicht, da selbstständig.

Wenn mit dem Arzt Einvernehmen hergestellt werden konnte,
würde ich mich an die BU-Versicherung wenden.

Falls nun wirklich Gesundheitszustände vorliegen würden, die es nicht möglich machen eine BU-Versicherung zu erhalten.
Wäre es legitim die Gesundheitsfragen (evtl. wissentlich) falsch anzugeben um dann evtl. nach Ablauf der 10 Jahren vollen Versicherungsschutz zu erlangen? (Natürlich vor dem Hintergrund, dass man 10 Jahre umsonst Beiträge zahlen würde und in den ersten 10 Jahren keinen Versicherungsschutz hätte). Oder würde man sich dann strafbar machen?

In der PKV gibt es keine zentrale Wagnisdatei, sie greift auch
nicht auf die Datei anderer Sparten zu.

Viel Glück

Barmer

Herzlichen Dank schon mal für die bisherigen Antworten

Hallo,

Hallo,

Angenommen bei der
„Prüfungsangst“ vor der Meisterprüfung wurde eine
„Angststörung“ diagnostiziert und ein angstlösendes,
berühigendes und verschreibungspflichtiges Medikament
verschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt
dies noch schön schreiben kann, bzw. in diesem Fall eine
Fehldiagnose zugeben müsste. Aber ein Versuch wäre es wert.

Eine Rückabwicklung und einen Verbleib in der GKV sehe ich
nicht (obwohl davon in vergleichbaren Fällen schon berichtet
wurde).

Ich denke fragen kostet nichts. Mehr als „nein“ sagen könnte
die GKV nicht.
Falls das nicht funktionierten würde, wäre Frau Y tatsächlich
in einem Schlamassel. Käme dann nur noch der Basis-Tarif in
der PKV in Frage?
Wenn so ein rein fiktives Szenario tatsächlich eintreten
würde, müsste man fast den Vermittler zur Rechenschaft ziehen.

evt. würde es helfen, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen mit dem Hinweis,
dass der Vermittler diesen Arztbesuch als nicht wichtig empfunden hat und es somit nicht im Antrag erfasst hat. Deshalb bitte um Rückabwicklung ab Vertragsbeginn.

Wenn mit dem Arzt Einvernehmen hergestellt werden konnte,
würde ich mich an die BU-Versicherung wenden.

Falls nun wirklich Gesundheitszustände vorliegen würden, die
es nicht möglich machen eine BU-Versicherung zu erhalten.
Wäre es legitim die Gesundheitsfragen (evtl. wissentlich)
falsch anzugeben um dann evtl. nach Ablauf der 10 Jahren
vollen Versicherungsschutz zu erlangen? (Natürlich vor dem
Hintergrund, dass man 10 Jahre umsonst Beiträge zahlen würde
und in den ersten 10 Jahren keinen Versicherungsschutz hätte).

10 Jahre ist eine lange Zeit - darauf sollte man sich nicht einlassen.
Man könnte allerdings z.B. auch eine Existenzschutzversicherung abschließen,
die auch möglich ist bei psychologischer Behandlung.
Nach einem Ablauf von 3 - 5 Jahren erneut einen Antrag auf eine BU stellen.

Gruß Merger

Man könnte allerdings z.B. auch eine
Existenzschutzversicherung abschließen,

Ich würde die Moderation bitten,diesen Beitrag wegen unerlaubter Werbung zu entfernen.Eine „Existenzschutzversicherung“ gibt es unter diesem Namen nur von einem Anbieter,der zufällig auch noch der Brötchengeber des Verfassers ist.

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Ich würde die Moderation bitten,diesen Beitrag wegen unerlaubter Werbung zu entfernen.

Da schießt Du etwas übers Ziel hinaus.

„Existenzschutzversicherung“ gibt es unter diesem Namen nur von einem Anbieter,der zufällig auch noch der Brötchengeber des Verfassers ist.

Das ist nur bedingt richtig. Wir akquirieren in diesem Jahr auch mit diesem Begriff, und mein Produktgeber ist ein anderer als der von Merger.

Gruß

Nordlicht

Fakt ist,dass es ein Produktname ist.Oder sollen einige wieder gleicher sein als andere?

Fakt ist,dass es ein Produktname ist.Oder sollen einige wieder
gleicher sein als andere?

Na dann schlag mal einen Überbegriff dieser auf dem deutschen Versicherungsmarkt möglichen Versicherungen vor!
Existenzschutzversicherung / Opti5Rente / Körperschutzpolice / MultiProtect / Safety First /
MultiRente / Vita Life Exclusiv / Vital usw usw.

Oder dürfen wir in Zukunft auch nicht mehr die Begriffe Lebensversicherung verwenden,
da diese ja nur noch bei ganz wenigen Versicherer abgeschlossen werden können.

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Na dann schlag mal einen Überbegriff dieser auf dem deutschen
Versicherungsmarkt möglichen Versicherungen vor!
Existenzschutzversicherung / Opti5Rente / Körperschutzpolice /
MultiProtect / Safety First /
MultiRente / Vita Life Exclusiv / Vital usw usw.

Es gibt einen Oberbegriff,und wenn man sich auch nur im Ansatz für das Thema interessieren würde,hätte man von einer funktionellen Invaliditätsabsicherung.
Aber darum geht es in deinem Beitrag ja nicht,hier soll nur über Google-Schlagwörter Eigenwerbung für ein auch noch schwaches Produkt gemacht werden.

Ab zum Anwalt!
Selbst als Laiin im Versicherungsrecht weiß ich:
In diesem hypothetischen Fall ist sofortige Rechtsberatung dringend nötig (um Fristen nicht zu verpassen, um mit möglichst wenig Schaden aus der Sache rauszugehen).

Dumm gelaufen ist auch, dass die hypothetische PKV am 01.06. begonnen hat, und schon am 01.10. so sehr in Anspruch genommen werden musste, dass die PKV die Patientenakte vom Arzt haben möchte (ist sicherlich nicht passiert, weil sich die Fragestellerin nur die Pille verschreiben lassen wollte !?).

Bloß gut, dass der Fall hypothetisch ist.

Na dann schlag mal einen Überbegriff dieser auf dem deutschen
Versicherungsmarkt möglichen Versicherungen vor!
Existenzschutzversicherung / Opti5Rente / Körperschutzpolice /
MultiProtect / Safety First /
MultiRente / Vita Life Exclusiv / Vital usw usw.

Es gibt einen Oberbegriff,und wenn man sich auch nur im Ansatz
für das Thema interessieren würde,hätte man von einer
funktionellen Invaliditätsabsicherung.

Und Du bist wirklich der Meinung, dass die Versicherungs-Laien sich etwas unter diesem Begriff vorstellen können ???

Aber darum geht es in deinem Beitrag ja nicht,hier soll nur
über Google-Schlagwörter Eigenwerbung für ein auch noch
schwaches Produkt gemacht werden.

Mit Vorwürfen bist Du immer schnell dabei.

Aber Du liegst völlig falsch, ich wollte dem Fragenden nur eine Möglichkeit aufzeigen,
was noch möglich ist.

Wenn man in einem Forum keine Begriffe von Versicherungsarten mehr schreiben darf,
dann kann man auch niemandem mehr helfen.
Und somit würde das Brett Versicherungen seinen Wert verlieren.

Und Du bist wirklich der Meinung, dass die Versicherungs-Laien
sich etwas unter diesem Begriff vorstellen können ???

Darüber maße ich mir kein Urteil an.Du etwa?Ich bin aber der Meinung,dass „der Laie“ diesen Oberbegriff ebenso recherchieren kann wie einen Produktnamen,der nur der Bewerbung eines Anbieters dient.Im Anschluss kann der Verbraucher sich dann gezielt über einzelne Anbieter informieren.Das ist weitaus zielführender als deine Werbung.

Aber darum geht es in deinem Beitrag ja nicht,hier soll nur
über Google-Schlagwörter Eigenwerbung für ein auch noch
schwaches Produkt gemacht werden.

Mit Vorwürfen bist Du immer schnell dabei.

Ich bemängele das Offensichtliche.Hier wird offensichtlich Werbung für ein Produkz bzw. einen Anbieter gemacht,was offiziell nicht gestattet wird.Das das auch noch von dir kommt,der immer schnell dabei ist,anderen das Gleiche zu unterstellen,setzt der Dreistigkeit nur noch abschließend die Krone auf.

Aber Du liegst völlig falsch, ich wollte dem Fragenden nur
eine Möglichkeit aufzeigen,
was noch möglich ist.

Ja klar.Ich gestehe,jedem anderen hätte ich diese Masche wohl abgenommen.

Wenn man in einem Forum keine Begriffe von Versicherungsarten
mehr schreiben darf,
dann kann man auch niemandem mehr helfen.
Und somit würde das Brett Versicherungen seinen Wert
verlieren.

So ein fachlicher Unfug.Seit wann ist denn eine „Ex************versicherung“ eine Versicherungsart???Das macht dich nur noch unglaubwürdiger als ohnehin schon.

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Ich dachte Du hättest dich geändert.

Deine persönlichen Hiebe gegen mich kommen nicht an.

Tipp: schreibe einfach das Moderatoren-Team an, dann werden wir erfahren, ob dieser Begriff erlaubt ist oder nicht.

Ich dachte Du hättest dich geändert.

Ach herrje.Ich habe das von dir nicht erwartet.So kann man auch nicht enttäuscht werden.

Deine persönlichen Hiebe gegen mich kommen nicht an.

Ich habe schlicht und ergreifend auf unerlaubte Werbung aufmerksam gemacht.Das sollte doch in deinem Sinne sein,schließlich bemängelst du das selbst ständig.

Tipp: schreibe einfach das Moderatoren-Team an, dann werden
wir erfahren, ob dieser Begriff erlaubt ist oder nicht.

Die Mühe mache ich mir nicht.Das soll ruhig öffentlich nachvollziehbar sein.