Ein Kunde von uns hat sein Kreditegagement (Immobilienfinanzierung) durch die Bank gekündigt bekommen. Jetzt wird ihm auch eine Vorfälligkeit mit in Rechnung gestellt.
Ist das rechtmäßig?
Die Situation ist entstanden, nach dem der Verkauf seiner ETW in Rückabwicklung ging und die für die Zwischenzeit (mit Verlängerung wegen Rechtsstreit mit der abgesprungenen Käuferin ist es 1 Jahr geworden) vereinbarten Tageszinsen nicht in Ansatz, sondern der alte KV wieder rechtmäßig in Ansatz gebracht wurde. Damit hat sich eine größere Summe zur sofortigen Fälligkeit ergeben.
Gibt es hierfür klare definitionen bzw. Aussagen?