Kündigung des Kreditengagements durch die Bank - Immobilienfinanzierung

Ein Kunde von uns hat sein Kreditegagement (Immobilienfinanzierung) durch die Bank gekündigt bekommen. Jetzt wird ihm auch eine Vorfälligkeit mit in Rechnung gestellt.
Ist das rechtmäßig?
Die Situation ist entstanden, nach dem der Verkauf seiner ETW in Rückabwicklung ging und die für die Zwischenzeit (mit Verlängerung wegen Rechtsstreit mit der abgesprungenen Käuferin ist es 1 Jahr geworden) vereinbarten Tageszinsen nicht in Ansatz, sondern der alte KV wieder rechtmäßig in Ansatz gebracht wurde. Damit hat sich eine größere Summe zur sofortigen Fälligkeit ergeben.

Gibt es hierfür klare definitionen bzw. Aussagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem kurzen Blick auf das Problem gibt es meiner Meinung nach eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder befindet sich der Darlehensnehmer mit der Ablösung seines Kredites in Verzug und schuldet deshalb Verzugszinsen (sie sind nicht mit Tageszinsen gleichzusetzen). Die Vorfälligkeitsentschädigung wäre dann zum eigentlichen Ablösetermin neu zu kalkulieren. Oder ebenso möglich ist es, dass die Bank wegen Wegfall des berechtigten Interesses auf Einhaltung des Darlehensvertrags besteht, solange kein weiterer Verkauf geplant ist.

Ich empfehle, sich rechtlichen Rat über einen Anwalt erteilen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

Ein Kunde von uns hat sein Kreditegagement
(Immobilienfinanzierung) durch die Bank gekündigt bekommen.
Jetzt wird ihm auch eine Vorfälligkeit mit in Rechnung
gestellt.
Gibt es hierfür klare definitionen bzw. Aussagen?

Selbstverständlich. Man nennt das ganze „Kreditvertrag“ oder „Vertrag über Darlehen“, welches der Kunde unterschrieben hat, und wo alle Details klar nachlesbar sind.

Dort könnte drin stehen, dass die Bank bei 2 fehlenden Kreditraten den Kredit fällig stellen kann. Dann könnte drin stehen, dass dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

Weshalb der Kreditnehmer nicht gezahlt hat, interessiert nur Wayne.

Natürlich kann ein Kreditvertrag, oder einzelne Passagen, gerichtlich angefochten werden.

Grüße

Erdbeerzunge

(Zulassung nach §34c GewO).