Kündigung des Verwaltungsrechts

Liebe Gemeinde,

habe gerade Post von meiner Bank bekommen, bei der mein Depot „lagert“. Diese gibt mir eine Information meiner Fondsgesellschaft weiter.

„Die … GmbH kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem o. g. Sondervermögen gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 des Investmentgesetzes in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum 30.04.2013.
Das Verwaltungsrecht an dem Sondervermögen geht gemäß § 39 Abs. 1 InvG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Depotbank über.“

Muss ich in irgendeiner Form handeln? Was heiss das wohl allgemeinverständlich ausgedrückt?

Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Gruß
Quirli/Claudia

Hallo,

Muss ich in irgendeiner Form handeln?

nein.

Was heiss das wohl
allgemeinverständlich ausgedrückt?

Das heißt, daß die Verwaltung des Fonds zukünftig nicht mehr von der GmbH durchgeführt wird, sondern von der Depotbank.

Gruß
C.