Kündigung durch AN in der Probezeit unwirksam - wegen Formfehler?

Hallo Comunity.

Ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht seinen Arbeitsvertrag während der Probezeit.
Er hält die Frist von 2 Wochen zum Monatsende ein.
Allerdings formuliert er im Kündigungsschreiben nicht wörtlich, dass er „seinen Arbeitsvertrag fristgerecht“ kündigt. Lediglich das Datum des Schreibens und das Datum des letzten Arbeitstages stehen im Schreiben. Damit ist der Wille des Arbeitnehmers eigentlich deutlich erkennbar.

Nun stellt sich der Arbeitgeber quer und erklärt die Kündigung unwirksam.
Hat er damit recht, oder liegt er da falsch?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
LG Sven.

Das ist zu wenig.

Es sollte schon auch darin stehen, dass der Arbeitnehmer die Absicht hat, den Vertrag zu kündigen. Das kann man nämlich nicht riechen, wenn da nur steht:

Sehr geehrter Herr Jefe,

30.09.2022

den 03.09.2022.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Paul Panzer

Schöne Grüße

MM

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Es muss schon drin stehen, dass er zum xx.yy. kuendigt. Dass es sich um eine fristgemaesse Kuendigung handelt, muss jedoch nicht drin stehen.

Was hat er denn geschrieben? Bitte wortgenau wiedergeben!

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Vielen Dank für die Antworten.
Es stand schon drin, das gekündigt wurde und auch zu welchem Datum.
Es fehlte dem AG nur die Formulierung „es wird fristgerecht gekündigt“.
Zumindest hat er damit versucht, die Kündigung abzuwenden.
Mittlerweile konnte dem AG klargemacht werden, dass das Kündigungsschreiben wirksam ist.
Der AG hat sie letztenendes doch akzeptiert.

No ja, das hättest Du sehr viel einfacher haben können…

Schöne Grüße

MM

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