Hallo Comunity.
Ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht seinen Arbeitsvertrag während der Probezeit.
Er hält die Frist von 2 Wochen zum Monatsende ein.
Allerdings formuliert er im Kündigungsschreiben nicht wörtlich, dass er „seinen Arbeitsvertrag fristgerecht“ kündigt. Lediglich das Datum des Schreibens und das Datum des letzten Arbeitstages stehen im Schreiben. Damit ist der Wille des Arbeitnehmers eigentlich deutlich erkennbar.
Nun stellt sich der Arbeitgeber quer und erklärt die Kündigung unwirksam.
Hat er damit recht, oder liegt er da falsch?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
LG Sven.