Kündigung durch Autoversicherung

Hallo Zusammen,

ich hatte ein wenig Pech ( 2 Steinschläge in der Frontscheibe innerhalb von ein paar Monaten ) und jetzt hat mir mein Versicherer gekündigt. Aktuell ist der Wagen auf meine Frau zugelassen und versichert. Ich habe ebenfalls ein Auto das auf mich zugelassen ist und auch versichert ist.

Jetzt zur Frage wie ist die Rechtslage wenn ich den Wagen nun auf mich als Zweitwagen versichern möchte. Muss ich die Kündigung durch die Vorversicherung angeben oder nicht ?

Vielen Dank im vorfeld für eure Hilfe

Schönen Grußß

euer Heinz

Hallo Heinz,
wenn du den SFR Rabatt auf dich übertragen lässt, dann musst du die Kündigung des Vorversicherers angeben. Das könnte dazu führen, dass du abgelehnt wirst oder nur im Bereich Haftpflicht genommen wirst. Solltest du bei deiner Versicherung mehrere Verträge auch in anderen Sparten haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass du trotzdem als „guter Kunde“ genommen wirst. Es waren ja nicht gerade große Schäden. Verzichtest du auf die SFR Übertragung, musst du die Kündigung nicht angeben. In dem Zusammenhang solltest du prüfen, ob sich die SFR Übertragung lohnt, bei den meisten Gesellschaften kannst du bei einem Zweitwagen mit SFR 2 anfangen.
Schöne Grüße von guai

Hallo Heinz,

du musst DEINE Vorversicherung(en) angeben. Nicht die deiner Frau.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Heinz,

sorry, aber die Frage kann ich nicht beantworten!

Gruß Andreas

Moin, ja Vorversicherung muß man angeben.
Vielleicht versichert man zuerst beim neuen Versicherer ohne TK und fügt später die TK hinzu.
Dann wäre normaler Weise nur die Haftpflicht versichert und man kann dann zum Verlängerungszeitpunkt eine TK dazu buchen.
Nur mal ein Beispiel ohne jegliche Gewähr und doppelten Boden.
Gruß AK

Hallo,

sehr dünnes Eis!
Es gibt eine Malusdatei in der Kfz Versicherung vom HUK Verband.
Die Versicherung hat vermutlich nicht dir, sondern deiner Frau gekündigt.
Gibt es Fahrer unter 23?
Für die Beantwortung deiner Frage aus dem Versicherungsrecht benötigt ein Fachanwalt wohl
folgende Informationen:
Seid Ihr bei der gleichen Gesellschaft?
Soll der Zweitwagen bei der gleichen Gesellschaft versichert werden?

Hast du schon mal daran gedacht, deine Frage der Versicherung des Zweitwagens zu stellen? Du musst es ja nicht unter deinem Namen machen.

Michael

Geben Sie nur an, was sie gefragt werden!

Hallo Heinz,

sie werden selbst das rausbekommen, es mussen ja immer von der vorherigen Versicherung Informationen vorliegen.

Es ist natürlich rechtlich zu prüfen, warum die Versicherung die Kündigung vorgenommen hat, das finde ich nicht in Ordnung.
Falls sie damit anfangen, ist eventuell auch möglich den „besseren“ günstigeren Einstieg für den zweiten Wagen bei der selben Versicherung zu ermöglichen.

Wünsche Erfolg! Licht 10

Hi Heinz,

wenn Du den Wagen auf deinen Namen versicherst und als Halter anmeldest brauchst Du die Kündigung des Vorversicherers deiner Frau nicht angeben.
Grüsse

Hallo,
les ich das richtig? Wg. Steinschlag (Kaskoschaden) wurde dir die Versicherung (also auch Haftpflicht) gekündigt? Kaum zu glauben und ich weiss auch nicht, ob das zulässig ist.

Nichtsdestotrotz: du musst in dem Vertrag/Antrag mit der neuen Versicherung die Angaben machen, nach denen gefragt wird.
Schummeln bringt nix, da sich die Versicherungen untereinander kurzschließen

Gruß
haWeThie

wenn die Frage im Antrag danach gestellt wird ja