Hallo
Kann eine KfZ-Versicherung den Versicherungsvertrag kündigen
mit der Begründung, sie sei zu oft in Anspruch genommen
worden und mache nun von ihrem Sonderkündungsrecht Gebrauch.
Hat sie als Pflichtversicherung überhaupt ein solches
Sonderkündigungsrecht?
Ja, das hat sie.
Es besteht zwar ein Kontrahierungszwang (vergleiche §5 Pflichtversicherungsgesetz)
_Der Antrag darf nur abgelehnt werden,
- wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen
ODER
wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war
UND
das Versicherungsunternehmen
- den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
- vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder
- den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat._
In diesem Fall darf die alte Versicherung den (Neu-)Antrag ablehnen. Jede andere Versicherung muss ihn aber annehmen.
Es besteht nur ein Kontrahierungszwang für die Haftpflicht, nicht aber für Kaskoversicherungen.
Es kann sein, dass die Versicherung einen Neuantrag annimmt, aber schlechtere Leistungen gibt und/oder höhere Prämien verlangt.