Guten Abend,
mein aktuelles Mietverhältnis für meine Wohnung besteht seit dem 01.01.2019. Mein Ehepartner (gleichgeschlechtliche Ehe) ist im Rahmen des Familienzuzugs letzten Monat aus der Türkei nach Deutschland zugezogen.
Hierfür hat er durch das Deutsche Konsulat ein dreimonatiges Visum erhalten. Der Antrag für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis wurde beantragt. Er hat am 30.10.2023 einen persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde für die abschließende Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis. Um die Beantragung hierfür ausführen zu können, mussten wir meinen Ehepartner bereits beim Einwohnermeldeamt registrieren. Dies erfolgte am 14.08.2023.
Da der Ausgang über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch offen ist, wurde der Vermieter noch nicht vorab über einen möglichen Einzug bei mir in die Wohnung informiert. Dies erfolgte nachträglich vor zwei Wochen in einem persönlichen Gespräch. Bei dem Gespräch hat der Vermieter dem Einzug meines Ehemannes wörtlich zugestimmt.
Heute habe ich jedoch die Kündigung meines Mietvertrages erhalten mit der Begründung, dass mein Ehepartner bereits seit mehreren Monaten bei mir leben würde, was jedoch nicht stimmt. Seine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte erst am 14.08.2023. Darüberhinaus war er natürlich immer wieder für gewisse Zeiträume (2-3 Wochen) bei mir in Deutschland zu Besuch.
Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam und rechtens? Schlussendlich benötige ich keine direkte Zustimmung zum Einzug meines Ehepartners.