Lieber Bernburger,
leider geht es nicht um erfüllbare Vorstellungen oder Erwartungen, sondern um ein Leben auf meine Kosten. Damit meine ich nicht nur materielle Dinge, sondern auch und vor allem Verhalten und Umgang mit mir, und meinem „Besitz“. Das in Verbindung mit ständigen Lügen, Widersprüchlickeiten,Angriffen und Abwertungen ist für mich nach 10 Jahren nun endgültig unerträglich geworden. Glauben Sie mir, alles andere habe ich versucht - mich zu verändern, sie zu verändern, es einfach auszuhalten…
Jetzt beginnt es mich krank zu machen, mich bei meiner Arbeit zu behindern, mich aus dem Haus zu treiben, so daß ich versuche nur noch zum Schlafen dort zu sein…
Wenn eine gütliche Einigung möglich gewesen wäre, dann hätte ich sie wohl durchgeführt.
Noch immer quäle ich mich mit moralischen und ethischen Vorstellungen. Daher zum 01.06. das Aussprechen einer endültigen Trennung - Hinweise darauf habe ich zuvor genügend gegeben - und nun will ich endlich den Auszug. Ich höre Drohungen, Gerede im Freundeskreis und es reichtjetzt!
Peterleh
Wenn du von einer Immobilie sprichst, die du erworben hast,
meinst du damit wohl eine Wohnung, bei der du alleine als
Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Dann bist du auch
alleine zur Nutzung berechtigt.
Dachte ich auch, aber dann habe ich von nichtehelichen Lebensgemeinschaften gelesen und einer drei Monatsfrist…
Einen Mietvertrag habt ihr auch nicht geschlossen. Dann hätte
sie ja Miete zahlen müssen. Selbst wenn könntest du den
jederzeit kündigen.
Auch da las ich von mündlichem Mietvertrag, wovon ich nicht bewweisen kann, das er nie ausgeprochen wurde, sie zog einfach mit um. Auch ohne Mietvertrag, so las ich bestehe einer den man dann schriftlich kündigen müsse…
Auch ein sonstiges Vertragsverhältnis liegt nicht vor, sondern
es handelt sich um eine schlichte Gestattung, die du jederzeit
auch wieder beenden kannst.
Eine Gestattung ist dann ein Gästestatus - der durch das Einstellen von Möbeln - die sie wieder mitnehmen soll - nicht aufgehoben wird?
Du bist alleiniger Eigentümer und Inhaber des Hausrechts. Du
kannst sie daher an die frische Luft setzen und auch die
Schlösser austauschen.
Wieder die Frage der Einstufung - Gast oder Lebensgemeinschaft?
Geldforderungen hat sie nicht zu stellen. Dafür gibt es keine
Anspruchsgrundlage.
Auch nicht wenn sie behauptet sie habe Arbeitsleistung und Bargeld investiert - hat sie nicht, daher gibt es auch keine Nachweise.
Setz ihr eine Auszugsfrist von 14 Tagen
und mach deutlich, dass du ihr danach die Koffer vor die Tür
stellst und das Schloss auswechselst.Grüße aus Berlin
Wohnungsanwalt
Lieber Wohnungsanwalt - Vielen Dank!
Es hört sich logisch und gut an, aber auch ein wenig zu einfach…Oder sind die Aussagen zu nichtehelicher Gemeinschaft nicht gültig?
Peterleh
Danke.
Ich werde mir einen neutralen Zeugen suchen, falls ich wirklich so vorgehen muss.
Allerdings hoffe ich das die Besprechung mit einem Anwalt heute mir anderweiteige Möglichkeiten eröffnet.
Ich kann, aufgrund vieler Lügen in allen Lebensbereichen meine Partnerin nicht einschätzen, daher befürchte ich alles und nichts - will aber abgesichert sein, mich „richtig“ verhalten und dadurch ein faires und möglichst schadloses Ende für Beide erreichen.
Fotos sind hier eine sehr gute Möglichkeit der Dokumentation - wäre ich in meiner aktuellen Verwirrtheit nicht drauf gekommen.
Peterleh
Herr Peterleh…,die Rechtsschutzversicherung sollte im Vorfeld schon informiert werden, wenn Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen möchten. Oft ist es so,dass die Versicherungen den Anwalt vorschlägt und nicht mit jeden Anwalt "einverstanden"ist. Das kommt imm er auf die Versicherung an.
Den Termin des Auzuges würde ich persönlich nochmals neu festsetzen, zum Beispiel: Kündigung heute schreiben, Termin 15.08.2010, mit Hinweis, dass die mündl.Kündigung nicht akzeptiert wurde und dass bereits ein Anwalt die Kopie der Kündigung erhält. (Sie muss ja nicht wissen, dass SIe das noch nicht machen). Brief per E/R zur Post-Schlüsselwechsel 16.08.2010. Ich denke, wenn die Dame nicht ganz „dumm“ ist, zieht sie aus, ehe sie am 16.08.vor verschlossener Tür steht.
Versuchen Sie, Ihren persönl.Bereich bis dahin mit Extra-Schlössern zu sichern. Preisgünstiger ist für jede Tür ein Sperrfix, den man in die geschlossene Tür reinsteckt. Ist z.B. ideal, wenn ganz einfache Kastenschlössr, die mit jedem Dittrich aufgehen, hat.
Viel Erfolg
Waldi64
es gibt keinen Mietvertrag, also kein Mietrecht. Alles andere ist Zivilrecht. Und auch zivilrechtlich haben Sie keinen Vertrag, sondern eine Gast. Und der hat keinerlei Rechte, auch kein Wohnrecht. und wenn Ihnen einer was unterstellt, sollten Sie ihn anzeigen wegen dieser Unterstellung.
Sie sind der Hausherr und legen fest, wer ihr Haus betreten oder nutzen darf. Das können Sie beliebig handhaben, ändern oder so. Da hat niemand irgendwelche Rechte.
Hallo Peterleh,
dies ist wohl keine mietrechtliche, sondern eine privatrechtliche?
Ich habe richtig verstanden, dass ihr gemeinsam in deiner Eigentumswohnung wohnt, wobei du alle finanzielle Last alleine trägst?
Dann hast du das Hausrecht und kannst selbstverständlich die Schlösser tauschen, du musst deiner Ex dann nur irgendwann Gelegenheit geben ihre Sachen abzuholen.
Oder hast du mit ihr einen MIetvertrag abgeschlossen, dann musst du dich an die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB halten, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Schönen Gruß
Lendzy
Hallo Peterleh,
also,dieser Fall hat wohl weniger etwas mit Mietrecht zu tun,sondern geht eher in die Kategorie „wie werd ich meinen Partner los“ .Ich glaube nicht,das Du, nach einer mehrjährigen Partnerschaft,Deine Ex einfach auf die Strasse setzen kannst.Da es sich hier um Dein Eigentum handelt,kannst Du sie natürlich auffordern,in einem angemessenen Zeitraum, zu gehen,allerdings würde ich dies in schriftlicher Form mit Fristsetzung machen.Danach bleibt nur noch eine einstweilige Verfügung vom Gericht.
Damit alles rechtlich korrekt ist,laß Dich lieber von einem Anwalt beraten,kostet zwar ein paar Euro,aber immer noch besser als ein nicht endenwollender Rosenkrieg.
Viel Glück
Andrea
Wenn ihre Partnerin keine Miete entrichtet hat, liegt kein Mietverhältnis vor. Ihre Partnerin ist also nicht geschützt. Sie können daher jederzeit Schlösser austauschen und ihr mitteilen, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Sachen wo abholen kann.
Hallo.
Ihre Partnerin ist weder Eigentümerin noch Mieterin der Immobilie und hat daher keinerlei Ansprüche. Sie müssen Ihrer Partnerin auch nicht „kündigen“, weil kein Mietverhältnis besteht. Die Forderungen Ihrer Partnerin dürften strafrechtlich als Nötigung betrachtet werden. Sie können daher die Schlösser auswechseln. Am besten sollten Sie gleichzeitig ein Betretungsverbot aussprechen. Versucht Ihre Freundin, erneut in Ihr Eigentum einzudringen, macht sie sich strafbar. Wichtig ist die Frage, ob Sie wirklich noch nie Miete an Sie bezahlt hat, weil ansonsten ein Mietverhältnis zustande gekommen sein könnte.
Hält Ihre Freundin sich nicht an das Betretungsverbot, sollten Sie Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen und erforderlichenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach ihr das Betreten der Wohnung untersagt wird.
Was der Anwalt vor Ort sagt:
Bei einer nichtehleichen Lebensgemeinschaft besteht im Fall des Zusammenlebens ein mündlicher Mietvertrag.
Ob Mietzahlungen geflossen sind, oder nicht, ist hierbei unerheblich.
Ich muss mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ich darf sie nicht „obdachlos“ machen, also ausschließen…
Falls sie nicht „freiwillig“ auszieht bleibt mir nur eine Räumungsklage - die ich wiederrum bezahlen muss.
Gruß Peterleh
Hallo Peterleh,
ich würde dir empfehlen, deiner Partnerin schriftlich per Einschreiben, wenn erforderlich mit Rückschein mitzuteilen, dass sie bis zum XX. XX. XXXX Deine Wohnung zu räumen und zu verlassen hat.
Begründung:
Die Beziehung habe ich auseinander gelebt und aus diesem Grunde sei ein gemeinsamer Hausstand und partnerschaftliches zusammen Leben in der Wohngemeinschaft mit ihr nicht mehr gegeben.
Dies zeige sich auch daran, dass sie sich von dem zusammen Leben in einem gemeneisamen Haushaltsführung in der Wohngemeinschaft in keiner Weise inder gegenwart als auch in der Vergangenheit an den Erfordernissen einer Wohngemeinschaft und der Haushaltsführung, als auch an dem finanziellen Bedarf als auch Aufwand innerhalb der Wohngemeinschaft sich beiligt hat.
Weise sie darauf hin, dass du dich aus den genannten Gründen außerstande siehst, gemeinsam mit ihr in der Form der Wohngemeinschaft weiterhin zusammen zu Leben. Deshalb nochmals die Aufforderung, dass, wenn sie bis zu dem von dir genannten Termin die Wohnung nicht geräumt und verlassen hat, du rechtliche Schritte zur Räumung der Wohnung durch sie einleiten wirst. Es wäre letztendlich ihre Entscheidung ob sie es darauf ankommen lassen wolle, vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung abgeholt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen - Willi
Peterleh 28.07.10
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe nach 10 Jahren Beziehung in einer partnerschaftlichen Wohngemeinschaft vor drei Jahren alleine eine Immobilie erworben. Diese wird von mir finanziert, wurde von mir eingerichtet, die Nachweise liegen vor.
Meine Partnerin, die weder an Werterhaltung, noch an Hausarbeit oder der Einbringung finanzieller Mittel Interesse zeigte, habe ich nun zum 01.06.10 mündlich mitgeteilt, dass sie bitte ausziehen soll.
Zum 01.07.10 habe ich sie, da sich nichts tat, gebeten ins Gästezimmer zu ziehen, damit ich mit meiner Matratze wieder in mein Schlafzimmer einziehen kann.
Das hat sie nun endlich getan, stellt nun aber unangemessene Geldforderungen und droht ansonsten nicht auszuziehen. Darf ich die Schlösser auswechseln?
Gilt die mündliche Kündigung? Muss ich weiter meinen Wohnraum mit ihr teilen?
Sie hat sich de facto weder an der Finanzierung, noch an dem Lebensunterhalt beteiligt…
Vielen Dank für die Beantwortung, Peterleh
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe nach 10 Jahren Beziehung in einer partnerschaftlichen
Wohngemeinschaft vor drei Jahren alleine eine Immobilie
erworben. Diese wird von mir finanziert, wurde von mir
eingerichtet, die Nachweise liegen vor.
Meine Partnerin, die weder an Werterhaltung, noch an
Hausarbeit oder der Einbringung finanzieller Mittel Interesse
zeigte, habe ich nun zum 01.06.10 mündlich mitgeteilt, dass
sie bitte ausziehen soll.
Zum 01.07.10 habe ich sie, da sich nichts tat, gebeten ins
Gästezimmer zu ziehen, damit ich mit meiner Matratze wieder in
mein Schlafzimmer einziehen kann.
Das hat sie nun endlich getan, stellt nun aber unangemessene
Geldforderungen und droht ansonsten nicht auszuziehen. Darf
ich die Schlösser auswechseln?
Gilt die mündliche Kündigung? Muss ich weiter meinen Wohnraum
mit ihr teilen?
Sie hat sich de facto weder an der Finanzierung, noch an dem
Lebensunterhalt beteiligt…
Vielen Dank für die Beantwortung, Peterleh
Hallo.
Ist sehr interessant, was der Anwalt vor Ort sagt. Das wäre mir vollkommen neu. Worauf stützt der Anwalt seine Rechtsauffassung. Ich hatte den Ratschlag auf das Mietrecht gestützt. Im Mietrecht ist es so, dass wenn ein Mieter alleine den Mietvertrag hat, er seinen Lebenspartner jederzeit aus der Wohnung werfen kann, wenn dieser nicht im Mietvertrag steht. Siehe z. B. hier:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=tips/lebensge…
Im Umkehrschluss müsste das auch für den Eigentümer gelten. Das Mietrecht hat keine Geltung, wenn gar kein Mietvertrag vorliegt.
Das ein mündlicher „Mietvertrag“ vorliegt, betrachte ich als unzutreffend. Ihre Freundin zahlt keine Miete und die Mietzahlung ist das Hauptelement eines Mietvertrages. Wenn keine Miete bezahlt wird, dann liegt nur eine unengeltliche Nutzungsüberlassung vor.
Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, worauf sich Ihr Anwalt stützt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Auffassung zutreffend ist.
Danke für Ihr Feedback und viele Grüsse.
Hallo,
da nach meiner Auffassung kein mietvertragliches Verhältnis besteht, sehe ich das als ein zivilrechtliches Problem an und kann es nicht beurteilen.
Ich rate dringend einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor Fehler gemacht werden, die zum Nachteil sein könnten.
Gruß suver
Hallo Peterleh,
Da hier vor 3 Jahren, so zu sagen, ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, geh ich von einem normalem unbefristeten Mietvertrag aus, welcher mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wenn ich von einer Trennung ausgehe, würde ich es damit begründen, dass das Mieter - Vermieter Vertrauensverhältnis gestört ist. Grundsätzlich jedoch läuft es eher auf einen Rechtsstreit hinaus, welches notfalls der Richter klärenmuss. Wenn Deine ehemalige Partnerin Ansprüche gelteld macht, müssen diese von ihr begründet sein (gemeinsame Anschaffungen usw). Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
na ja dann muss konsequent gehandelt werden. Kündigung IMMER schriftlich mit Einschreiben/Rückschein oder schriftliche Erklärung, dass sie die Kündigung erhalten hat, falls sie diese unterschreibt. 3-monatliche Kündigungsfrist einhalten und sofortige Einreichung der Räumungsklage, wenn der Kündigungstermin verstrichen ist. Sonst wird der weitere Verbleib als geduldet und Einverständnis gewertet.
Mitunter lässt sich die Partnerin zum Auszug bewegen, wenn ab sofort Miete (diese könnte ruhig etwas höher bis 10% über den Mietspiegel ausfallen und vllt. problematisch zu erbringen sein), verlangt wird. Erreicht Mietschuld 2 Monatsmieten ist fristlose Kündigung gerechtfertigt.
ABER ich kann es mir nicht vorstellen, wenn man sich mal wirklich gerne hatte, sich zwar rechtlich möglich aber menschlich unmöglich, zu trennen.
LG vom Bernburger
Der Anwalt sagt, es bestehe, auch wenn nie Miete gezahlt worden sei, ein mündlicher Mietvertrag. Dieser resultiere daraus, dass sie mit mir eingezogen sei und dort seit nunmehr 2 1/2 Jahren lebt. Dies scheint aufgrund der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die schon Jahre zuvor in gemeinsamer Wohnung gegeben war der Fall zu sein.
Er erklärt, es gelte der Grundsatz von „Treu und Glauben“, es sei sittenwidrig, jemanden obdachlos zu machen.
Daher habe ich jetzt nochmal schriftlich gekündigt.
Er erklärte, wenn sie nicht freiwillig ausziehe, könne ich einen Auszug nur mit einer Räumungsklage durchsetzen.
Es gibt wohl wirklich so etwas wie einen mündlichen Mietvertrag, ohne das etwas derartiges in der Realität jemals vorhanden gewesen wäre. Ich wäre in der Pflicht zu bewesien, dass ein solcher nicht bestehe, was ich natürlich nicht kann - wie soll ich beweisen das es etwas nicht gibt?
Zudem könnte sie mit nur einer Rechnung für Lebensmittel oder ähnliches belegen, dass ein gemeinsamer Hausstand bestanden habe… Blödsinn, aber aufzutreiben wäre sowas wohl schon.
Die nichteheliche LG scheint in Teilen der ehelichen LG gleichgestellt.
Andererseits ist bei einer nichteheliche Lg die gemeinsame Wohnungsnutzung nur solange aufrechtzuerhalten, solande die LG besteht.
Scheint dann doch eine Grauzone zu sein…
Peterleh
Lieber Bernburger,
wenn man sich mal wirklich gern hatte, eine Beziehung aber über viele Jahre nur einseitig geführt wurde, man immer auf eine Änderung hinarbeitete und nichts passierte, stirbt irgendwann nicht nur das positive Gefühl für den Partner, sondern es wandelt sich erst in Mitleid und dann in Ärger und letztendlich in eine Abneigung.
Wenn der Partner dann auch nicht in der Lage ist zu kommunizieren, wenn er einen ständig abwertet, anlügt, egoistisch nur eigene Ziele verfolgt die gemeinsamen zuwiderlaufen, betrügt…etc., dann will man irgendwann so nicht mehr leben.
Dann ist immer noch der Versuch eine friedliche Lösung für eine Trennung zu schaffen gewollt, aber manchmal scheinbar nicht möglich.
Es gibt offensichtlich Menschen, die sich ihr eigenes Weltbild schaffen und dies dann auch konsequent und uneinsichtig leben. Daran habe ich jahrelang gezweifelt, gedacht ich verstehe nicht, oder falsch… bis ich anfing mit Freunden darüber zu sprechen und diese mir mitteilten sie sähen, hörten und wüßten dies schon lange…ich sähe es richtig, die Partnerin sei „anders“ als andere…
Dazu gehören Aussagen (in meiner Eigentumswohnung… wenn ich mich trennen wolle, müsse ich ausziehen, denn wer sich trenne habe zu gehen). Es gehört dazu, dass frau plötzlich glaubt - obwohl kein eigenes Einkommen vorliegt, es keine Beteiligung an Hausarbeit gab, außer - 1 x Woche den Briefkasten leeren - dass sie die Wohnung mitfinanziert, miterarbeitet habe…
Und davon ist sie sicher und fest überzeugt.
Vor Jahren gab es einen Vorfall, von mir erfolgreich verdrängt, bei dem sie jemandem erklärte, ein weißer Stuhl sei gelb. Selbst nachdem wir ein weißes Blatt Papier daneben gehalten hatten, bestand sie darauf, dass es gelb sei. Damals dachte ich es sei einfach Sturheit - heute denke ich - es ist eine Verzerrung der Wahrnehmung, das Schaffen einer eigenen Welt - das Leben in einer solchen, unabhänig von der gegebenen Realität.
Ich werde bald 50 Jahre und es ist weder meine erste Trennung, noch meine erste längere Beziehung.
Ich bin aber noch nie mit jemandem konfrontiert worden, der in einem solchen Extrem nur sich, seine Meinung, seine Vorstellung von etwas gelten läßt - nicht nur bei mir, sondern auch bei allen anderen…
Glauben Sie mir Bernburger, ich bin irritiert, erschüttert und sehr enttäuscht über die Art und Weise in der diese Trennung abläuft.
Ich bin aber auch nicht mehr bereit, mein Leben so fortzusetzen, sie ist nicht bereit zu einer Therapie - auch das wurde schon probiert. Alles was nicht funktioniert bin ich schuld gewesen - immer, auch wenn ich nicht anwesend war, oder nicht beteiligt war.
Ich hoffe sie können sich jetzt etwas besser vorstellen, dass wenn man sich mal
wirklich gerne hatte, es nur noch auf rechtlicher Ebene möglich zu sein scheint sich zu trennen, da es einem auf normaler menschlicher unmöglich gemacht wird, sich den eigenen Vorstellungen entsprechend zu trennen.
Ach ja - ich habe zuvor, im letzten Jahr, schon mal einen ernsthaften Versuch einer Trennung durchgeführt, nachdem ich in den letzten Jahren oft geäußert habe, so werde ich die Beziehung nicht fortsetzen können. Damals hat sie mir so leid getan - und ich hatte die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben… so fanden wir wieder zusammen… Es kam für sie also nicht aus heiterem Himmel.
Nun werde ich erpresst, bedroht und nicht nur ich, sondern auch meine Katze, die nur im Haus lebte, findet sich aktuell immer mal wieder frei auf der Straße, wenn ich von der Arbeit komme…
Peterleh, der sich ein schnelles friedliches Ende wünscht…
hallo peterleh
klingt insgesamt etwas komplizierter…
- Ihr Eigentum? Sie stehen im Grundbuch?
- Gibt es einen Mietvertrag?
Sie können prinzipiell mit Ihrer Wohnung machen was sie wollen (schlösse wechseln usw) wobei es hier aufgrund der langen zeit des zusammenwohnens sicherlich sowas wie ein mündlichen MV gibt.
rein rechtlich ist das alles etwas verzwickt. bitte daher um folgendes: details und / oder anwalt hinzuziehen.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Doch nicht alles ganz so einfach…