Kündigung eine partnerschaftlichen WG ?

Hallo.

Ihre Partnerin ist weder Eigentümerin noch Mieterin der Immobilie und hat daher keinerlei Ansprüche. Sie müssen Ihrer Partnerin auch nicht „kündigen“, weil kein Mietverhältnis besteht. Die Forderungen Ihrer Partnerin dürften strafrechtlich als Nötigung betrachtet werden. Sie können daher die Schlösser auswechseln. Am besten sollten Sie gleichzeitig ein Betretungsverbot aussprechen. Versucht Ihre Freundin, erneut in Ihr Eigentum einzudringen, macht sie sich strafbar. Wichtig ist die Frage, ob Sie wirklich noch nie Miete an Sie bezahlt hat, weil ansonsten ein Mietverhältnis zustande gekommen sein könnte.

Hält Ihre Freundin sich nicht an das Betretungsverbot, sollten Sie Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen und erforderlichenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach ihr das Betreten der Wohnung untersagt wird.

Was der Anwalt vor Ort sagt:
Bei einer nichtehleichen Lebensgemeinschaft besteht im Fall des Zusammenlebens ein mündlicher Mietvertrag.
Ob Mietzahlungen geflossen sind, oder nicht, ist hierbei unerheblich.
Ich muss mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ich darf sie nicht „obdachlos“ machen, also ausschließen…
Falls sie nicht „freiwillig“ auszieht bleibt mir nur eine Räumungsklage - die ich wiederrum bezahlen muss.

Gruß Peterleh

Hallo Peterleh,
ich würde dir empfehlen, deiner Partnerin schriftlich per Einschreiben, wenn erforderlich mit Rückschein mitzuteilen, dass sie bis zum XX. XX. XXXX Deine Wohnung zu räumen und zu verlassen hat.

Begründung:

Die Beziehung habe ich auseinander gelebt und aus diesem Grunde sei ein gemeinsamer Hausstand und partnerschaftliches zusammen Leben in der Wohngemeinschaft mit ihr nicht mehr gegeben.

Dies zeige sich auch daran, dass sie sich von dem zusammen Leben in einem gemeneisamen Haushaltsführung in der Wohngemeinschaft in keiner Weise inder gegenwart als auch in der Vergangenheit an den Erfordernissen einer Wohngemeinschaft und der Haushaltsführung, als auch an dem finanziellen Bedarf als auch Aufwand innerhalb der Wohngemeinschaft sich beiligt hat.

Weise sie darauf hin, dass du dich aus den genannten Gründen außerstande siehst, gemeinsam mit ihr in der Form der Wohngemeinschaft weiterhin zusammen zu Leben. Deshalb nochmals die Aufforderung, dass, wenn sie bis zu dem von dir genannten Termin die Wohnung nicht geräumt und verlassen hat, du rechtliche Schritte zur Räumung der Wohnung durch sie einleiten wirst. Es wäre letztendlich ihre Entscheidung ob sie es darauf ankommen lassen wolle, vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung abgeholt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen - Willi

Peterleh 28.07.10

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe nach 10 Jahren Beziehung in einer partnerschaftlichen Wohngemeinschaft vor drei Jahren alleine eine Immobilie erworben. Diese wird von mir finanziert, wurde von mir eingerichtet, die Nachweise  liegen vor.
Meine Partnerin, die weder an Werterhaltung, noch an Hausarbeit oder der Einbringung finanzieller Mittel Interesse zeigte, habe ich nun zum 01.06.10 mündlich mitgeteilt, dass sie bitte ausziehen soll.
Zum 01.07.10 habe ich sie, da sich nichts tat, gebeten ins Gästezimmer zu ziehen, damit ich mit meiner Matratze wieder in mein Schlafzimmer einziehen kann.
Das hat sie nun endlich getan, stellt nun aber unangemessene Geldforderungen und droht ansonsten nicht auszuziehen. Darf ich die Schlösser auswechseln?
Gilt die mündliche Kündigung? Muss ich weiter meinen Wohnraum mit ihr teilen?
Sie hat sich de facto weder an der Finanzierung, noch an dem Lebensunterhalt beteiligt…
Vielen Dank für die Beantwortung, Peterleh

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe nach 10 Jahren Beziehung in einer partnerschaftlichen
Wohngemeinschaft vor drei Jahren alleine eine Immobilie
erworben. Diese wird von mir finanziert, wurde von mir
eingerichtet, die Nachweise liegen vor.
Meine Partnerin, die weder an Werterhaltung, noch an
Hausarbeit oder der Einbringung finanzieller Mittel Interesse
zeigte, habe ich nun zum 01.06.10 mündlich mitgeteilt, dass
sie bitte ausziehen soll.
Zum 01.07.10 habe ich sie, da sich nichts tat, gebeten ins
Gästezimmer zu ziehen, damit ich mit meiner Matratze wieder in
mein Schlafzimmer einziehen kann.
Das hat sie nun endlich getan, stellt nun aber unangemessene
Geldforderungen und droht ansonsten nicht auszuziehen. Darf
ich die Schlösser auswechseln?
Gilt die mündliche Kündigung? Muss ich weiter meinen Wohnraum
mit ihr teilen?
Sie hat sich de facto weder an der Finanzierung, noch an dem
Lebensunterhalt beteiligt…
Vielen Dank für die Beantwortung, Peterleh

Hallo.

Ist sehr interessant, was der Anwalt vor Ort sagt. Das wäre mir vollkommen neu. Worauf stützt der Anwalt seine Rechtsauffassung. Ich hatte den Ratschlag auf das Mietrecht gestützt. Im Mietrecht ist es so, dass wenn ein Mieter alleine den Mietvertrag hat, er seinen Lebenspartner jederzeit aus der Wohnung werfen kann, wenn dieser nicht im Mietvertrag steht. Siehe z. B. hier:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=tips/lebensge…

Im Umkehrschluss müsste das auch für den Eigentümer gelten. Das Mietrecht hat keine Geltung, wenn gar kein Mietvertrag vorliegt.

Das ein mündlicher „Mietvertrag“ vorliegt, betrachte ich als unzutreffend. Ihre Freundin zahlt keine Miete und die Mietzahlung ist das Hauptelement eines Mietvertrages. Wenn keine Miete bezahlt wird, dann liegt nur eine unengeltliche Nutzungsüberlassung vor.

Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, worauf sich Ihr Anwalt stützt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Auffassung zutreffend ist.

Danke für Ihr Feedback und viele Grüsse.

Hallo,
da nach meiner Auffassung kein mietvertragliches Verhältnis besteht, sehe ich das als ein zivilrechtliches Problem an und kann es nicht beurteilen.
Ich rate dringend einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor Fehler gemacht werden, die zum Nachteil sein könnten.
Gruß suver

Hallo Peterleh,
Da hier vor 3 Jahren, so zu sagen, ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, geh ich von einem normalem unbefristeten Mietvertrag aus, welcher mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wenn ich von einer Trennung ausgehe, würde ich es damit begründen, dass das Mieter - Vermieter Vertrauensverhältnis gestört ist. Grundsätzlich jedoch läuft es eher auf einen Rechtsstreit hinaus, welches notfalls der Richter klärenmuss. Wenn Deine ehemalige Partnerin Ansprüche gelteld macht, müssen diese von ihr begründet sein (gemeinsame Anschaffungen usw). Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

na ja dann muss konsequent gehandelt werden. Kündigung IMMER schriftlich mit Einschreiben/Rückschein oder schriftliche Erklärung, dass sie die Kündigung erhalten hat, falls sie diese unterschreibt. 3-monatliche Kündigungsfrist einhalten und sofortige Einreichung der Räumungsklage, wenn der Kündigungstermin verstrichen ist. Sonst wird der weitere Verbleib als geduldet und Einverständnis gewertet.
Mitunter lässt sich die Partnerin zum Auszug bewegen, wenn ab sofort Miete (diese könnte ruhig etwas höher bis 10% über den Mietspiegel ausfallen und vllt. problematisch zu erbringen sein), verlangt wird. Erreicht Mietschuld 2 Monatsmieten ist fristlose Kündigung gerechtfertigt.

ABER ich kann es mir nicht vorstellen, wenn man sich mal wirklich gerne hatte, sich zwar rechtlich möglich aber menschlich unmöglich, zu trennen.

LG vom Bernburger

Der Anwalt sagt, es bestehe, auch wenn nie Miete gezahlt worden sei, ein mündlicher Mietvertrag. Dieser resultiere daraus, dass sie mit mir eingezogen sei und dort seit nunmehr 2 1/2 Jahren lebt. Dies scheint aufgrund der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die schon Jahre zuvor in gemeinsamer Wohnung gegeben war der Fall zu sein.
Er erklärt, es gelte der Grundsatz von „Treu und Glauben“, es sei sittenwidrig, jemanden obdachlos zu machen.
Daher habe ich jetzt nochmal schriftlich gekündigt.
Er erklärte, wenn sie nicht freiwillig ausziehe, könne ich einen Auszug nur mit einer Räumungsklage durchsetzen.
Es gibt wohl wirklich so etwas wie einen mündlichen Mietvertrag, ohne das etwas derartiges in der Realität jemals vorhanden gewesen wäre. Ich wäre in der Pflicht zu bewesien, dass ein solcher nicht bestehe, was ich natürlich nicht kann - wie soll ich beweisen das es etwas nicht gibt?
Zudem könnte sie mit nur einer Rechnung für Lebensmittel oder ähnliches belegen, dass ein gemeinsamer Hausstand bestanden habe… Blödsinn, aber aufzutreiben wäre sowas wohl schon.
Die nichteheliche LG scheint in Teilen der ehelichen LG gleichgestellt.
Andererseits ist bei einer nichteheliche Lg die gemeinsame Wohnungsnutzung nur solange aufrechtzuerhalten, solande die LG besteht.
Scheint dann doch eine Grauzone zu sein…
Peterleh

Lieber Bernburger,
wenn man sich mal wirklich gern hatte, eine Beziehung aber über viele Jahre nur einseitig geführt wurde, man immer auf eine Änderung hinarbeitete und nichts passierte, stirbt irgendwann nicht nur das positive Gefühl für den Partner, sondern es wandelt sich erst in Mitleid und dann in Ärger und letztendlich in eine Abneigung.
Wenn der Partner dann auch nicht in der Lage ist zu kommunizieren, wenn er einen ständig abwertet, anlügt, egoistisch nur eigene Ziele verfolgt die gemeinsamen zuwiderlaufen, betrügt…etc., dann will man irgendwann so nicht mehr leben.
Dann ist immer noch der Versuch eine friedliche Lösung für eine Trennung zu schaffen gewollt, aber manchmal scheinbar nicht möglich.
Es gibt offensichtlich Menschen, die sich ihr eigenes Weltbild schaffen und dies dann auch konsequent und uneinsichtig leben. Daran habe ich jahrelang gezweifelt, gedacht ich verstehe nicht, oder falsch… bis ich anfing mit Freunden darüber zu sprechen und diese mir mitteilten sie sähen, hörten und wüßten dies schon lange…ich sähe es richtig, die Partnerin sei „anders“ als andere…
Dazu gehören Aussagen (in meiner Eigentumswohnung… wenn ich mich trennen wolle, müsse ich ausziehen, denn wer sich trenne habe zu gehen). Es gehört dazu, dass frau plötzlich glaubt - obwohl kein eigenes Einkommen vorliegt, es keine Beteiligung an Hausarbeit gab, außer - 1 x Woche den Briefkasten leeren - dass sie die Wohnung mitfinanziert, miterarbeitet habe…
Und davon ist sie sicher und fest überzeugt.
Vor Jahren gab es einen Vorfall, von mir erfolgreich verdrängt, bei dem sie jemandem erklärte, ein weißer Stuhl sei gelb. Selbst nachdem wir ein weißes Blatt Papier daneben gehalten hatten, bestand sie darauf, dass es gelb sei. Damals dachte ich es sei einfach Sturheit - heute denke ich - es ist eine Verzerrung der Wahrnehmung, das Schaffen einer eigenen Welt - das Leben in einer solchen, unabhänig von der gegebenen Realität.
Ich werde bald 50 Jahre und es ist weder meine erste Trennung, noch meine erste längere Beziehung.
Ich bin aber noch nie mit jemandem konfrontiert worden, der in einem solchen Extrem nur sich, seine Meinung, seine Vorstellung von etwas gelten läßt - nicht nur bei mir, sondern auch bei allen anderen…
Glauben Sie mir Bernburger, ich bin irritiert, erschüttert und sehr enttäuscht über die Art und Weise in der diese Trennung abläuft.
Ich bin aber auch nicht mehr bereit, mein Leben so fortzusetzen, sie ist nicht bereit zu einer Therapie - auch das wurde schon probiert. Alles was nicht funktioniert bin ich schuld gewesen - immer, auch wenn ich nicht anwesend war, oder nicht beteiligt war.

Ich hoffe sie können sich jetzt etwas besser vorstellen, dass wenn man sich mal
wirklich gerne hatte, es nur noch auf rechtlicher Ebene möglich zu sein scheint sich zu trennen, da es einem auf normaler menschlicher unmöglich gemacht wird, sich den eigenen Vorstellungen entsprechend zu trennen.
Ach ja - ich habe zuvor, im letzten Jahr, schon mal einen ernsthaften Versuch einer Trennung durchgeführt, nachdem ich in den letzten Jahren oft geäußert habe, so werde ich die Beziehung nicht fortsetzen können. Damals hat sie mir so leid getan - und ich hatte die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben… so fanden wir wieder zusammen… Es kam für sie also nicht aus heiterem Himmel.
Nun werde ich erpresst, bedroht und nicht nur ich, sondern auch meine Katze, die nur im Haus lebte, findet sich aktuell immer mal wieder frei auf der Straße, wenn ich von der Arbeit komme…
Peterleh, der sich ein schnelles friedliches Ende wünscht…

hallo peterleh

klingt insgesamt etwas komplizierter…

  1. Ihr Eigentum? Sie stehen im Grundbuch?
  2. Gibt es einen Mietvertrag?

Sie können prinzipiell mit Ihrer Wohnung machen was sie wollen (schlösse wechseln usw) wobei es hier aufgrund der langen zeit des zusammenwohnens sicherlich sowas wie ein mündlichen MV gibt.

rein rechtlich ist das alles etwas verzwickt. bitte daher um folgendes: details und / oder anwalt hinzuziehen.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Doch nicht alles ganz so einfach…