Hallo ihr lieben,
Mein Mann hat im Dezember Letztes Jahr seine fondsgebundenen Rentenversicherung auf Grund der Geburt unseres Babys gekündigt, war dafür bei der Bank! Diese sagte das wir mit der Auszahlung Ende Januar rechnen kônnen! Weil ich Dem ganzen nicht getraut habe , hab ich dort nochmal angerufen, dieser sagte mir, Kündigung sei angekommen, Auszahlung erst Anfang Februar! Jetzt haben wir ein Auto gekauft weil wir es gebraucht haben. Jetzt kam ein Brief, Geld kommt erst Ende des Jahres! Jetzt frag ich mich wieso?!
es tut mir leid,das kann ich ihnen so auch nicht beantworten, dafür bräuchte ich die Vertragsbedingungen usw. am besten fragen sie nochmal bei der Versicherung nach. Haben sie es schriftlich das sie Anfang Februar ausgezahlt werden soll? Dann würde ich denen ganz schön Druck machen!
Sorry das ich ihnen nicht helfen konnte LG und alles gute fürs Baby
hallo, haben sie schriftlich ab wann die versicherung gekundeigt wurde, wenn ja…dann muss auch termingleich
die rueckzahlung ihres guthabens erfolgen
lassen sie sich alles schriftlich von ihrer bank geben
in jedem fall…so koennen sie rechtirrtuemer seitens
der bank
auch unverzueglich bemanegeln.
gruss
Hallo
aufgrund der KÜndigung gab es sicher ein Bestätigungsschreiben
in dem die Auszahlungsmodalitäten erklärt wurden.
Die Auszahlung Ende 2013 kommt mir unlogisch vor. Die Versicherung muss das ja begründet haben. Fassen sie nochmals schriftlich nach und bitte um eine nachvollziehbare Erklärung.
Mehr kann ich dazu nicht sagen:
gruß
www.tuerk-versicherungen.de
Johannes Türk
Das kann so sein aber das kann nur die Vers beantworten!!!
Hallo
Es gibt keinen Grund für diese Aussage. Meist wollen die Vereicherer einfach noch einige Wochen mit dem Geld arbeiten. Senden Sie eine erneute Kündigung per Einschreiben mit einer Frist zur Auszahlung von 14 Tagen. Der Abschluss-Satz: „Sollte das Geld nicht innerhalb der Frist eingehen folgen direkt juristische Maßnahmen“ hilft meistens. Verweisen Sie auf das Gespräch mit der Bänkerin, am besten namentlich. Parallel würde ich den Abschlußvermittler kontaktieren was dies soll.
Alternativ wäre die Aufnahme eines Policendarlehens möglich. Dies sollte dann natürlich zinsfrei sein.
Hallo,
dadurch, dass es eine Fondsgebundene ist, kann es dazu führen, dass erst zum Jahresende ein effektiver Wert berechnet werden kann. Das sollte aber nicht mit Ihrem Guthaben zusammen hängen, gerade, da sie rechtzeitig in 2012 noch gekündigt haben.
Ich kann Ihnen nur raten, direkt bei der Gesellschaft anzurufen und auf Auszahlung zu pochen, die Gesellschaft kann maximal 3 Monate das Kapital zurück halten, alles andere ist hinhalten und hat nur systemseitige Gründe, die Ihnen aber egal sind und nur das Problem der Gesellschaft sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Hallo, am „wieso“ würde ich es gar nicht so festmachen wollen- das kann ggfs. aus den Bedingungen hervorgehen, obwohl das ungewöhnlich ist.
Wenn protokolliert wurde, dass das Geld o1.2013 eintrifft, sollte die Bank in der Haftung für diese Aussage sein. Dort wäre der Hebel anzusetzen.
Es gab schon Prozesse, bei denen der Kunde gewann, weil er sich auf diese (Falsch-) Aussage verlassen hat und ihm so ein (Zins-) Schaden entstand.
Zuerst sollte aus meiner Sicht das Gespräch mit der Bank gesucht werden- unter Berufung auf das Vorgespräch- hoffentlich mit vollständigen Unterlagen. Bringt das nix, könnte man einen Anwalt konsultieren - am besten mit einer Rechtsschutz- Deckung im Rücken. Alles Gute.
Möglicherweise ist es so, dass die Bedingungen der R-Versicherung vorsehen, dass eine Kündigung immer erst zum Ende des Kalender- oder des Versicherungsjahres möglich ist.
Rufe einfach mal bei der Versicherung direkt an.
Es kann auch sein, dass der Vertrag noch innerhalb der Stornozeit ist, das bedeutet, dass wenn dieser Zeitraum nicht beendet ist, der Vermittler seine Provision teilweise zurückzahlen muss, weshalb er eben versucht, den Vertrag so lange zum behalten.
Am besten ist es, wenn Du bei der Versicherung direkt anrufst. Aber sei bitte ganz lieb und schimpfe nicht.
Der Mitarbeiter am Telefon kann nämlich nichts dafür.
Viele Grüße
Julius Jordan
Hallo Jasper,
also 1. müsste ich den Text der Kündigung lesen. Die Frage ist ob ein Kündigungsdatum angegeben wurde… zum 01.Januar zum Beispiel.
Ist dies der Fall zahlt die Versicherung im Normalfall auch umgehend aus. Das scheint mir eine Hinhaltetaktik zu sein. Schreiben sie per Einschreiben nochmals die Versicherung an mit dem Hinweis das wenn sie das Geld nicht umgehend ausgezahlt bekommen, sie einen Anwalt zu Lasten der Gesellschaft einschalten.
Vorraussetzung: Die Versicherung hat überhaupt schon einen Rückkaufswert!! Sprich Guthaben! Wann ist sie denn abgeschlossen worden?
Was am Telefon gesagt wurde ich nicht relevant, ebenso nicht das sie ein Auto gekauft haben.
Deswegen immer alles schriftlich machen.
Dann steht im Vertrag wie die Kündigung von statten zu gehen hat. All diese Dinge sind wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Das kann ich dir leider nicht sagen. Sollte eigentlich nicht so sein. Schick deinem Versicherer eine Aufforderung zur Zahlung des Geldes mit einer Frist von ca. 2 Wochen. Sollte dann noch immer kein Geld fließen, solltest du dir rechtliche Beratung holen.
Das alles natürlich unter Vorbehalt, da ich keinerlei Informationen über den Vertrag habe.
Hier muss genauer in den Tarifen gelesen werden. Ich kenne das von anderen Versicherungen so, dass für eine Auszahlung aus einer FondsVersicherung mindestens 1000 Euro Rückkaufswert vorhanden sein muss. Das heist dann u.U. eben warten.
Im Übrigen, Leute, Ihr könnt doch nicht Geld ausgeben, was noch ncht schriftlich zugesagt wurde. Mündliche Zusagen gelten zwar auch, aber man hat nicht wirklich einen Beweis in der Hand.
Meine Leute rufen mich immer vorab an. Dann kann ich alles in Ruhe klären - ohne böse Überraschungen.
Wie ist die bezahlt worden?
Monatlich…oder jährlich?
Kündigung
Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung ist zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist eine Kündigung zum Ende eines Beitragszahlungszeitraumes möglich.
Aus den Versicherungsbedingungen für private RV
Gründe hierfür:
-Fehler der Bank (mit Absicht oder ohne)
-Kündigungsfrist und Hauptfälligkeit
-Kündigungsmodalitäten
Wieso fragen Sie nicht einfach mal in der Bank nach?
Eine Kündigung ist regelmäßig immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich, bie unterjähriger Zahlungsweise zum EEnde der Zahlungsperiode. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer. Ist die Kündigung vielleicht erst im Januar eingegangen?
Hallo, die Bänker wissen auch nicht alles. Sondern ihr müßt euch an den Leistungserbringer wenden. Zu welchem D A T U M habt ihr denn gekündigt. Und dann fragt doch beim Leistungserbringer nach, warum die Auszahlung erst zum Jahresende ausgezahlt wird.