Eine fondsgebundene Lebensversicherung wurde am 06.01. gekündigt, an dem Tag lag der Rückkaufwert pro Fondsanteil bei Summe X.
Die Versicherung bestätigte erst Wochen später die Kündigung und der Rückkaufwert wurde mit Summe Y berechnet. Dadurch bekommt der Versicherungsnehmer mehr als 300 € weniger ausgezahlt.
Welcher Tag wird zur Rückkaufpreis-Bestimmung zugrunde gelegt?
Nicht der Tag der Kündigung?
Hätte es in den Wochen zwischen Kündigung und Bestätigung einen Börsen-Crash gegeben, wäre der Versicherungsnehmer leer ausgegangen?