Kündigung einer fondsgebundenen Versicherung-wie wird der Rückkaufwert bestimmt

Eine fondsgebundene Lebensversicherung wurde am 06.01. gekündigt, an dem Tag lag der Rückkaufwert pro Fondsanteil bei Summe X.

Die Versicherung bestätigte erst Wochen später die Kündigung und  der Rückkaufwert wurde mit Summe Y berechnet. Dadurch bekommt der Versicherungsnehmer mehr als 300 € weniger ausgezahlt.

Welcher Tag wird zur Rückkaufpreis-Bestimmung zugrunde gelegt?

Nicht  der Tag der Kündigung?

Hätte es in den Wochen zwischen Kündigung und Bestätigung einen Börsen-Crash gegeben, wäre der Versicherungsnehmer leer ausgegangen?

Eine Lebensversicherung kann man bei mtl. Zahlungsweise immer zum übernächsten Monatsersten kündigen, wenn bereits ein Jahr vorbei ist.

Und dieser Tag wird dann auch für den Rückkaufswert berücksichtigt.

Hallo,

Eine Lebensversicherung kann man bei mtl. Zahlungsweise immer
zum übernächsten Monatsersten kündigen, wenn bereits ein Jahr
vorbei ist.

Lies doch bitte nochmal die Frage vielleicht hilft das für eine Richtige Antwort.

Und dieser Tag wird dann auch für den Rückkaufswert
berücksichtigt.

Frage nochmal lesen.

Gruß

BHShuber

Hallo,

Eine fondsgebundene Lebensversicherung wurde am 06.01.
gekündigt, an dem Tag lag der Rückkaufwert pro Fondsanteil bei
Summe X.

Nimm die Versicherungsbedingungen zur Hand und lies nach, was da so bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages steht, gerade in Bezug auf die Fondsanteile.

Die Versicherung bestätigte erst Wochen später die Kündigung
und  der Rückkaufwert wurde mit Summe Y berechnet. Dadurch
bekommt der Versicherungsnehmer mehr als 300 € weniger
ausgezahlt.

Das ist durchaus möglich, lies mal diesen Artikel durch, das sollte deine Fragen größtenteils beantworten:

http://www.lv-doktor.de/fondsgebundene-Lebensversich…

Welcher Tag wird zur Rückkaufpreis-Bestimmung zugrunde gelegt?

Nicht  der Tag der Kündigung?

Wir kennen weder Versicherer noch Vertragbedingungen, damit kann niemand die Frage beantworten.

Hätte es in den Wochen zwischen Kündigung und Bestätigung
einen Börsen-Crash gegeben, wäre der Versicherungsnehmer leer
ausgegangen?

Kann sein, muss nicht sein, da wir die Vertragsgestaltung nicht kennen, kann man auch nicht korrekt antworten.

Gruß

BHShuber

Hallo nochmal,

hier noch mehr Erläuterungen zu deinem Thema:

http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/V…

Gruß

BHShuber

Welcher Tag wird zur Rückkaufpreis-Bestimmung zugrunde gelegt?

Das steht im Bedingungswerk.

Nicht  der Tag der Kündigung?

Denk doch mal nach ! Bevor die Kündigung nicht bei der Gesellschaft eingegangen ist, können die Fondsanteile nicht verkauft werden. Also kann der Tag der Kündigung rein praktisch nicht für die Bewertung der Fondsanteile herangezogen werden

Hätte es in den Wochen zwischen Kündigung und Bestätigung
einen Börsen-Crash gegeben, wäre der Versicherungsnehmer leer
ausgegangen?

Das ist das Problem bei Fonds-LV. Das gleiche Problem hat man übrigens auch bei dem regulären Ablauf des Vertrages. Frag mal die Leute, deren Fonds-LV 2002 ausgezahlt wurden.