Kündigung einer Rentenversicherung

Guten Tag,
A hat nach fast 13 Jahren Laufzeit seine fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt.
Vom vorhandenen Deckungskapital wurde ihm dabei ein sog. Selektionsabschlag abgezogen. Dieser soll 0-3% der Beitragssumme betragen. A ist unklar, was „Beitragssumme“ bedeuten soll. Der Versicherer hat dazu auf mehrfache Anfrage keine zufriedenstellende Auskunft erteilt. Lediglich die Höhe der „Beitragssumme“ wurde genannt sowie die Definition „das sind die zu zahlenden Beiträge“. Die gezahlten Beiträge während der Laufzeit seien das nicht (das stimmt, denn die genannte Höhe der zugrundegelegten Beitragssumme übersteigt die Summe der tatsächlich eingezahlten Beiträge).
Kann jemand erklären, wie sich die Höhe der „Beitragssumme“ definiert? Warum sprach der Versicherer dabei von „zu zahlenden“ Beiträgen, bzw. „Beiträge, die zu zahlen wären“? Wer legt fest, wie viel zu zahlen wäre?
Zur Info: A hat während der gesamten Laufzeit monatlich eingezahlt. Dabei gab es immer unterschiedliche Beitragshöhen, da A immer wieder beantragt hat, die Höhe der Beiträge zu reduzieren (vermutlich steckte eine Dynamik dahinter, da die Beiträge sukzessive erhöht wurden).

Vielen Dank!

Hallo,

die Informationen sind für mich so nicht nachvollziehbar.

Man müsste zumindest die Vertragsbedingungen kennen, wie auch das Versicherungsunternehmen um hier eine Auskunft erteilen zu können.

Gruß Merger

Hallo,
ich wüsste nicht, welche Details aus dem Vertrag noch relevant wären, um den Begriff der Beitragssumme zu klären. Gerne antworte ich natürlich auf konkrete Rückfragen!

Im Internet finde ich zB:
Der Rechnungszins kommt bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen, daher wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) definiert. (http://www.proconcept.ag/?p=wissenswertes_arten_lebe…)

Das sagt mir allerdings als Laie nichts.

Schätzungsweise die Summe aller Beiträge die bis zum Ende der regulären Laufzeit anfallen würden?

Gruß
Granini

Wer legt das fest bzw. wie kann ich diesen Wert berechnen?
Ich habe nämlich momentan 3 Beträge:

  1. Die vom Versicherer genannte, zugrundegelegte „Beitragssumme“ („die zu zahlenden Beiträge“).
  2. Die Summe der Beiträge, die A tatsächlich bisher eingezahlt hat.
  3. Die Summe aus den Beiträgen, die sich ergibt aus der Multiplikation der Laufzeit der Versicherung (also seit Abschluss der Versicherung bis Rentenbeginn) mit dem zu Beginn festgelegten monatlichen Einzahlungsbetrag (wobei dieser ja immer wieder verändert wurde, sei es durch die sukzessive Erhöhung durch den Versicherer, sei es durch die Reduzierung seitens des Versicherungsnehmers).

Und alle 3 Summen sind meilenweit voneinander entfernt! Wobei gilt: 2

Hmm da kann man nur raten… festgelegt ist das aber in den Versicherungsbedingungen, die bei jedem Versicherer aber anders sind, daher können wir dir da nicht weiterhelfen ohne weitere Informationen.

Gruß
Granini

Hallo,

Gegenfrage: wie soll man aus der Ferne die Beitragssumme berechnen ohne die Vertragsdetails, die Vertragsbedingungen noch das Versicherungsunternehmen zu kennen.

Das wäre vergleichbar mit der Rechenaufgabe:

Ein Bauer hat eine Obstplantage mit 40 Äpfelbäumen,
30 Zwetschgenbäumen, 50 Pfirsichbäumen.

Wieviele kg darf er im Herbst ernten.

Gruß Merger

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Gut. Aber ich weiß nicht, welche Informationen fehlen. Die Angabe des Tarifs und die Angabe des Versicherungsunternehmens hilft wohl wenig weiter, da im Internet keine Vertragsbedingungen zu finden sind. Wenn eine an dieser Diskussion interessierte Person Zugriff auf solche Daten haben sollte, kann ich der Person gerne den Tarifnamen per Nachricht zusenden.

Ich lese übrigens zum Begriff Beitragssumme im Vertrag: Summe der Beiträge für die Hauptversicherung über die vereinbarte Beitragszahlungsdauer. Die Hauptversicherung wird dann wohl die fondsgebundene Rentenversicherung sein.

Falls hier keiner helfen kann: Wo kann ich den Rückkaufswert und die Abschläge dabei prüfen lassen (auch darauf, ob die Klauseln überhaupt rechtens sind)?

Hier sind auch „Profis“ im Forum, die sind nicht darauf angewiesen, Bedingungen im Internet zu suchen…

Du kannst dich natürlich auch an einen Rechtsanfalt für Versicherungsrecht wenden.

Ich bin mal so frei und setze 50 Interneteuro auf die Nürnberger.