Guten Tag,
A hat nach fast 13 Jahren Laufzeit seine fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt.
Vom vorhandenen Deckungskapital wurde ihm dabei ein sog. Selektionsabschlag abgezogen. Dieser soll 0-3% der Beitragssumme betragen. A ist unklar, was „Beitragssumme“ bedeuten soll. Der Versicherer hat dazu auf mehrfache Anfrage keine zufriedenstellende Auskunft erteilt. Lediglich die Höhe der „Beitragssumme“ wurde genannt sowie die Definition „das sind die zu zahlenden Beiträge“. Die gezahlten Beiträge während der Laufzeit seien das nicht (das stimmt, denn die genannte Höhe der zugrundegelegten Beitragssumme übersteigt die Summe der tatsächlich eingezahlten Beiträge).
Kann jemand erklären, wie sich die Höhe der „Beitragssumme“ definiert? Warum sprach der Versicherer dabei von „zu zahlenden“ Beiträgen, bzw. „Beiträge, die zu zahlen wären“? Wer legt fest, wie viel zu zahlen wäre?
Zur Info: A hat während der gesamten Laufzeit monatlich eingezahlt. Dabei gab es immer unterschiedliche Beitragshöhen, da A immer wieder beantragt hat, die Höhe der Beiträge zu reduzieren (vermutlich steckte eine Dynamik dahinter, da die Beiträge sukzessive erhöht wurden).
Vielen Dank!