Kündigung einer Wohngebäudeversicherung nach Erhöhung

Hallo zusammen,

nehmen wir an Person A hat eine Wohngebäudeversicherung bei Versicherer S. Hauptfälligkeit ist der 01.01.

Nehmen wir weiter an am 05.12.2013 erhält A die Gebäudeversicherungsrechnung für das Jahr 2014. Der Beitrag hätte sich um ca. 60,-- EUR erhöht. Weil sich der Beitrag zum Vorjahr erhöht hat faxt A die Kündigung zum 01.01.2014 aufgrund der Erhöhung an die Versicherung.

Nehmen wir weiter an, dass Versicherer S mit Schreiben vom 10.01.14 die Kündigung nicht akzeptiert, da diese spätestens zum 11.11.2013 erfolgt hätte müssen; sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens zur Beitragserhöhung. D.h. die Versicherung würde behaupten, dass A bereits mit Schreiben vom 24.09.2013 über die Beitragserhöhung informiert wurde.

Nehmen wir weiter an, dass A von der Erhöhung erstmals mit Schreiben vom 05.12.2013 erfahren hat, und kein Schreiben im September erhielt. Dies teilt A der Versicherung S mit Schreiben vom 13.01.2014 mit und dass er folglich erst im Dezember auf die Erhöhung reagieren konnte.

Nehmen wir weiter an, dass Versicherer S mit Schreiben vom 18.02.2014 die Kündigung abermals ablehnt bzw. an ihr festhält. Nehmen wir an, die Begründung liegt darin, dass dem Versicherer S zu dem Schreiben vom 24.09.2013 kein Postrückläufer zuging, und deshalb davon auszugehen sei, dass der Brief ankam.

Würde der Versicherer in diesem fiktiven Fall durchkommen? Muss nicht der Versicherer beweisen, dass der Brief ankam? Was wäre wenn der Postbote den Brief ausversehen beim Nachbar einwarf?

Kennt sich da jemand aus?

Viele Grüße
Pitufino

Kennt sich da jemand aus?

Ja :smile:

Hi,
nehmen wir mal an, dass sich eine vergleichbare Geschichte im Dez. 2010 ereignet hätte.
Jan 2011 bis Dez 2011:
Mahnverfahren Versicherer - Inkassobüro - Anwaltsschreiben - neue Rechnung für 2012
Mehrere Schreiben an Versicherer (incl. Vorstand) - Inkassobüros - RA wurden inhaltlich nicht zur Kenntnis genommen.
Jan 2012 bis Dez. 2012:
Mahnverfahren Versicherer - Inkassobüro - Neuer RA - Mahnbescheid
Januar bis April 2013:
Mehrere aufeinanderfolgende gleichlautende RA-Schreiben mit der Aufforderung, den Widerspruch gegen MB zurückzunehmen
Mai bis Sept 2013:
Funkstille
Oktober 2013:
Klage des Versicherers (schon wieder neuer RA)
AG schlägt Klagrücknahme unter Kostenverzicht vor.
Klage wird nicht zurückgenommen
23. Dez. 2013, 10:00 Uhr:
Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

Bemerkenswert war das Schlusswort des Richters an den Klägervertreter:
„Sie wollten es ja wissen!“ AG Ulm, 11C 1124 / 13

Gruß Keki

Anmerkung: Der exorbitant hohe Streitwert in Höhe von vierhundertdreifünfundachzigeuro war für den Versicherer wohl von existenzieller Bedeutung. :wink:

Heißt das zusammenfassend, dass der Versicherer den Empfang eines Schreibens an den Versicherungsnehmer nicht hat nachweisen können und so die Kündigung hat akzeptieren müssen?

Die Frage ist natürlich, ob man auf so ein langes Prozedere Lust hat… auch wenn der Fall nur angenommen war :wink:

Hat noch jemand Erfahrungen oder Rechtsgrundlagen?

Heißt das zusammenfassend, dass der Versicherer den Empfang
eines Schreibens an den Versicherungsnehmer nicht hat
nachweisen können und so die Kündigung hat akzeptieren müssen?

Ja, genau.
Zitat:
„Die zulässige Klage ist unbegründet.
Der Klägerin steht der geltend gemachte Versicherungsbeitrag in Höhe von 403,85 € zuzüglich Nebenforderungen nur dann zu, wenn sie nachgewiesen hätte, dass ihr Schreiben zur Beitragsanpassung vom 16.09.2010, das nach ihrer Behauptung noch am selben Tag versandt wurde beim Beklagen unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten eingegangen ist…Diesen Nachweis konnte die Klägerin nicht erbringen.
Dies führt dazu, dass die Klage abzuweisen ist…“

Die Frage ist natürlich, ob man auf so ein langes Prozedere
Lust hat…

Diese Frage ist berechtigt :wink: Am Anfang dachte man ja auch, dass mit einem Schreiben die Angelegenheit ad acta gelegt werden könne. Das kam dann anders :wink: