Kündigung Girokonto nach Kontopfändung trotz Arbeitslosigkeit

Hallo…

ich möchte mich mal mit einer Frage an Euch wenden.

Kann eine Sparkasse einer Arbeitslosen das Girokonto auf Guthabenbasis kündigen, weil eine PFändung für das Konto vorliegt ?

Das Konto ist bereits gesperrt und das Arbeitslosengeld wird jeweils bis zum Pfändungsfreibetrag innerhalb von 7 Tagen abgehoben. Nun droht die Sparkasse mit Kündigung des Kontos.

Das Problem ist allerdings, das alle anderen Banken eine Kontoeröffnung abgelehnt haben. Wenn dieses Konto gekündigt wird, wo soll dann das ALG hingehen.

Es handelt sich hier um den Main-Taunus-Kreis in Hessen.

Vielen Dank für Eure Antworten…

LG basteluschi

Guten Abend.

Es ist die Entscheidung der Bank, wen diese als Kunden haben möchten oder nicht.
Sie können sich das Arbeitslosengeld als Barscheck auszahlen lassen, das wird aber voraussichtlich Gebühren kosten.

Hallo basteluschi,

ob die Sparkasse Ihr Konto kündigen darf, weiß ich nicht. Es ist jedoch so, dass Sie bei jeder Bank ein Konto bekommen müssen, welches Sie nicht überziehen können, damit das Arbeitslosengeld darauf überwiesen werden kann.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld mit einem Scheck ausgezahlt wird. Die Kosten hierfür müssen Sie jedoch selbst tragen.

Viele Grüße, SweetAngel

Hi,

zur Kontokündigung kann ich dir leider keine Auskunft geben. Jedoch zu deiner letzten Frage.
„Wenn dieses Konto gekündigt wird, wo soll dann das ALG hingehen.“

Du kannst dein ALG weiterhin erhalten jedoch musst du frühzeitig Bescheid geben, das du kein Konto mehr hast. Du würdest dann jeden Monat einen Barscheck zugesandt bekommen.
Nachteil von diesem Scheck ist das du eine Gebühr lösen musst, welche automatisch von deinem ALG abgezogen wird.

LG
Stere0

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Weiß denn einer genau wie hoch diese Gebühren sind ?

LG basteluschi

Guten Morgen,

also die Gebühren für den Scheck liegen bei ca. 2,30 Euro. Es gitb aber eine Möglichkeit diese zu umgehen.
Du müsstest von deiner Bank einen Nachweis bringen das du kein „neues“ Konto eröffnen kannst.
Wieso, weshalb, warum muss du nicht angeben es reicht der Nachweis der Bank das es nicht geht. Das gibst du bei deiner AfA mit ab. Dann solltest du egtl. keine Gebühren zahlen müssen, weil der Nachweis erbracht wurde das es halt nicht geht.

LG Stere0

Hallo basteluschi,

ich habe zufällig deine Frage hier gelesen und habe noch eine Info dazu:
Seit dem 01.07.2010 kann man ein sogenanntes pfändungsfreies Konto oder auch P-Konto genanntes Konto eröffnen.
Dadurch soll es jeder natürlichen Person ermöglicht werden ein Konto zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu führen.

Bei diesem Konto können Zahlungseingänge unabhängig von deren Ursprung(Einzahlung, Gehalt, Arbeitslosengeld etc.) bis zur Pfändungsfreigrenze(bei Alleinstehenden 989,99EUR pro Monat)nicht gepfändet werden.

Ich meine, dieses Konto müssen alle Banken anbieten, die Volksbanken und Sparkassen tun es aber auf jeden Fall!

Vielleicht hilft dir das ja weiter!?

Gruß,
Kitty

Hallo!
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich war außer Landes.
Zu Ihrem Problem: Das Konto darf nicht aufgrund einer vorliegenden Pfändung gekündigt werden. Die Begründung „Verschlechterung der Bonität“ z. B. ist jedoch erlaubt. Hier wäre zu klären, was in der Kündigung angegeben wurde.
Jede Bank ist übrigens gesetzl. dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis zu eröffnen. Viele versuchen aber, dies zu vermeiden, indem Sie die Kunden weg schicken. Das ist nicht rechtens.
Viel Glück bei der Banksuche!
Kerstin