Hallo…
ich möchte mich mal mit einer Frage an Euch wenden.
Kann eine Sparkasse einer Arbeitslosen das Girokonto auf Guthabenbasis kündigen, weil eine PFändung für das Konto vorliegt ?
Das Konto ist bereits gesperrt und das Arbeitslosengeld wird jeweils bis zum Pfändungsfreibetrag innerhalb von 7 Tagen abgehoben. Nun droht die Sparkasse mit Kündigung des Kontos.
Das Problem ist allerdings, das alle anderen Banken eine Kontoeröffnung abgelehnt haben. Wenn dieses Konto gekündigt wird, wo soll dann das ALG hingehen.
Es handelt sich hier um den Main-Taunus-Kreis in Hessen.
Vielen Dank für Eure Antworten…
LG basteluschi