Kündigung Golden Future von der Hamburg Mannheimer

Hallo,

vielleicht kann jemand helfen.

Wenn man eine Versicherung z. B. das Golden Future (Vertrag von 01/2001) bei der HMI kündigen willl. Bekommt man ja laut Versicherungspolice einen Rückkaufswert. Hat dieser bestimmte Geldbetrag vom Rückkaufswert steuerliche Auswirkungen z. B. bei der nächsten Steuererklärung. Muss man dass bei der nächsten Steuererklärung dann irgendwo mit angeben, oder interessiert dass das Finanzamt nicht?

Danke für eure Hilfe

Grüße vom Fragezeichen100

Versicherungspolice einen Rückkaufswert. Hat dieser bestimmte
Geldbetrag vom Rückkaufswert steuerliche Auswirkungen z. B.
bei der nächsten Steuererklärung.

Unter bestimmten Bedingungen sind Kapitalerträge aus einer LV steuerfrei. Wichtig wäre erst einmal festszustellen, ob nach so kurzer Zeit überhaupt mehr Geld ausgezahlt werden wird als eingezahlt wurde. Erst dann hat man einen Ertrag und erst dann kann man über die steuerlichen Konsequenzen nachdenken.

Lt. Versicherungspolice bekommt man einnen Rückkaufswert von ca. 5000 € (nach 10 Jahren), eingezahlt wurden bis dahin aber bereits ca. 6100 €.

Lt. Versicherungspolice bekommt man einnen Rückkaufswert von
ca. 5000 € (nach 10 Jahren), eingezahlt wurden bis dahin aber bereits ca. 6100 €.

Was soll den da noch versteuert werden ?

also wenn man es richtig versteht, muss man, wenn man nicht mehr zurückbekommt, als man eingezahlt hat, auch nichts bei der Steuererklärung angeben?

Wie ist es aber, wenn noch eine Überschussbeteiliung dazu kommt und dadurch der Betrag den man bekommt den eingezahlten Betrag übersteigt?