Hallo,erst kürzlich habe ich bei einer Versicherung eine Hausratversicherung abgechlossen. Da ich in einer WG lebe, habe ich dem Antrag (online) folgenden Zusatz hinzugefügt:
„Bei der zu versichernden Wohnung handelt es sich um eine Wohngemeinschaft.
Die Mieter haben gemeinsam einen Mietvertrag mit dem Vermieter und sind alle gleichberechtigt.
Die Mieter sind alle von Beruf Studenten.
Die Versicherung soll sich auf das Eigentum / die Einrichtung aller Mieter beziehen.
Die Namen der Mieter lauten: xxx(Versicherungsnehmer), xxx, xxx, xxx.“
Nun erhalte ich heute eine Mail von der Versicherung:
"[…] Bei der weiteren Bearbeitung des Antrages ist aufgefallen, dass Sie in einer WG leben.
Eine Annahmerichtlinie unseres Unternehmens besagt, dass wir
keinen Versicherungsschutz für Wohngemeinschaften bieten können.Daher bitte ich Sie Ihren gestellten Antrag bei uns zu
widerrufen, da wir andernfalls den Vertrag kündigen müssen.Teilen Sie uns bitte innerhalb von drei Tagen schriftlich
mit, ob Sie den Antrag zurückziehen. […]"
Meine Frage ist nun:Kann die Versicherer den Vertrag tatsächlich einfach so aufgrund dieser Annahmerichtlinie kündigen, obwohl der Vertrag bereits geschlossen wurde? Oder blufft die Versicherung vielleicht nur, damit ich den Vertrag von mir aus zurückziehe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und bitte entschuldigen Sie, die vielen Formatänderungen. Leider finde ich mich hier noch nicht so gut zurecht, was Schriftart und -farbe betrifft.
Viele Grüße