Kündigung Hausratvers. wegen Wohngemeinschaft

Hallo,erst kürzlich habe ich bei einer Versicherung eine Hausratversicherung abgechlossen. Da ich in einer WG lebe, habe ich dem Antrag (online) folgenden Zusatz hinzugefügt:

Bei der zu versichernden Wohnung handelt es sich um eine Wohngemeinschaft.
Die Mieter haben gemeinsam einen Mietvertrag mit dem
Vermieter und sind alle gleichberechtigt.
Die Mieter sind alle von Beruf
Studenten.
Die Versicherung soll sich auf das Eigentum / die Einrichtung aller
Mieter beziehen.
Die Namen der Mieter lauten: xxx(Versicherungsnehmer), xxx, xxx, xxx.“

Nun erhalte ich heute eine Mail von der Versicherung:

"[…] Bei der weiteren Bearbeitung des Antrages ist aufgefallen, dass Sie in einer WG leben.

Eine Annahmerichtlinie unseres Unternehmens besagt, dass wir
keinen Versicherungsschutz für Wohngemeinschaften bieten können.

Daher bitte ich Sie Ihren gestellten Antrag bei uns zu
widerrufen, da wir andernfalls den Vertrag kündigen müssen.

Teilen Sie uns bitte innerhalb von drei Tagen schriftlich
mit, ob Sie den Antrag zurückziehen. […]"

Meine Frage ist nun:Kann die Versicherer den Vertrag tatsächlich einfach so aufgrund dieser Annahmerichtlinie kündigen, obwohl der Vertrag bereits geschlossen wurde? Oder blufft die Versicherung vielleicht nur, damit ich den Vertrag von mir aus zurückziehe?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und bitte entschuldigen Sie, die vielen Formatänderungen. Leider finde ich mich hier noch nicht so gut zurecht, was Schriftart und -farbe betrifft.

Viele Grüße

Hallo,

erst kürzlich habe ich bei einer Versicherung eine Hausratversicherung abgechlossen.

Du hast einen Antrag gestellt. Ein Vertrag scheint noch nicht zustande gekommen zu sein.

Meine Frage ist nun: Kann die Versicherer den Vertrag tatsächlich einfach so aufgrund

dieser Annahmerichtlinie kündigen, obwohl der Vertrag bereits geschlossen wurde?

Er kann. Ich bin mir gar nicht sicher, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Versicherung fordert Dich auf, den Antrag zurückzuziehen. Wäre der Vertrag bereits wirksam, müßte der Vertrag widerrufen werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
ich würde der Versicherung den Gefallen tun und selbst widerrufen.
Es gibt genügend Versicherungen…!
(…)
Vg
Heinz

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Liebe® Zetti,

die wichtigste Information fehlt: Um welche Versicherung (welche Gesellschaft) handelt es sich? Dann schaue ich mir die Bedingungen gerne mal an.

Dann schaue ich mir die Bedingungen gerne mal an.

Wozu ? Die Aussage der Gesellschaft ist doch eindeutig.

Hallo,

Dann schaue ich mir die Bedingungen gerne mal an.

Wozu ? Die Aussage der Gesellschaft ist doch eindeutig.

…und die Annahmekriterien der Gesellschaft finden sich auch nicht in den Bedingungen.
Das sind Interna. Ausserdem lässt sich an dieser Begebenheit mal wieder wundervoll ablesen wie sinnvoll der Abschluss einer Versicherung über das Internet eben nicht ist. Manchmal kommt es halt auf Feinheiten an. Die kennt der Experte. Nicht das Netz.
LG J.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!Ich ging davon aus, dass der Vertrag bereits zustande gekommen sei, da der Versicherer ankündigt die Versicherung zu kündigen. Ich dachte, er könnte den Antrag auch schlichtweg ablehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist?Es handelt sich hier um die Ammerländer Versicherung.Grüße!

owT