Kündigung IHK-Weiterbildung

Wir besuchten eine 2-jährige Weiterbildung bei der IHK. Aufgrund der schlechten und unvorbereiteten Dozenten haben wir uns entschlossen, unter Angabe der Gründe, den Lehrgang zu kündigen und zwar mit sofortiger Wirkung. Wir haben uns nun für die Variante des Fernstudiums entschieden.
Meine Frage ist, ob uns die IHK die weiteren Lehrgangskosten bis zum fristgerechten Kündigungszeitpunkt (noch 3 Monate) in Rechnung stellen kann?
Wir sind der Überzeugung, dass die IHK keine ausreichende Leistungen erbracht hat (weshalb wir ja auch gekündigt haben) und wir daher auch nicht einsehen, die Kosten bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu tragen.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke.

Hallo MaryAnn,

vor der fristlosen Kündigung hätte m.E. die Schlechterfüllung der versprochenen Leistung zuerst beanstandet (abgemahnt) werden müssen, um dem Anbieter (IHK) die Gelegenheit zu geben, den Mangel z.B. durch einen Dozentenwechsel zu beheben, eine Kostenerstattung oder einen Alternativlehrgang anzubieten. Ohne „Vorwarnung“ die Leistung nicht weiter in Anspruch zu nehmen und den Teilbetrag zurückzufordern, geht nicht so ohne Weiteres. Vielleicht versuchen Sie sich gütlich zu einigen.

MfG,
G.Drüten

Hi,
habe zwar ein Fernstudium absolviert aber bei rechtlichen Fragen kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß

Hallo,

habe in diesem Bereich leider überhaupt keine Ahnung. Ob jedoch ein Leistunganspruch besteht ist sone Sache. Den Kündigungsgrund müsste mal eventuell belegen. Ist eine schwierige Sache finde ich. Probieren kann man es ja. Viel Erfolg dabei.

Gruß
Hakan

Das ist keine Frage für einen Weiterbildungsexperten, das ist eine Frage für einen Juristen.
Sorry, da kann ich nichts beitragen.
Gruß
Roger

Hallo, MaryAnn55,

leider kann ich nicht weiter helfen, da ich keine Juristin bin, und ich mich mit vertragsrechtlichen Dingen nicht auskenne.
Ich hoffe, sie finden jemand anderen,
Viele Grüße
Melli93

Hallo MaryAnn55,

bin kein Rechtsanwalt, aber grundsätzlich habt ihr mit der IHK einen Vertrag abgeschlossen den beise Seiten zu erfüllen haben. Wenn ihr den Eindruck habt, dass die IHK ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, dann müsst ihr dieses zunächst einmal anmahnen, damit diese nachbessern kann. Habt ihr das getan? Wie hat sich die IHK verhalten? Warum kündigt ihr dann erst 3 Monate vor Ende? Haben alle Teilnehmer das Seminar vorzeitig abgebrochen? Habt ihr mit dem Dozenten geredet? Ich denke die IHK kann die Restzahlung verlangen. Und warum denkt ihr ein Fernstudium wäre besser.

Gruß
mic34

Hallo mic34,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Lehrgang geht erst ein halbes Jahr und hätte noch weitere 1,5 Jahre gedauert. Deshalb haben wir versucht uns rechtzeitig neu zu orientieren. Es kam bereits nach 3 Monaten zu einer Aussprache bezüglich des Dozenten (mit der IHK und auch mit dem Dozenten). Leider hat sich danach auch nichts geändert. Wir haben heute erfahren, dass der Dozent bereits von mehreren IHKs gekündigt wurde und auch von verschiedenen anderen Bildungsträgern. Er lässt bewusst Leute durch Prüfungen fallen usw. Also alles „hochprofessionell“. :wink:

Das Fernstudium erschien uns deshalb eine gute Idee, da wir hier sehr gute strukturierte Unterlagen bekommen und wir eh alle beruflich mit permanenten Selbstlernen beschäftigt sind. Das gute ist, dass auch die Inhalte höherwertig sind und wir uns die Zeit dafür selbst einteilen können. Wir müssen also keine Zeit sinnlos und ohne Inhalt in irgendeiner IHK absitzen. Dafür ist Zeit zu kostbar.
Wir werden nächste Woche nochmal mit der IHK ein gütliches Gespräch suchen und versucehn den Sachverhalt zu klären.
Achso, es haben bisher von 11 Teilnehmern bereits 6 gekündigt (mit uns).

Nochmals vielen Dank. Es hat mir schon etwas weitergeholfen.

Gruß MaryAnn

Hallo 19gerry52,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben die Schlechterfüllung bereits bei der IHK beanstandet. Leider hat sich danach auch nichts geändert.
Wir haben nicht die Absicht den gesamten Beträge zurückzufordern, sondern wir würden bis Ende April die anstehenden Beträge zahlen, aber keine weiteren.
Nächste Woche werden wir das Gespräch mit der IHK nochmals suchen, um eine gütliche Einigung herbeizuführen.

MfG
MaryAnn

Hallo,

tut mir leid, aber eine Rechtsfrage wie diese beantwortet wohl am besten ein Anwalt - gerade auch um hohe Prozesskosten zu vermeiden.

Alles Gute,
Maud

Hallo MaryAnn55,

also dann habt ihr, denke ich, der IHK als Veranstalter die Möglichkeit gegeben die Mängel zu beseitigen. Ich haber derzeit meine Dozentenausbildung bei der IHK gemacht und war dort sehr zufrieden. Ich weis aber auch das der richtige Dozent (zumal wenns Spezialthemen sind) für den TN Glücksache ist. Wenn ich einen Dozenten beauftrage, dann muss er meine Qualitätskriterien erfüllen und ich schaue mir auch eine Unterrichtsstunde mal an damit ich mir ein Bild von der Trainerpersönlichkeit machen kann. Die Möglichkeit hat man ja als TN vorher meist nicht. Ich frage mich allerdings wie es möglich ist, dass ein Dozent der mehrfach bei IHKen rausgeflogen ist noch einen Auftrag bekommen hat. Da solltet ihr bei dem IHK Gespräch mal nach dem internen Qualitätssicherheitssystem fragen und ob sie Ihre Dozenten nicht überprüfen. Dann habt ihr sicher gute Karten euer Geld zurückzubekommen. So was kann man ja auch an die große Glocke hängen!!! Einfach mel ein wenig mit Öffentlichkeit drohen wenn die sich quer stellen. Im allgemeinen habe ich gute Erfahrungen mit IHKen.

Gruß
Michael
milacom - Schulung&Qualifizierungsberatung
www.milacom-online.de

Hallo,

Meine Frage ist, ob uns die IHK die weiteren Lehrgangskosten
bis zum fristgerechten Kündigungszeitpunkt (noch 3 Monate) in
Rechnung stellen kann?

Inhaltlich ist dies Vertragsrecht und nicht Gegenstand dieses Brettes -> Allgemeine Rechtsfragen. Außerdem würde eine Antwort unerlaubte Rechtsberatung bedeuten. Also: FA 1129 beachten.

Gruß
Otto

Die Anfrage betrifft allgemeines Vertragsrecht nach BGB. Dafür bin ich leider nicht kompetent genug.

Hallo,

um ein Rücktrittsrecht einzufordern, würde ich die AGB lesen und/ oder einen Juristen fragen. Das könnte im Streitfall vermutlich eine „unendliche Geschichte“ werden.

Ich würde einfach mit der IHK Kontakt aufnehmen und fragen, ob sie bereit sind, die verbleibende Seminarzeit gutzuschreiben. Für die VErhandlung wäre hilfreich, wenn noch nicht der gesamte Seminarbeitrag überwiesen ist. Dann hat man quasi ein Druckmittel.

Viel Erfolg.

Gruß
Armin Hering

Hallo MaryAnn55,

ich bin kein Rechtsexperte und kann diese Frage deshalb nicht kompetent beantworten. Je nachdem, um wieviel Geld es geht solltet ihr den Rat eines Anwalts (Vertragsrecht) einholen.

Zunächst rate ich dazu, genau die Vertragsunterlagen zu studieren, was da über Kündigungsoptionen steht bzw. auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK.

Völlig unabhängig davon, ob die Kritik an den Dozenten berechtigt oder nicht berechtigt ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass die IHK als Veranstalter bei Unzufriedenheit des Kunden das Recht zu einer Nachbesserung hat. Für eine fristlose Kündigung müssen schon sehr triftige Gründe vorliegen. Nach meiner Einschätzung wird die Behauptung einer „Inkompetenz“ der Dozenten von der IHK formal beantwortet werden (Hinweis auf die Ausbildung und ggf. den akademischen Grad des Dozenten und seine langjährige Berufserfahrung).

Wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke ihr hab in diesem Spiel nicht das allerbeste Blatt.

Gruss,

Walter Mattauch

Hallo Michael,

wir werden versuchen, dass vernünftig zu klären. Das „drohen“ mit der Öffentlichkeit war auch so ein Gedanke von mir, da Mundpropaganda und Buschfunk ja immernoch funktionieren.
Ich bin auf das Gespräch nächste Woche gespannt. Da ich bereits mit der Gebietsleiterin gesprochen haben und sie auf mich einen vernünftigen Eindruck machte, denke ich, dass es nicht zum Rechtsstreit kommen wird. Besser gesagt ich hoffe es.
Das Thema Qualitätssicherung werde ich aber bestimmt in diesem Zusammenhang mal mit erwähnen.

Gruß
MaryAnn

Hallo,
die Frage lässt sich mit diesen Informationen nicht beantworten.
Was besagt der Weiterbildungsvertrag?
Wer zahlt die Weiterbildung?
Kann die Schlechtleistung bewiesen werden?
Wurde die Schlechtleistung gerügt?

Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit dem Leistungsträger (zB Arbeitsagentur) falls einer vorhanden ist und die Kontaktaufnahme mit dem IHK Geschäftsführer.
Viel Erfolg und Gruß.

Bedeudet das, dass Ihr den gesamten Kurs besucht habt und nur die letzten 3 MOnate nicht oder gleich am anfang? Denn am Anfang hat man immer ein Rücktrittsrecht, welches in den AGB des Lehrganges beschrieben sein müssen. Haben denn auch andere Teilnehmer den Kurs gekündigt?

Gruss
Michael

Hallo MaryAnn,

dann wünsch ich euch mal viel Erfolg!
Kannst ja mal schreiben wie es augegange ist, würde mich schon interessieren.

Gruß

aus dem sonnigen Mülheim an der Ruhr

Hallo,

also zunächst fehlen noch einige wichtige Informationen
zu dem Fall aber nur „ins Blaue“ geantwortet wie sich
die Sache hier darstellt kann Ihnen natürlich die IHK
die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.
Sie haben mit der IHK ja einen Dienstvertrag und keinen Werkvertrag so dass die IHK Ihnen die Leistung
anbietet aber für den Erfolg der leistung nicht einstehen muss.
Gibt es hingegen eklatante Fehler in der Leistungserbringung, u.U. auch Fehler welche nicht der
Erfüllung des Vertrages oder gar der Leistung entsprechen, so haben Sie das Beschwerderecht und die IHK hat das Recht auf Nachbesserung. Erst dann ist die Kündigung u.U. aus einem wichtigen Grund möglich. Sollten Sie dies nicht gemacht haben und so gekündigt, dann kann die IHK natürlich alles in Rechnung stellen.
Die Kündigung eines Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsvertrag wie er hier kurs beschrieben bzw. von mir verstanden wurde, kann nur in ganz wichtigen und wenigen Fällen von „heute auf morgen“ geschehen. Wir sprechen hier von „übergriffen der Dozenten auf Sie“ oder ähnlichem Fehlverhalten. In den anderen Fällen müssen Sie dem Institut (der IHK) die Möglichkeit der Nachbesserung geben.
Wie gesagt, Ihre Anfrage ist sehr dürftig, ich bräuchte noch einige Informationen mehr und bitte Sie zu beachten, es handelt sich hierbei nur um einen Tip und keine Rechtsberatung.

MfG