aufgrund der Corona Krise rechnen wir mit einer massiven Kündigungswelle für unser Sportstudio.
Daher bitten wir Sie uns für folgende Fragen einen Vertragsrechtler zur Seite zu stellen:
Der Studiobetrieb soll laut Landesregierung bis zum 15.06.2020 eingestellt werden:
- Müssen die Mitglieder trotzdem den monatlichen Beitrag zahlen?
- Kann ich das Forderungsmanagement weiter laufen lassen oder muss ich es für die Zeit der Aussetzung des Studiobetriebs einstellen?
- Muss ich Anträge auf Ruhigstellung der Mitgliedschaft wegen des Coronavirus akzeptieren (Ruhigstellung bedeutet, dass die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für Zeit der Ruhigstellung ausgesetzt wird; bei vielen Ruhigstellungen im selben Monat wäre das unser Ruin…)
- Muss ich Kündigungen mit ärztlichen Attesten aufgrund des Coronavirus akzeptieren?
- Können Mitglieder sich wegen der Corona Krise auf ein Sonderkündigungsrecht berufen?
Ich bitte Sie mir diese Fragen so zeitnah wie möglich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Sperber