ich arbeite seit dem 01.07.2020 bei einer Zeitarbeitsfirma.
Ich habe nun meinen Vertrag in der Probezeit zum 31.12.20 gekündigt.
Im Oktober hatte ich bereits 5 Tage Urlaub.
In der Firma wo ich eingesetzt bin, haben sie vom 23.12. -31.12. Betriebsferien.
Nun erzählt mir die Zeitarbeit, ich hätte nicht mehr genug Urlaub (6 Tage) um das so händeln. Laut dem Bundesurlaubsgesetz würden mir in der Probezeit pro Monat nur 1.6 Tage zustehen.
Nun habe ich nachgelesen und finde nicht wirklich einen Paragraphen, der dies betätigt. Es wird zwar geschrieben, das ich vor Ablauf der Probezeit keinen Anspruch auf vollen Urlaub habe, meines Verständnisses bezieht sich dies aber auf die 24 Gesetzlichen Urlaubstage im Jahr.
Ist dieses Korrekt? Und wie schreibt man dies am besten?
Vielen Dank
Sandra
(Tippfehler korrigiert - MOD X_Strom]