Hallo zusammen,
ich arbeite seit 3 Jahren als Angestellter in einem Betrieb mit unter 200 Leuten und werde kündigen. Im Arbeitsvertrag ist eine 2-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt aber 28 Tage. Kann ich auch von der gesetzlichen Kündigungsfrist gebrauch machen oder gilt die vertragliche. Ich dachte immer, dass das Gesetz vor individual-vertraglichen Regelungen steht. Was stimmt? Arbeitsrechtler out there?
Danke!!!