Kündigung ist vor Beginn...ausgeschlossen Azubi

Hallo!

B hat einen Ausbildungsvertrag vorliegen (duales Studium).
In dem Vertrag ist folgende Klausel:
Kündigung
Kündigung während der PRobezeit
Eine Künidgung vor dem vereinbarten Beginn des Vertragsverhältnisses ist ausgeschlossen. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis schriflitch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ovn zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

10.Unwirksamkeit einer Kündigung
10.2Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrund leigenden Tatsachen dme / der zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bkeannt sind.

Dann steht noch etwas zu Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung:
10.5 Wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies Gilt nicht bie der Kündigung wegen Exmatrikulation auf Antrag nach Ziffer … oder wegen Aufgabe oder Wechsel der Ausbildung.

Weiter unten im Vertrag gibt es dann noch eine Klausel zu Vertragsstrafe:
13.Bei Nichtantritt des Vertragsverhältnisses oder bei unberechtigter fristloser Kündigung durch den Studenten hat der STudent eine Vertragstrafe in Höhe einr halben Monatsvergütung zu zahlen.

Wenn jetzt Person B den Vertrag schließt, aber z.B. eine andere Stelle angeboten wird, die ihm mehr zusagt (z.B. zukünftige Abschluss), was kommt dann auf die Person B zu?
Lt. Vertrag kann er ja nicht vor Vertragsbeginn gekündigt werden. Letztlich könnte man einfach gar nicht antreten, dann würde man nicht vorher kündigen. Und bezieht sich der Schadensersatz dann nur auf die Höhe der halben Monatsvergütung oder kann da gegebenfalls noch mehr kommen (das mit der Kündigung steht unter Punkt 10, das mit der Vertragsstrafe unter Punkt 13)

schadenersatz nur wenn der azubi nach ende der probezeit alles hinschmeißt. tritt er gar nicht erst an, dann zahlt er ein halbes monatsgehalt und alles ist erledigt - zumindest nach dem vorliegenden text.