Hallo,
ein KFZ-Versicherungsvertrag kann ja zum Jahresende (Frist 30.11.) sowie bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden.
Wenn eine Beitragserhöhung durch ein geändertes Tarifierungsmerkmal verursacht worden ist, also ein sachlicher Grund für die Erhöhung zumindestens aus Sicht des Versicherers vorliegt, kann dann auch vom Versicherungsnehmer gekündigt werden? Konkret meine ich mit Tarifierungsmerkmal die Aufnahme eines Fahrers unter 18 Jahren mit Fahren in Begleitung.
Danke und Gruß
Chris