Kündigung KFZ-Versicherung

Hallo,

ein KFZ-Versicherungsvertrag kann ja zum Jahresende (Frist 30.11.) sowie bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden.
Wenn eine Beitragserhöhung durch ein geändertes Tarifierungsmerkmal verursacht worden ist, also ein sachlicher Grund für die Erhöhung zumindestens aus Sicht des Versicherers vorliegt, kann dann auch vom Versicherungsnehmer gekündigt werden? Konkret meine ich mit Tarifierungsmerkmal die Aufnahme eines Fahrers unter 18 Jahren mit Fahren in Begleitung.

Danke und Gruß
Chris

Hallo,

eine Risikoveränderung ist dem Versicherer anzuzeigen und der Versicherer kann das Risiko zeichnen oder ablehnen.

Eine Vertrag kommt nur durch zwei gleichlautende Willsenserklärungen zu Stande.
Der Versicherungsnehmer sagt:
„Ab morgen fährt Person X mit meinem Auto, dies hätte ich gerne von Euch versichert!“
Versicherung sagt:
„Gut, kann sie machen, für Betrag X!“

Wenn der Versiicherungnehmer nun dies Angebot ablehnt, kann er seinen bestehenden Vertrag nicht kündigen, denn es hat sich an diesem ja nichts geändert!

VG

Hallo Chris,

wenn Du selbst eine Änderung des Vertrages beantragt hast, wodurch in deinem Fall wegen der Riskoerhöhung auch eine Preiserhöhung folgt, kannst Du durch erneute Risikoänderung (Ausschluß des jungen Fahreres) den Vertrag wieder in den alten Zustand zurückversetzen. Ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung des gesamten Vertrages entsteht dadurch aber nicht.
Hast Du aber z.B. im Juli die Änderung vorgenommen und zum Jahresende erfolgt eine weitere Erhöhung entsteht dadurch die Sonderkündigungsmöglichkeit.

Mit den besten Grüßen, Cruw (Rudi)

Danke für die Antworten. Hatte ich mir auch so gedacht, glücklicherweise ist die Versicherung auf Nachfrage mit einem weiteren Rabatt gekommenen. So wird der Beitragsanstieg gemildert.