Hallo,
nehmen wir an, ein PKV Versicherter (seit 1981) ist seit 12 Mon arbeitslos.
Nun schreibt die Versicherung, dass keine Aussicht auf Arbeit mehr besteht.
Sie hat das Krankentagegeld aus dem Vertrag herausgenommen, d.h. gekündigt.
Ist so etwas rechtens. Kann man sich dagegen wehren.
Vielen dank für die Antworten.
HOT123
Hallo!
mit arbeitslos oder Aussicht auf Arbeit hat das gar nichts zu tun !
Sondern damit, ob man wegen seiner Krankheit inzwischen dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist.
Dann endet nämlich die Zahlung.
Sicherlich kann man sich gegen unberechtigtes Zahlungsende wehren, nur muss man dann ja medizinisch belegen, die Krankheit wird sich doch bald bessern und man kann wieder arbeiten.
Das ist übrigens in der gesetzlichen Krankenversicherung ganz genau so. Der Medizinische Dienst untersucht den Patienten (oder nur die Aktenlage dazu) und beurteilt, ob Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht. Oder eben nicht.
Wenn nicht, wird man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente oder Rente stellen müssen.
MfG
duck313
Servus,
Sondern damit, ob man wegen seiner Krankheit inzwischen dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist.
gibt es dafür irgendein Indiz?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
seit 12 Monaten arbeitslos heisst doch, dass jemand dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht.
Damit ist von Krankheit keine Rede mehr. Trotzdem kündigt die PKV.
Moin Hot!
Joo, so sind sie, die Versicherungen: die dicksten Tempel in den teuersten Lagen der größten Städte, mit den besten Gehältern und den dicksten Abfindungen, wenn sie jemanden los werden wollen. Meine Parole lautet: „Gib Deiner Versicherung so wenig Geld wie möglich!“. Was man haben solte:
* Privathaftpflichtversicherung,
* Berufsunfähigkeitsversicherung (…wenn man noch im Arbeitsleben steht, also für Sie eher nicht, außerdem würde Sie wohl keine derzeit aufnehmen. In Ihrem Fall hätte sich die rentiert.),
* (ggf) Gebäudeversicherung.
* Ende. Das ersparte Geld aus Unfall-, Rechtsschutz-, Brillen-, Hausratvers. usw. in einen passiven Indexfonds (System „Kommer“ o. ä.) anlegen.
In Ihrem speziellen Fall gehe ich davon aus, dass eine Kündigung innerhalb der Fristen im Kleingedruckten, generell möglich ist; auch Sie können ja per Kündigung aus einem vertrag raus. Guten Rat im speziellen Fall bieten meiner Meinung nach
a) die Verbraucherzentralen,
b) neutrale (!) Versicherungsberater, also keine Allianzvertreter o. ä., die hier zu finden sind: http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12
Toi-toi-toi und Gruß!
Hallo Hans,
weißt Du auch was zur vorgelegten Frage?
Schöne Grüße
MM
Servus,
Sondern damit, ob man wegen seiner Krankheit inzwischen dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist.
gibt es dafür irgendein Indiz?
Nö dafür gibt es keinen.
BTW: Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei arbeitsufähigkeit auch dauerhaften. Sie stellt das Geld ein wenn man Berufsunfähig bzw. Erwerbsufähig ist.
Schöne Grüße
MM
Gruß
LampEh
Hi,
Hallo,
nehmen wir an, ein PKV Versicherter (seit 1981) ist seit 12
Mon arbeitslos.
Nun schreibt die Versicherung, dass keine Aussicht auf Arbeit
mehr besteht.
Sie hat das Krankentagegeld aus dem Vertrag herausgenommen,
d.h. gekündigt.
Das ist kein Grund. Steht da noch was anderes?
Gruß
LampEh
Es wäre interessant zu erfahren,WARUM der fiktive Versicherungsnehmer seine Arbeit verloren hat.daran hängt maßgeblich auch die Antwort,ob eine (Teil-)Kündigung durch den Versicherer rechtens ist oder nicht.
Grüße,sapine
Hallo sapine,
die Arbeit wurde wegen Firmenschließung verloren. Danach Krankheit, seit 12 Mon. nicht mehr krank. Arbeitslosengeld 1, Kündigung Krankentagegeld durch Versicherung zum 21.1.2015. Erhalten 9.1.2015. Ab 9.1.2015 krank durch vollkommen andere Krankheit.(OP)
zur Zeit im Krankenstand.
Vielen Dank.
Hot 123
Hallo, so könnte es passiet sein:
Nach AVB ist folgendes vereinbart: Spätestens 12 Mon nach Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit gilt die Arbeitssuche als gescheitert und die Versicherungsfähigkeit entfällt, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Tätigkeit im Sinne von Nr. 2 der Tarifbedingungen aufgenommen wird.
Wir haben deshalb den Krankentagegeldtarif zum 21.1.2015 beendet.
Als Anlage erhalten sie den geänderten Versicherungsschein.
Danke, HOT 123
Hallo,
Hallo, so könnte es passiet sein:
Nach AVB ist folgendes vereinbart: Spätestens 12 Mon nach
Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit gilt die Arbeitssuche
als gescheitert und die Versicherungsfähigkeit entfällt,
hast du nicht in anderen Post geschrieben das du wieder krank geworden bist? Sollte eine Krankheit diese 12 Monate nicht unterbrechen?
Es klingt für mich alles sehr sonderbar, vorallem deshalb weil die meisten Versicherer bei Krankentagegeld auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten.
Ansonsten kann ich dir nur den Rat geben dich mit einem Ombudsmann in Verbindung zu setzen oder einen Fachanwalt.
sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Tätigkeit im Sinne
von Nr. 2 der Tarifbedingungen aufgenommen wird.
Hattest du zwischenzeitlich keine Tätigkeit aufgenommen?
Wir haben deshalb den Krankentagegeldtarif zum 21.1.2015
beendet.
Als Anlage erhalten sie den geänderten Versicherungsschein.
Danke, HOT 123
Gruß
LampEh
Hallo, Leistungsanspruch hätte ohne Anstellung sowieso nicht bestanden. Aber sie muss eine Anwartschaftsversicherung hierfür anbieten. Mindestens solange keine BU festgestellt wurde.
Viel Glück
Barmer