Kündigung lebenslanges Wohnrecht

Hallo!
ich habe vor ein paar Jahren das Haus meiner eltern geschenkt bekommen. Sie bewohnen die ersten beiden Etagen und haben lebenslanges Wohnrecht, sowie HNutzrecht für Garagen und Garten.Ich habe noch ein Dach drauf gesetzt. Nun ist mein Vater fremd gegangen. Er bewohnt nun die erste, meine Mutter die zweite Etage. Er läßt sie aber einfach nicht in Ruhe, stänkert, bedroht Sie stark (inkl. Morddrohung), Will alles kurz und klein schlagen. Er war früher auch schon stark gewaltätig gegen Sie. Er macht aber meiner Familie ebenfalls Angst. Das leben ist hier die Hölle. Jetzt räumt er unsere Sachen vom Grundstück und Garage, was ja eigentlich mir gehört. Wir können uns nicht mehr frei bewegen, werden angepöbelt und leben in ständiger Angst das was passiert. kann ich das Wohnrecht für ihn nicht kündigen vbei diesen umständen?

Danke im Vorraus

Hallo,

das Wohnrecht dürfte je nach Vertrag nicht kündbar sein.
Um die Sachlage vernünftig zu beurteilen müsste man den Vertrag lesen.

Was umfasst das Wohnrecht genau? Rest vermieten? Alternativwohnung möglich? usw.

Aber gegen das Mobbing und die Diebstähle wären ja Anzeigen, Klagen usw. denkbar?
Gibt es neutrale Zeugen, insbesondere für die Morddrohung?

Würde mich mal vom Anwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet normal nicht viel (manchmal garnichts).
Unbedingt alle Unterlagen mitnehmen.

Gruß

Hallo guemmel 76,

das ist eine sehr schwierige Situation, denn ein lebenslanges Wohnrecht ist ein sehr starkes Recht und nur schwer kündbar oder auflösbar. Nur der Tod der begünstigten Person beendet es. Sie brauchen auf jeden Fall die Hilfe eines Rechtsanwaltes, der den Wohnrechtsvertrag genau analysiert und möglicherweise in dem „untreuen“ Verhalten Ihres Vaters einen Ansatzpunkt findet. Will Ihre Mutter sich denn scheiden lassen? Dann ginge es eventuell über die Unzumutbarkeit des Zusammenlebens - aber auch das sehen die Richter unterschiedlich.
Eine weitere - aber bezüglich des Ausgangs auch unsichere - Möglichkeit wäre, bei Gericht den Antrag zu stellen, Ihren Vater unter gesetzliche Betreuung zu stellen und über diesen Weg eine anderweitige Unterbringung zu erreichen.

leider kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, aber ich wünsche Ihnen, dass Sie einen Weg zu einem ruhigereren Leben finden.

Viel Glück wünscht Heihei

Ich bin kein Jurist, so dass ich dir erst einmal raten würde, ihm per Einschreiben mitzuteilen, dass du es nicht weiter duldest, dass er…(Probleme beschreiben) und bei Nichtunterlassung gezwungen bist, das Wohnverhältnis auf seine rechtlichen Grundlagen überprüfen und entziehen zu lassen.
Auch ein ständiges Wohnrecht erlaubt derartige Verhaltensweisen nicht.

Hallo , hört sich nach einer sehr schwierigen Situation für dich und deiner Familie an. Ich glaube das du mit einem Anwalt gute Chancen hättest diese Situation besser in den griff zu bekommen. Dein Vater macht dir und deiner Mutter sehr viele Unannehmlichkeiten. Gegen die Drohungen sollte die Polizei eingeschaltet werden. Dann hast du schriftlich etwas in der Hand. Hoffe das ihr das alles ohne viel Ärger aus dem weg Räumen könnt . Gruß

Hallo,
Das klingt ziemlich höllisch, was sie da alles erleben, und es klingt auch nicht danach, als wäre ein weiteres zusammenleben für irgend jemanden förderlich und gesund. Daher rate ich ihnen, einen mieterverein bzw. Eigentümerverein, vielleicht sogar besser noch einen fachanwalt aufzusuchen, der ihnen sachdienliche hinweise für diese äußerst schwierige Situation geben kann. Evtl. Würde ich, so hart es auch klingt, eine anzeige bei der Polizei machen, um diese für ihre Situation zu sensibilisieren und um ihrem Vater die grenzen seiner gewaltausübung zu zeigen - selbst wenn die Polizei evtl. Erstmal nix machen kann, sie kann wenigstens Präsenz zeigen.

Ich wünsche ihnen und ihrer Familie viel kraft und baldigen frieden!

Mannheim13

Hallo,

also ein lebenslanges Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann leider nicht einfach gekündigt werden - es erlischt erst mit dem Tod des Berechtigten oder durch Löschung (beide Seiten müssen hierbei aber einwilligen)

In deinem Fall kann ich dir nur raten: ab zur Polizei!

Tut mir leid da habe ich leider keine Erfahrung
Viel Glück

Hallo!
Ich denke, es kommt darauf an, wie das Wohnrecht vereinbart ist. Wenn das im Grundbuch eingetragen ist wird das sicher schwierig, weil man einen solchen Eintrag nicht durch Kündigung aufheben kann. Wenn es sich um eine Art Mietvertrag handelt sieht es besser aus, denn Verträge kann man kündigen.
Die erste Maßnahme sollte sein, sämtliche Vorfälle genau festzuhalten. Am besten durch Notizen, noch besser wären neutrale Zeugen. Sollte es nochmal akut werden wäre allen bedrohten Personen zu raten, die Polizei zu rufen wg. häuslicher Gewalt. Der Gewalttätige bekommt dann die Auflage, sich dem Haus für eine gewisse Zeit nicht mehr zu nähern. Vielleicht setzt eine solche Maßnahme beim Gewalttäger schon etwas in Gang. Bitte informiert euch mal bei Polizei oder Anwalt, wie das dann weiter geht, welche Eskalationsstufen es da gibt.
Das ist in jedem Fall strafrechtlich relevant, von daher erst mal über die Polizei gehen.

Das ist mir zu komplex, darauf hab ich keine Antwort.

Hallo,

es kommt darauf an, wer der Schenker war. War der Vater allein im Grundbuch vermerkt und das Haus gehörte ihm, könnte ein Rauswurf
grober Undank sein und er könnte das Haus gerichtlich zurück fordern.
Ob er damit durch kommt ist fraglich, aber einen 50:50 Chance bestünde schon.
Stand nur die Mutter im Grundbuch, bestünde diese Gefahr nicht.

Die Mutter muss halt in solche Mommenten die Polizei rufen und dann wird der gewaltätige Ehemann aus der Wohnung entfernt und darf diese mind. 2-4 Wochen nicht mehr betreten.

Dann solltet ihr zu einem Fachanwalt gehen, da das zu kompliziert ist und das rechtlich einwandfrei abgesichert sein sollte.

Wenn er Gegenstände widerrechtlich entfernt würde ich Anzeige erstatten. Denn dann kann man später (im Falles der Rückziehung der Schenkung) beweisen, von wem das alles ausgegangen ist. Nach Aktenlage ist dein Vater ein unbeschriebenes Blatt. Daran würde ich arbeiten. Außerdem muss die Mutter mit im Boot sitzen und ganz klar jetzt Grenzen setzen - sei es mit der Polizei oder durch einen Anwalt, der eine einstwige Verfügung aufsetzt, das er sich ihr nicht nähern soll. da er sie vor Zeugen bedroht.

Auf jeden Fall sollte wegen dem Wohnrecht ein Anwalt aufgesucht werden.

Viele Grüße
tina

Hallo,

einen vergleichbaren Sachverhalt hatte ich noch nie, so dass ich hierzu auch keine Stellung nehmen möchte.

Angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit halte ich es jedoch dringend für geboten einen entsprechenden Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.

Gruss
Sebastian

hallo,

die rechtslage hierzu kenn ich leider nicht. ich würde zur polizei gehen.
lg
maria

Ciao Guemmel,

deine Anfrage übersteigt die Dimension des Forums.

Du und deine Mutter können und sollten gegen die Pöbelei etc vorgehen (Unterlassung, Anzeige wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.). Ggf erlässt ein Gericht schliesslich Auflagen bishin zum Verweis aus Haus/Wohung.

Das Lebenslage Wohnrecht wirst deinm Vater schwerlich entziehen können. Die Schenkung die vermutlich von deiner Mutter+Vater erfolgt stützt sich darauf. Im Zweifel könnte die Schenkung wegen groben Undanks rückgägnig gemacht werden!

Ein Kompromiß könnte sein: dein Vater zieht aus und ihr zahlt ihm dafür eine montal Entschädung (vermieten) oder einigt euch per Anwalt auf eine entsprechende Entschädigung die eine voraussichtliche Lebenszeit und den Wohnwert reflektiert.

Wie immer empfehle ich Diplomatie. Erwäge um was es geht und wieviel es dir wert ist!

Viel Erfolg!
cumar

Hallo Guemmel 76,
leider habe ich für diesen Falle keine rechtlich verbindliche Lösung. Persönlich sind Sie sicher, auch emotional, sehr betroffen. Aber vielleicht gibt es eine Chance. Wie steht das Wohnrecht im Grundbuch? Für Ihre Eltern gemeinsam oder namentlich für jede Einzelperson? So könnte sich eventuell begründen lassen, dass die Gemeinsamkeit ihrer Eltern nicht mehr gegeben ist und somit das gemeinsame Wohnrecht aufgelöst werden muss. Die Bedrohungen und Störungen des Hausfriedens können als verstärkendes Element angesehen werden. Aber das kann sicher nur der Rat eines Anwaltes richtig helfen.
Viel Glück bei der Bereinigung dieser schlimmen Situation und beste Grüße, Hubert Steiger.

Da wird es schwierig , kommt darauf an ob das Notariell hinterlegt ist ,aber ich denke das es sicherlich bei so einem Verhalten Möglichkeiten gibt den unzumutbaren Zustand zu beenden. Schließlich kann ja auch eine Schenkung unter gewissen Bedingungen rückgängig gemacht werden .
Wenn Ihr Vater des öfteren schon gewalttätig geworden ist so gibt es noch die Möglichkeit per Polizei ,ihn des Hauses zu verweisen ,nur keine Hemmungen ,beim nächsten Gewaltausbruch sofort Hilfe hohlen und notfalls lassen Sie Ihren Vater in die Psychiatrie einweisen .