Kündigung LV - angemessener Abzug (§ 176 VVG)

Hallo,

angenommen eine Fondsgebundene LV soll gekündigt werden.
Es ist eine Vers. die vor 2008 abgeschlossen wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deckungskapital#Der_Dec….

Mal wild angenommen: Vers. Beginn 1.09.99, technischer Beginn (vermutlich wegen Beitragsfreistellung) 1.02.2002

Bei Kündigung wird lt. Versicherer eine Stornogebühr fällig.

In der Police steht dies:
Nach Kündigung erhalten Sie - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Deckungskapital (vgl. § 1 Abs. 3), vermindert um einen angemessenen Abzug (§ 176 VVG). Der Abzug vermindert sich jedoch ab dem vollendeten dritten Versicherungsjahr monatlich um 1/12 Prozentpunkt, bis 1 % erreicht ist.

Der Abzug erfolgt also vom Deckungskapital.
Nehmen wir mal an der Vers. sagt. bei Kü zum 1.11.12 wäre die Gebühr 2,25 % und zum 1.1.13 2,08 %

Ich kapiere diese Klausel nicht und verstehe nicht, wie man das rechnet. 1/12 % Punkt wären 0,0833?

Wer kann mir das bitte erklären.

Gruß Mariella

Hallo,

nach Adam Riese und Eva Zwerg ist

1 geteilt durch 12, anders gesagt 1/12 von 1 Prozent,

nichts anderes als 0,083333.

daher scheint mir daran zumindest rechnerisch nichts falsch zu sein.

Viel Glück

Barmer

und 2 Monate wären dann 0,1666667,

gerundet 0,17 und das ist der Unterschied zwischen 2,25 % zum 1.11. und 2,08 zum 1.1.2013.

Zum 1.2.2014 wird der Zielabzugsssatz von 1% erreicht.

Gruss

Barmer

Hallo und Danke.

Mathe ist zwar leider nicht meine Stärke, aber das

gerundet 0,17 und das ist der Unterschied zwischen 2,25 % zum 1.11. und :2,08 zum 1.1.2013.

habe ich gerade noch verstanden.

Wenn 1/12 diese 0,0833 (oder gerundet meinetwegen 0,085) sind und man diese * 12 (je Monat) nimmt, wären das dann ja 1 %.
Also jeden Monat wird um 0,08 reduziert, bis es auf 1% ist.
Auf 1 % ist es also im 12. Monat und ist das Minimum.
Demnach muss man doch auf dieses minimum von 1% bis zum Monat Januar nochmals max. 12 * 0.0833 hinzurechnen. Das wären dann max. 2 %

Wiesso kommen die dann auf über 2 % ?

Was ist der Basiswert, um den diese 0,08 monatlich gekürzt werden?

Hallo,

ich habe das so verstanden:

Die Starten ab 1.2.2005 (Ende des 3.Versicherungsjahres) mit einem Abzug von 10%. (Die zahl steht aber nirgends.) Der vermindert sich jährlich um 1%-Punkt (monatlich enstprechend) bis man nach 9 Jahren 204 bei 1% ist.

Gruss

Barmer

Ok, danke!

Wobei die von 1999 ausgehen müssen, also ab Sept. 2002

Aber dann dürften die ja grundsätzlich bei dieser Laufzeit nur 1 % verlangen und nicht 2,25 %.

Versicherungsmathematik ist ja was sehr spezielles. Sei froh, dass du Mathematiker bist :wink:

Also alles noch völlig unklar. Das kann dann wohl nur ein Versicherungmathematiker beantworten

Nun, technischer Beginn ist ja 2.2002 und dann passt alles ganz gut zusammen. Mit Versicherungsmathematik hat das noch nichts zu tun.

Gruss

Barmer

Mir wurde mitgeteilt, dass der tatsächliche Beginn zählt.