Hallo,
angenommen eine Fondsgebundene LV soll gekündigt werden.
Es ist eine Vers. die vor 2008 abgeschlossen wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deckungskapital#Der_Dec….
Mal wild angenommen: Vers. Beginn 1.09.99, technischer Beginn (vermutlich wegen Beitragsfreistellung) 1.02.2002
Bei Kündigung wird lt. Versicherer eine Stornogebühr fällig.
In der Police steht dies:
Nach Kündigung erhalten Sie - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Deckungskapital (vgl. § 1 Abs. 3), vermindert um einen angemessenen Abzug (§ 176 VVG). Der Abzug vermindert sich jedoch ab dem vollendeten dritten Versicherungsjahr monatlich um 1/12 Prozentpunkt, bis 1 % erreicht ist.
Der Abzug erfolgt also vom Deckungskapital.
Nehmen wir mal an der Vers. sagt. bei Kü zum 1.11.12 wäre die Gebühr 2,25 % und zum 1.1.13 2,08 %
Ich kapiere diese Klausel nicht und verstehe nicht, wie man das rechnet. 1/12 % Punkt wären 0,0833?
Wer kann mir das bitte erklären.
Gruß Mariella