Hallo liebe Mitglieder!
Angenommen, ein Mini-Jobber ist seit dem 1. August geringfügig beschäftigt und möchte nach 6 Monaten, also zum 1. Februar des Folgejahres, kündigen, wäre es dann ratsam, die Kündigung am 18. Januar schriftlich abzugeben, um die 2-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten, damit er nicht innerhalb der Probezeit ausscheidet und somit die Möglichkeit hat, sich seinen gesamten Jahresurlaub auszahlen lassen kann?
Vielen Dank!
Falsches Brett> Arbeitsrecht
Gruß
Otto