Was passiert mit den gezahlten Beiträgen in der Hausrat/Gebäudeversicherung nach der Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Gibt es Unterschiede je nachdem ob der versicherer oder der versicherte kündigen? Mir geht es nur um die Beiträge nach Zahlung der Versicherungsleistung/Kündigung.
Danke
MfG
Erwin
MfG
Hallo,
die komplette Jahresprämie steht dem Versicherer zu.
Das steht in den Versicherungsbedingungen.
Hallo Lodar,
Es macht keinen Unterschied ob man gekündigt wurde oder selber kündigt.
Dem Versicherer steht nur die Prämie für den Versicherungszeitraum zu.
Da man die Prämie im voraus (jährlich, halbjährlich) bezahlt, entsteht ein „Guthaben“ bei Vertragsauflösung.
Mit der Vertragsauflösung kommt auch ein Schreiben, wie viel Geld du ausbezahlt bekommst.
Dies überweist dir die Versicherung, i.d.R. mit dem nächsten Rechnungslauf.
Gruß
Manfred
Hallo,
unabhängig davon ob der versicherungsnehmer kündigt oder der Versicherer?
MfG
Erwin
Hallo Namlus,
Dankeschön!
Hallo Erwin,
nach Eintritt eines Versicherungsfalls kannst entweder Du die Versicherung kündigen oder das Versicherungsunternehmen kann deinen Vertrag kündigen. Der Versicherungsbeitrag wird im voraus gezahlt, damit der Hausrat bzw. das Gebäude versichert ist. Das bedeutet: ist der Schadensfall eingetreten und die Versicherung hat den Schaden bezahlt, gibt es keine Rückerstattung für die restlichen Monate. Bei einer Beitragserhöhung ist das etwas anders. Hier besteht ja ein Sonderkündigungsrecht und es werden zuviel gezahlte Beiträge erstattet.
Hallo, der VR kann nur die Beiträge behalten, für die Zeit, die er im Risiko gestanden hat. Den Rest muss er erstatten
Hallo buffbaba,
erstmal danke für die Antwort!
Aber welchen Sinn hat dann so ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich die zuviel gezahlten Beiträge nicht herausbekomme.
Parallel eine andere abschließen könnte ich doch auch ohne Sonderkündigungsrecht?!
MfG
Erwin
Danke für die Antwort!
Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich auf eine Beitragserhöhung durch den Versicherer. Als Kunde besteht hier die Möglichkeit zur Kündigung. sollte vorher der Beitrag schon bezahlt worden sein, wird dieser erstattet. Parallel bei einem anderen Anbieter die gleiche oder bessere Versicherung abzuschließen wird fast nicht möglich sein. Es wird im Antrag immer nach dem Vorversicherer gefragt und ob Schäden da waren. Und da die erste Versicherung noch nicht gekündigt wurde, wird die zweite den Antrag mit höchster Wahrscheinlichkeit ablehnen.
Danke für die Antwort!
Hallo,
nein, es gibt keinen Unterschied (war früher mal anders).
Die überzahlten Beiträge werden taggenau erstattet.
Gruß
Tycoon
Dankeschön für die Antwort!