Kündigung nur unterschreiben, ohne Berufsbezeichnung

Moin,
Wenn ein GmbH Geschäftsführer, auf dem Firmenpapier einem Kunden kündigt (Dienstleisung) und auf dem Firmenpapier u.a. er als Geschäftsführer erwähnt ist, muß er dann trotzdem mit
Name
Geschäftsführer XXXX GmbH
unterschreiben oder reicht
Name

finde nichts genaues zu BGH XII ZR 35/11

Der Kunde erkennt die Kündigung nicht an, da er nicht weiss ob ggf der Privatmann „Name“ die kündigung ausgesprochen hat.
Danke

Servus,

Wenn Du das Urteil gelesen hast, ist Dir sicher aufgefallen, dass es sich mit einer ganz anderen Frage beschäftigt, nämlich der, ob die Unterschrift eines einzelnen Gesellschafters für einen wirksamen Vertragsabschluss mit einer GbR ausreicht.

lehn Dich entspannt zurück und lass ihn wenn er mag vor Gericht ziehen - es gibt (anders als bei Vollmacht und Vertretung die berühmten ppa. und i.V.) für einen Geschäftsführer keine Verpflichtung, sich ausdrücklich als Geschäftsführer zu bezeichnen - die Angabe seines Namens bei den „Pflichtangaben“ genügt.

Schöne Grüße

MM

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Das ist Reichsbürger-Logik und ausgemachter Unsinn. Der Brief kommt von der Firma, unterschrieben hat der GF, somit ist die Sache gegessen.

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