Moin,
Wenn ein GmbH Geschäftsführer, auf dem Firmenpapier einem Kunden kündigt (Dienstleisung) und auf dem Firmenpapier u.a. er als Geschäftsführer erwähnt ist, muß er dann trotzdem mit
Name
Geschäftsführer XXXX GmbH
unterschreiben oder reicht
Name
finde nichts genaues zu BGH XII ZR 35/11
Der Kunde erkennt die Kündigung nicht an, da er nicht weiss ob ggf der Privatmann „Name“ die kündigung ausgesprochen hat.
Danke