Das ist identisch. Kein Anwalt wird ohne Auftrag beraten.
Ihr habt einen Brief bekommen, in dem geschrieben steht, dass ihr ausziehen sollt.
Da kommt es jetzt hart auf die genaue Formulierung an, ob das als Kündigung zählt.
„sollen im 3. Quartal ausziehen“ wäre viel zu unbestimmt, um als Kündigung zu zählen - zudem wäre wohl die Frist nicht eingehalten worden.
Eine Kündigung kann auch ohne das Wort „Kündigung“ ausgesprochen werden. Sie muss vom Eigentümer schriftlich erfolgen, es muss ein Datum benannt werden, sie muss unterschrieben sein.
Wenn „der neue Vermieter“ noch gar nicht der Eigentümer ist, kann er gar nichts in eigenem Namen bestimmen.
Ich nehme an, dass ihr da wohnen bleiben wollt? Dann würde ich tatsächlich eine mietrechtliche Beratung durch einen Anwalt beauftragen. Es kann sein, dass der Brief aus mehreren Gründen keine Kündigung darstellt. Falls er eine Kündigung ist, kann es mehrere Gründe geben, dass sie unwirksam ist.
Daraus können sich verschiedene Strategien entwickeln. Es kann sinnvoll sein, gar nicht zu reagieren (insbesondere dann, wenn der Brief gar keine Kündigung ist).