Kündigung ohne Kündigung

ACHTUNG: Diese Sperrfrist gilt in eurem Fall nicht!

Siehe dazu auch

Bitte, bitte, bitte verlass dich nicht auf vermeintliche Expertenratschläge (auch nicht auf die von Betriebsräten im ÖPNV und ehrenamtlichen Richtern) sondern tritt dem Mieterschutzbund oder dem örtlichen Mieterschutzverein bei! Ich habe damit selber sehr gute Erfahrungen gemacht. Da hast du praktisch unbegrenzt für kleines Geld unbeschränkten Zugang zu rechtlicher Beratung durch Volljuristen, die auf Mietrecht spezialisiert sind.

Und hör bitte nicht mehr auf vermeintliche Expertenmeinungen in Internetforen, wenn es um solche extrem gewichtige, juristische Fragestellungen geht, die eure Wohnung/Haus betreffen!

Viele Grüße
Daniel

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Hallo,

da interpretierst Du aber gerade im geschilderten Fall den § 577a BGB zu eng.
Denn diese Vorschrift kommt nicht nur bei Eigenbedarf nach Umwandlung zur Anwendung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2), sondern auch die „wirtschaftliche Verwertung“ (§ 573 Abs. 2 Nr. 3) unterliegt dem Schutz. Nach den nach und nach gegebenen Informationen scheint dies hier die Hauptrolle zu spielen.
Du kannst sicherlich kritisieren, daß ich mich da evtl. nicht exakt genug ausgedrückt habe, aber vielleicht zählst Du mal nach, wie oft ich die UPin aufgefordert habe, sich qualifizierten Rechtsrat einzuholen.

Und wenn Du so bedauerst, daß hier keine fachliche Diskussion mehr geführt wird, kannst Du selbst Deine Postings mal auf Sachlichkeit überprüfen.

&tschüß
Wolfgang

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