Kündigung PKV bei Wechsel PKV->GKV

Ein in der PKV versicherter Angestellter wechselt in die Teilzeit und wird dadurch in der GKV versicherungspflichtig.

Bis wann muss der Angestellte spätestens seine PKV kündigen, damit es keinen Zeitraum mit Doppelversicherung gibt?
Kann der Angestellte die PKV auch noch nach Beginn der Teilzeit rückwirkend zum Beginn der Teilzeit kündigen?

Ich glaube da wird etwas durcheinander gebracht.

Ein in der PKV versicherter Angestellter wechselt in die
Teilzeit und wird dadurch in der GKV versicherungspflichtig.

Der Angestellte ist also noch keine 55 Jahre und sein neues Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Dann wird er GKV-pflichtig und muss in die GKV wechseln.

Bis wann muss der Angestellte spätestens seine PKV kündigen,
damit es keinen Zeitraum mit Doppelversicherung gibt?

Der Angestellt muss der PKV nachweisen, dass er GKV-pflichtig ist und somit hebt die PKV den Vertrag auf. Der Angestellte hat die Möglichkeit bei der PKV eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen um später wieder in die PKV zurückkehren zu können ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Alternativ kann er aber auch eine Zusatzversicherung abschließen.

Kann der Angestellte die PKV auch noch nach Beginn der
Teilzeit rückwirkend zum Beginn der Teilzeit kündigen?

Siehe oben!

Gruß Merger

Ja, der Angestellte ist noch keine 55 Jahre und sein neues Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Eine Anwartschaftsversicherung soll nicht abgeschlossen werden.

Wenn die PKV den Vertrag nach Vorlage des Nachweises aufhebt:
Tut sie das auch rückwirkend, wenn der Nachweis erst nach Beginn der Teilzeit bei der PKV eingereicht wurde?

Ja - aber die Bescheinigung sollte zeitnah bei der PKV eingehen.

Bitte auch beachten, dass die GKV-pflichtige Tätigkeit mindestens 1 Jahr bestehen bleiben muss. Ansonsten muss man wieder in die PKV zurück.

Gruß Merger

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Hallo

Bitte auch beachten, dass die GKV-pflichtige Tätigkeit
mindestens 1 Jahr bestehen bleiben muss. Ansonsten muss man
wieder in die PKV zurück.

Wieso ein Jahr?
Nach inzwischen geänderten Recht wird man doch ohne weitere Bedingungen (Alter/Vorversicherung) sofort „zwangsweise“ freiwillig versichert, es sei denn man weist eine andere Absicherung nach (PKV)

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Wieso ein Jahr?
Nach inzwischen geänderten Recht wird man doch ohne weitere
Bedingungen (Alter/Vorversicherung) sofort „zwangsweise“
freiwillig versichert, es sei denn man weist eine andere
Absicherung nach (PKV)

Welches geändertes Recht meinst Du denn ?
Bitte um Quellenangabe.

Gruß von TrixiMaus

Gruß Merger

Hallo,
gemeint ist die seit 1.8.13 gültige Neuregelung im SGB 5
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
Im Zuge des „Beitragsschuldengesetzes“ verabschiedet.
Gruß J.K.

Hallo Merger,
kann es sein, dass du diese Frage genau so schon einmal gestellt hast ??.
Die Vorversicherungszeit von einem Jahr ist nicht mehr seit dem 01.08.2013.
Wer nach Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung keine anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann, wird in der GKV quasi zwangsweise freiwillig weiterversichert und dazu reicht theoretisch schon ein Tag Pflichtversicherung aus.
Gruss
Czauderna

Wenn die PKV den Vertrag nach Vorlage des Nachweises aufhebt:
Tut sie das auch rückwirkend, wenn der Nachweis erst nach Beginn der Teilzeit bei der PKV eingereicht wurde?

Ja - aber die Bescheinigung sollte zeitnah bei der PKV
eingehen.

Was heißt zeitnah? Ist das irgendwo geregelt?
Jemand hat mir mal erzählt innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht.
Er war sich aber nicht sicher…

Hallo,

Was heißt zeitnah? Ist das irgendwo geregelt?
Jemand hat mir mal erzählt innerhalb von 2 Monaten nach Beginn

Innerhalb 3 Monate nach Eintritt Versicherungspflicht (2 Monate war einmal) Quelle: MB/KK, §13(3)
https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingu…
Gruß J.K.

1 Like

Danke, genau diese Info habe ich gesucht.

Hallo Czauderna

Hallo Merger,
kann es sein, dass du diese Frage genau so schon einmal
gestellt hast ??.

Nein - mit Sicherheit nicht!

Die Vorversicherungszeit von einem Jahr ist nicht mehr seit
dem 01.08.2013.
Wer nach Ende der Versicherungspflicht oder der
Familienversicherung keine anderweitigen
Krankenversicherungsschutz nachweisen kann, wird in der GKV
quasi zwangsweise freiwillig weiterversichert und dazu reicht
theoretisch schon ein Tag Pflichtversicherung aus.

Dies war mir so nicht bekannt.
Allerdings scheint diese Regelung auch bei einigen Krankenkassen nicht bekannt zu sein,
denn gerade vor 1 Monat hatte ich so eine Geschichte.
Ein Kunde bekam von der GKV eine Mitteilung, dass er wieder zurück in die PKV müsste da die 12 Monaten der GKV-Pflichtversicherung nicht erreicht wurden.

Aber unterstellen wir einmal, dass dies wie von dir geschrieben stimmt, dann kann der Schuss auch nach hinten los gehen.
Spätestens dann wenn er Rentner wird und alle Einkünfte, wie z.B. private Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw. für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen werden.

Gruss
Czauderna

Gruß Merger

Hallo,
schwach von der Kasse, das nicht zu wissen.
Ja, sicher, dann könnte dieser Fall eintreten, dass für diese Einnahmen Beiträge zu zahlen wären.
Gruss
Czauderna