Hallo Czauderna
Hallo Merger,
kann es sein, dass du diese Frage genau so schon einmal
gestellt hast ??.
Nein - mit Sicherheit nicht!
Die Vorversicherungszeit von einem Jahr ist nicht mehr seit
dem 01.08.2013.
Wer nach Ende der Versicherungspflicht oder der
Familienversicherung keine anderweitigen
Krankenversicherungsschutz nachweisen kann, wird in der GKV
quasi zwangsweise freiwillig weiterversichert und dazu reicht
theoretisch schon ein Tag Pflichtversicherung aus.
Dies war mir so nicht bekannt.
Allerdings scheint diese Regelung auch bei einigen Krankenkassen nicht bekannt zu sein,
denn gerade vor 1 Monat hatte ich so eine Geschichte.
Ein Kunde bekam von der GKV eine Mitteilung, dass er wieder zurück in die PKV müsste da die 12 Monaten der GKV-Pflichtversicherung nicht erreicht wurden.
Aber unterstellen wir einmal, dass dies wie von dir geschrieben stimmt, dann kann der Schuss auch nach hinten los gehen.
Spätestens dann wenn er Rentner wird und alle Einkünfte, wie z.B. private Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw. für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen werden.
Gruss
Czauderna
Gruß Merger