Hallo ihr Wissenden!
Ich habe eine ordentliche Kündigung zum 31.Aug. bekommen.
Mein Resturlaub von einer Woche ist für die letzte Augustwoche genehmigt.
Nun bin ich aber bis zum 31. Aug. krank geschrieben und kann den Urlaub nicht nehemen.
Steht mir eine Urlaubsabgeltung zu und wenn ja, wie mache ich die geltend?
Herzlichen Dank für die Info!
Beste Grüße
Lothar