Ich habe zwei Bücher in einem Verlag veröffentlicht, über den jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Honorarzahlungen wurden nur für das 1. Halbjahr 2010 geleistet, es war halbjährliche Zahlung vertraglich vereinvart.
Kann ich die Verträge jetzt fristlos kündigen, wenn ja, mit welcher Begründung (aus wichtigem Grund, wegen Wwegfall der Geschäftsgrundlage, wegen Vertragsverletzung)?
Wer ist Ansprechpartner - der Verlagsleiter oder der Insolvenzverwalter?
Im Voraus vielen Dank.
Auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus und kann deshalb leider keinen Rat geben.
zu juristisch, leider keine Antwort möglich.
Gruss M. De Micheli
Hallo,
leider kann ich nichts zum Buchverlag sagen, ich habe Zeitungsverlag gelernt und war und bin auch immer in diesem tätig.
Eines weiß ich aber genau: Läuft einmal ein Insolvenzverfahren mit dazugehörigen Verwalter, ist ausschließlich dieser der Ansprechpartner. Schon allein aus dem Grund, das nichts mehr ohne diesen entschieden werden darf.
Ich hoffe, ich konnte zumindest in dieser Hinsicht helfen.
Viel Glück und beste Grüße
Claudia
Hallo Autor234,
da ich keine Erfahrungen mit Insolvenzen habe und dies Thema eine sehr spezielle Rechtsberatung benötigt, kann ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen. Auch kenne ich Ihren Vertrag nicht, in dem die Formulierung steht, wann eine fristlose Kündigung von Ihrer Seite aus möglich wäre.
Nur soviel:
Termin mit Rechtsanwalt machen (Vorher den Preis erfragen) und besprechen, wie Sie sofort reagieren müssen. Haben Sie den Verlag regelmäßig gemahnt, als er das 2. Halbjahr 2010 nicht gezahlt hat?
Dies sind Punkte, die Sie am besten mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Wägen Sie ab, ob sich die Investition in einen Rechtstreit lohnt. Ihr Honorar, was Sie noch zu erwarten hätten, grob geschätzt minus 60-80 Prozent was Sie davon vom Insolvenzverwalter überhaupt noch bekommen (zuerst werden mal das Finanzamt, Banken und Firmen die hohe Beträge bekommen bedient, wenn dann noch was übrigbleibt, wenn Sie Glück haben bekommen Sie noch 20%)minus Rechtsberatungskosten.
So ungefähr sieht das realistisch aus.
Wichtig ist auch für Sie, Ihre gedruckten Bücher aus dem Verlag zu erhalten, was wahrscheinlich nicht so einfach sein wird.
Aber - um keine Fehler zu machen, lieber mit Rechtsanwalt.
Viel Glück - nicht zuviel Ärger und Adrenalin reinstecken, sondern schnell die rechtlichen Wege finden beim Verlag vertraglich rauszukommen um einen neuen Verlag zu finden.
Herzliche Grüße
Tobias Arps
Hallo!
Das sind komplizierte Fragen und meine Antwort ist daher nicht wirklich unterfüttert mit Fachwissen. Außerdem fehlen mir wichtige Informationen aus dem Autorenvertrag.
Beim Autorenvertrag kommt es ganz auf den auformulierten Vertrag an, den Sie haben. Dort steht auch, wann ein Vertrag von der jeweiligen Seite gekündigt werden kann. Auf jeden Fall ist so eine Insolvenz ein wichtiger Grund, ob aber z.B. wegen einer Insolvenz eine Vertragsverleztung wirklich vorliegt kann ich jetzt nicht beurteilen.
Was ich aber auf jeden FAll machen würde an Ihrer Stelle: Die Rechte und Pflichten des Verlags (die ja weiterhin bestehen) Ihnen gegenüber dem Insolvenzverwalter melden bzw. anzeigen, damit sie noch ev. ausstehende Zahlungen aus der Insolvenzmasse bekommen können.
Die Vertragssache ist kompliziert und es kommt auch darauf an, was Sie persönlich danach machen wollen. Und vieleicht wird ja der insolvente Verlag übernommen und Sie können Ihren Vertrag dort weiter ausführen. Auf jeden Fall ist der Verlagsleiter/Geschäftsführer für Vertragsdinge der richtige Ansprechpartner.
Alles Gute!
Hallo Autor234,
die ausstehenden Zahlungen müssen Sie beim Amtsgericht geltend machen. Erst dann werden Sie als Gläubiger aufgenommen. Ob Sie eine fristlose Kündigung aussprechen können weiß ich nicht genau. Aber nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen können Sie auf jeden Fall kündigen.
Wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, dann ist der Insolvenzverwalter ihr Ansprechpartner.
Ein Insolvenzverfahren heißt ja nicht, daß die Firma geschlossen wird. Erst wenn der Insolvenzverwalter keinen Ausweg mehr sieht und sich auch kein Käufer für die Firma finden läßt, wird die Firma aufgelöst. Das kann 1 Jahr dauern oder auch länger. Von daher würde ich keine voreiligen Schlüsse ziehen.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
Sie müssen beim Insolvenzverwalter b.z.w. beim zuständigem Insolvenzgericht Ihre Ansprüche anmelden.
Uns hat das fast 400 Euro gekostet und der Insolvente hat Restschuldbefreiung beantragt, die ihm auch wohl gewährt wird.
Wir bleiben auf seine Schulden sitzen, denn er wird schuldenfrei sein danach. Ich habe die Schulden dann.
Leider gibt es keine Stelle, die den Gläubigern hilft, die haben auf einmal Schulden, die andere gemacht haben.
DAS ist unser Deutsches Recht. Schreibt man hier mal eine Frage darüber wird man auch noch frech angegangen, da der arme Schuldner ja nicht zahlen kann.
Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen, da ich keine dummen Mails haben möchte. Ich weiss auch nicht wie ich die Schulden zahlen soll, aber da fragt keiner nach!
Ich wünsche Ihnen mehr Glück!
L.G.
Sorry, aber das geht in juristische Bereiche, bei denen ich passen muss. Ich kann nur empfehlen, einen Anwalt einzuschalten und den die Abwicklung übernehmen zu lassen. Bedaure.
Hallo,
ja das geht.
Ich würde aber nicht wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage kündigen, sondern wegen Verzug im Hinblick auf Honorare.
Mahnen Sie diese aber vorsorglich noch einmal an (beim Insolvenzverwalter).
Viel Glück.
Hallo,
Das kann nur ein Anwalt klären!
Grüße
Titus
Vielen Dank! Habe die Ansprüche amgemeldet, erwarte aber auch nicht viel.
Hallo autor234,
in Vertragsangelegenheiten stecke ich leider nicht drin. Ich hoffe, Du hast mittlerweile eine kompetente Antwort erhalten.
Gruß
Tobias
ich drücke die Daumen. So kann es doch nicht weiter gehen, sonst können alle besser Insolvenz anmelden.
Gruss
Agnes
ich denke da solltest du rat bei einem anwalt holen
zuständig müsste der insolvenzverwalter sein
Sorry, kann ich leider rein gar nichts dazu sagen.