Kündigung verschweigen

Hallo,

A wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Diesen Umstand möchte er dem zukünftigen AG nicht mitteilen, sondern die gearbeitete Zeit lieber verschweigen. Kann der AG diese verschwiegene Arbeitszeit irgendwie herausfinden, sei es durch die BfA, das Finanzamt, die Lohnsteuerkarte?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hallo.

A wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Diesen Umstand
möchte er dem zukünftigen AG nicht mitteilen, sondern die
gearbeitete Zeit lieber verschweigen. Kann der AG diese
verschwiegene Arbeitszeit irgendwie herausfinden, sei es durch
die BfA, das Finanzamt, die Lohnsteuerkarte?

Schlicht Ja. Ergebnis ist entweder der nächste Rauswurf in der Probezeit oder auch ggf. ein rückwirkendes Nichtzustandekommen des neuen Arbeitsverhältnisses. Wers braucht …

Gruß Eillicht zu Vensre
*IANAL*

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht? Kann der AG dort einfach anrufen und sich erkundigen?
Danke schon mal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht?

Ja schon, aber das wäre ja nicht die einzige Quelle, wo der AG (umsonst) anfragen könnte. Blöde Zufälle könnten, die Lüge aufdecken. Man weiß auch nicht ob sich manche AG untereinander kennen … usw.

hi,

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht? Kann der
AG dort einfach anrufen und sich erkundigen?

wieso Behörde?

Dein AG kann es auf der LSt-Karte sehen, wo du wie lange beschäftigt warst und kann sich dann an 3 Fingern abzählen, ob du die Probezeit (heute idR 6 Monate) überstanden hast.

Marion

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht? Kann der
AG dort einfach anrufen und sich erkundigen?

Braucht er nicht. Die Lohnsteuerkarte bzw. der Rentenversicherungsverlauf sagen alles aus, was man braucht. Abgesehen davon ist der Teufel ein Eichhörnchen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ehrlich währt am längsten

Lieber keinen Job, als immer mit diesem Gefühl, du kannst morgen auffliegen, zur Arbeit zu gehen…

lieben Gruß
Plö

hi,

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht? Kann der
AG dort einfach anrufen und sich erkundigen?

wieso Behörde?

Dein AG kann es auf der LSt-Karte sehen, wo du wie lange
beschäftigt warst und kann sich dann an 3 Fingern abzählen, ob
du die Probezeit (heute idR 6 Monate) überstanden hast.

wieso auf der Steuerkarte? Die ist doch nur noch so da, i. d. R. gibt jeder „alte“ AG nur noch eine elektronische Meldung ab, die ist in DinA4-Format und passt nicht ganz auf die Lohnsteuerkarte. Die meisten Betriebe haben bereits EDV oder lassen die Lohnbuha von StB erledigen, habe jetzt auch meinen AG gewechselt und vom vorherigen eine leere Steuerkarte mit eben besagtem A4-Blatt bekommen. Die Steuerkarte bracuhte er nur, damit er Dich von anfang an richtig „besteuern“ konnte ( Steuerklasse und Kinderfreibetrag und Religion für KiSt ).
ABER: wie es der Zufall will, plötzlich kennen sich alle AG untereinander und dann wird geschwätzt…

Marion

Hallo Carmen,

wieso auf der Steuerkarte? Die ist doch nur noch so da, i. d.
R. gibt jeder „alte“ AG nur noch eine elektronische Meldung
ab, die ist in DinA4-Format und passt nicht ganz auf die
Lohnsteuerkarte.

ok, stimmt, habe ich schon auch gesehen. gut dass du das erwähnst.
Da ich immer nur die A5 bekam, und diese an die LSt.-Karte geklebt wurden, dachte ich nicht daran.

ABER: wie es der Zufall will, plötzlich kennen sich alle AG
untereinander und dann wird geschwätzt…

Das kann passieren. Manche rufen auch beim vorherigen AG an.

Wobei ich das Risiko als relativ gering einschätze, sofern es sich nicht um ein kleines Dorf oder einen gesuchten Spezialisten handelt. IdR reden Geschäftsleute nicht unbedingt über einen ‚kleinen‘ MA ihres Betriebes. Und wenn er den frühreren AG verschweigt, sinkt das Risiko noch mehr.

Grüßchen Marion

Hallo,
wenn man in der Probezeit gekündigt wird, muß das nicht unbedingt negativ ausgelegt werden. Wenn das Aufgabengebiet z. B. bei Einstellung nicht korrekt erläutert wurde, ist es kein Wunder wenn man dann im Job Probleme bekommt.
Noch was, wenn ich meinen Job nach bestem Wissen und Gewissen erledigt habe, und mir nichts zuschulden kommen ließ, gibt es keinen Grund diese Zeit zu verschweigen!!!
Gruß
Tawin

Besteht bei den Behörden keine Geheimhaltungspflicht?

Ja schon, aber das wäre ja nicht die einzige Quelle, wo der AG
(umsonst) anfragen könnte. Blöde Zufälle könnten, die Lüge
aufdecken. Man weiß auch nicht ob sich manche AG untereinander
kennen … usw.

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Grundregeln bei Bewerbungen
Hi!

Eine der Grundregeln bei Bewerbungen ist:
Rede NIEMALS negativ über Deine(n) ehemalige(n) Arbeitgeber!

Ich möchte erleben, wie man eine Kündigung während der Probezeit rechtfertigt, ohne diese Regel zu brechen und sich dadurch selbst zu disqualifizieren!

Einzige Ausnahme: Ich kündige wegen meines neuen Jobs…

Jede andere Kündigung während der Probezeit ist grundsätzlich immer ein negativer Punkt.

LG
Guido