Kündigung Versicherung 3 Jahresvertrag

Hallo zusammen.

folgendes Problem:

Wir haben folgende Versicherungen über unseren „Versicherungsmenschen“ abgeschlossen:

Haftpflicht
Hausrat
Rechtsschutz
3x Unfall
2x Berufsunfähikeit

Da wir mit dessen Beratung allerdings nun absolut nicht mehr zufrieden sind und das Versicherungsunternehmen für das er tätig ist es absolut nicht auf die Reihe bekommt die richtigen Beträge einzuziehen möchten wir uns gerne von ihm trennen. Ich bin davon ausgegangen, dass die abgeschlossenen Verträge nur Jahresverträge sind, es wurde auch kein Wort darüber verloren, dass es ich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren handelt. Des weiteren bin ich mir auch nicht sicher ob es für bestimmte Versicherungen überhaupt eine festgelegte Laufzeit geben darf ?!?

Vielen Dank im Voraus für eure hilfreichen Antworten !!!

Hallo,

Hallo zusammen.

folgendes Problem:

Wir haben folgende Versicherungen über unseren
„Versicherungsmenschen“ abgeschlossen:

Haftpflicht
Hausrat
Rechtsschutz
3x Unfall
2x Berufsunfähikeit

Da wir mit dessen Beratung allerdings nun absolut nicht mehr
zufrieden sind und das Versicherungsunternehmen für das er
tätig ist es absolut nicht auf die Reihe bekommt die richtigen
Beträge einzuziehen möchten wir uns gerne von ihm trennen. Ich
bin davon ausgegangen, dass die abgeschlossenen Verträge nur
Jahresverträge sind, es wurde auch kein Wort darüber verloren,
dass es ich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit von drei
Jahren handelt.

Welche Laufzeit steht denn im Versicherungsantrag, der unterschrieben wurde ?

Des weiteren bin ich mir auch nicht sicher ob
es für bestimmte Versicherungen überhaupt eine festgelegte
Laufzeit geben darf ?!?

Bei Sachversicherungen gibt es eine maximal Laufzeit von 3 Jahren.
Dies ist im Versicherungsvertragsgesezt § 11 festgelegt.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__11.html

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bestimmt bis zum Rentenalter
z.B.: bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen.
Diese kann man zum Ende des 1. Jahres Versicherungsjahr kündigen.
Allerdings sollte dann zuerst eine neue BU bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden, denn evt. ist aus gesundheitlichen Gründen keine neue mehr möglich.

Vielen Dank im Voraus für eure hilfreichen Antworten !!!

Gruß Merger

bin davon ausgegangen, dass die abgeschlossenen Verträge nur
Jahresverträge sind, es wurde auch kein Wort darüber verloren,
dass es ich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit von drei
Jahren handelt.

Es stand auf jeden Fall im Antragsformular, das Ihr unterschrieben habt. Man sollte sich schon anschauen, was man untershreibt.

Des weiteren bin ich mir auch nicht sicher ob es für bestimmte Versicherungen überhaupt eine festgelegte Laufzeit geben darf ?!?

Warum sollte es das nicht geben ?

Hallo,

durch die Unterschrift hast du leider die Laufzeit von 3 Jahren bestätigt.
Raus kannst du bei Schaden (fristlose Kündigung), Beitragserhöhung (Frist 4 Wochen nach Rechnungserhalt Kündigung zum Zahltermin, oder halt nach 3 Jahren.

Theoretisch geht da noch was: Beim Abschluss muss Bedingungen, Beratungsdokumentation und die EU-Visitenkarte (die fehlt ganz oft) überreicht werden. Fehlt davon etwas (was aber schwer zu beweisen ist) kann man den Vertrag auch noch nach Monaten widerrufen. Allerdings wird es schwer, das durch zu setzen.

MfG

Hallo,

hier scheint etwas durcheinander zu gehen:

durch die Unterschrift hast du leider die Laufzeit von 3
Jahren bestätigt.

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind.

Theoretisch geht da noch was: Beim Abschluss muss Bedingungen,
Beratungsdokumentation und die EU-Visitenkarte (die fehlt ganz
oft) überreicht werden.

Wie kommst Du da drauf, dass bei jedem Vertragsabschluss eine Visitenkarte überreicht werden muss ?
Hast Du dafür eine Quelle parat ?

Ich kenne nur die §§ 6-8 des VVG die beachtet werden müssen.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR26311…

Gruß Merger