Hallo,
hypothetische Grundsituation: Ein Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer gesagt, er müsse Zusatzvereinbarungen unterschreiben, die die zu erbringende Leistung genauer definieren. Eine individuelle Vereinbarung davon ist zwar aus Sicht des Arbeitnehmers sinnlos (strikte Befolgung eines veralteten weil rein quantitativen Vertriebskonzeptes), aber er ist überrumpelt und unterschreibt aus Angst um seinen Arbeitsplatz.
Im Nachgang schaut sich der Arbeitnehmer nach einer neuen Stelle um, wird fündig und gedenkt, seine aktuelle Stelle zu kündigen. Er hat aber 6 Monate Kündigungsfrist. Das ist auch in Ordnung und von beiden Seiten so gewollt.
Nun möchte der Arbeitnehmer die Zusatzvereinbarungen widerrufen. Eine davon eine Regelung für Krankmeldungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers von der allgemeinen Vertragsregelung abweicht. Und eben die über den normalen Arbeitsvertrag hinausgehende Regelung der quantitativen Erfüllung von vertrieblichen Aktivitäten.
Kann man solche Zusatzvereinbarungen widerrufen? Was kann ein Arbeitgeber bei Unterschreitung dieser Vorgaben tun? Konkret: Könnte ein Arbeitgeber VORZEITIG kündigen, weil diese Vereinbarung nicht erreicht wird?
Vielen Dank für eventuelle Antworten!
Gruß